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Von einigen Prälaten war das Interdikt alsbald nach
der Verkündigung in ihren Bezirken durchgeführt worden.
Das Kapitel von Sens, das sich ohnehin in einem Streit
mit Philipp befand, der nach dem Tode des Erzbischofs
Michael Eigentum des Erzbischofs und des Kapitels be-
schlagnahmt hatte1), die Bischöfe von Paris, Senlis, Sois-
sons, Amiens, Arras und einige andere haben dem Be-
t
fehl des Legaten sofort gehorcht, doch die Zahl derjenigen,
die sich weigerten, ihm zu gehorsamen, war grösser. An
Geraud („Ingeb. de Danem.“ ]. c. p. 27) bestreitet Rigords Angabe,
weil der Legat Octavian Septbr. 1200 an den Papst schreibt, er
habe Ingeb., die leidend gewesen, nicht nach Paris führen lassen,
da der Ort, wo sie sich befand, über drei Tagereisen von Paris
entfernt gewesen. Doch die Mitteilungen des Legaten sind zum
Teil verdächtig. Es lag ihm daran, sein Entgegenkommen gegen
den König, wozu auch gehörte, dass er nickt darauf bestand, dass
Ingeb. nach Paris geführt wurde, zu rechtfertigen; und er hätte, da
es sich um eine Leidende handelte, mit einiger Uebertreibung wohl
behaupten können, Etampes (das 56 km von Paris liegt) sei „über
drei Tagereisen“ entfernt. Dennoch scheint, wenn auch aus an-
derem Grunde, als auf den er sich stützte, Gerauds Annahme be-
rechtigt, denn Ingeborg hat, als sie nach Etampes gebracht war, an
den Papst geschrieben, sie befände sich in noch engerer Haft und
sei nur „von einem Orte nach einem anderen verbracht“. (Ep.
III, 16.) — Ein fernerer Grund zu der Annahme, Ingeborg sei
noch nicht in dieser Zeit nach Etampes gebracht worden, besteht
darin, dass Innoc. (ep. XI, 182) 1208 Dezbr. 9, nachdem vorher
von der Haft Ingeborgs in Etampes die Rede war, schreibt:
„... tu .. . per octo iam annos prefätam reginam in arcta fecisti custo-
dia detineri“, während er wohl, wenn die Königin schon Anfang
1200 nach Et. gekommen wäre, von 9 Jahren gesprochen hätte.
— Der Ort, an welchem Ingeb. während des Interdiktes gefangen
gehalten wurde, wird westlich von Paris zu suchen sein, da er
nach dem oben erw. Br. Octavians (ep. Inn. III, 15) näher an
St. Leger-en-Iveline (in d. Nähe v. Rambouillet) als an Paris lag.
1) Innoc. an Dekan und Kapitel von Sens. (Boehmer, „Corp.
iur. canon.“ II, 32, irrtiiml. 1198 statt 1200.) Potth. 1043.
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Von einigen Prälaten war das Interdikt alsbald nach
der Verkündigung in ihren Bezirken durchgeführt worden.
Das Kapitel von Sens, das sich ohnehin in einem Streit
mit Philipp befand, der nach dem Tode des Erzbischofs
Michael Eigentum des Erzbischofs und des Kapitels be-
schlagnahmt hatte1), die Bischöfe von Paris, Senlis, Sois-
sons, Amiens, Arras und einige andere haben dem Be-
t
fehl des Legaten sofort gehorcht, doch die Zahl derjenigen,
die sich weigerten, ihm zu gehorsamen, war grösser. An
Geraud („Ingeb. de Danem.“ ]. c. p. 27) bestreitet Rigords Angabe,
weil der Legat Octavian Septbr. 1200 an den Papst schreibt, er
habe Ingeb., die leidend gewesen, nicht nach Paris führen lassen,
da der Ort, wo sie sich befand, über drei Tagereisen von Paris
entfernt gewesen. Doch die Mitteilungen des Legaten sind zum
Teil verdächtig. Es lag ihm daran, sein Entgegenkommen gegen
den König, wozu auch gehörte, dass er nickt darauf bestand, dass
Ingeb. nach Paris geführt wurde, zu rechtfertigen; und er hätte, da
es sich um eine Leidende handelte, mit einiger Uebertreibung wohl
behaupten können, Etampes (das 56 km von Paris liegt) sei „über
drei Tagereisen“ entfernt. Dennoch scheint, wenn auch aus an-
derem Grunde, als auf den er sich stützte, Gerauds Annahme be-
rechtigt, denn Ingeborg hat, als sie nach Etampes gebracht war, an
den Papst geschrieben, sie befände sich in noch engerer Haft und
sei nur „von einem Orte nach einem anderen verbracht“. (Ep.
III, 16.) — Ein fernerer Grund zu der Annahme, Ingeborg sei
noch nicht in dieser Zeit nach Etampes gebracht worden, besteht
darin, dass Innoc. (ep. XI, 182) 1208 Dezbr. 9, nachdem vorher
von der Haft Ingeborgs in Etampes die Rede war, schreibt:
„... tu .. . per octo iam annos prefätam reginam in arcta fecisti custo-
dia detineri“, während er wohl, wenn die Königin schon Anfang
1200 nach Et. gekommen wäre, von 9 Jahren gesprochen hätte.
— Der Ort, an welchem Ingeb. während des Interdiktes gefangen
gehalten wurde, wird westlich von Paris zu suchen sein, da er
nach dem oben erw. Br. Octavians (ep. Inn. III, 15) näher an
St. Leger-en-Iveline (in d. Nähe v. Rambouillet) als an Paris lag.
1) Innoc. an Dekan und Kapitel von Sens. (Boehmer, „Corp.
iur. canon.“ II, 32, irrtiiml. 1198 statt 1200.) Potth. 1043.
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