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Den Templern wurde in der Zeit des Interdiktes —
jedenfalls mit besonderer Beziehung auf Frankreich —
bewilligt, dass, wenn ein Land allgemein interdiziert sei,
sie unter Ausschluss der Exkommunizierten und nament-
lich Interdizierten — also doch mit Zulassung der nicht
namentlich interdizierten Laien — bei geschlossenen
Thüren ohne Glockengeläute Gottesdienst halten dürften* 1).
Man sieht aus diesen Konzessionen, man sieht aus
jenem Widerstande von Bischöfen und Aebten, welche
Schwierigkeiten sich der Durchführung des Interdiktes
entgegenstellten, welche Bewegung sich innerhalb des
Klerus selbst gegen die kirchliche Zwangsmassnahme
erhob.
Von dem neu erwählten Erzbischof von Bourges,
Wilhelm, demselben, der später heilig gesprochen, wissen
wir, dass zunächst Beamte des Königs ihn zu überreden
versuchten, dem Befehl wegen des Interdiktes nicht Folge
zu geben, dass sie, als sie damit nichts ausrichteten, ihn
mit Konfiskation der Güter und mit Verjagung bedrohten.
Diese Drohungen mögen nicht ganz ohne Eindruck ge-
blieben sein, denn wir finden, dass der Neuerwählte das
Interdikt anfangs nicht beobachtet hat. Andererseits
musste sich der Erzbischof sagen, dass nie auf Bestäti-
gung seiner Wahl durch den Papst zu rechnen wäre,
wenn er sich durch diese Drohungen dauernd abschrecken
lasse. Er hat also das Interdikt dennoch verkündigt.
dicto cessaverunt a diurnis vel submissa voce cantaverunt, seu
tempore interdicto in locis interdictis celebraverunt tribus diebus
sint in levi culpa, uno eorum in pane et aqua.“
1) Orig. Arch. nat. L. 236. Later. 1200 März 21.
Den Templern wurde in der Zeit des Interdiktes —
jedenfalls mit besonderer Beziehung auf Frankreich —
bewilligt, dass, wenn ein Land allgemein interdiziert sei,
sie unter Ausschluss der Exkommunizierten und nament-
lich Interdizierten — also doch mit Zulassung der nicht
namentlich interdizierten Laien — bei geschlossenen
Thüren ohne Glockengeläute Gottesdienst halten dürften* 1).
Man sieht aus diesen Konzessionen, man sieht aus
jenem Widerstande von Bischöfen und Aebten, welche
Schwierigkeiten sich der Durchführung des Interdiktes
entgegenstellten, welche Bewegung sich innerhalb des
Klerus selbst gegen die kirchliche Zwangsmassnahme
erhob.
Von dem neu erwählten Erzbischof von Bourges,
Wilhelm, demselben, der später heilig gesprochen, wissen
wir, dass zunächst Beamte des Königs ihn zu überreden
versuchten, dem Befehl wegen des Interdiktes nicht Folge
zu geben, dass sie, als sie damit nichts ausrichteten, ihn
mit Konfiskation der Güter und mit Verjagung bedrohten.
Diese Drohungen mögen nicht ganz ohne Eindruck ge-
blieben sein, denn wir finden, dass der Neuerwählte das
Interdikt anfangs nicht beobachtet hat. Andererseits
musste sich der Erzbischof sagen, dass nie auf Bestäti-
gung seiner Wahl durch den Papst zu rechnen wäre,
wenn er sich durch diese Drohungen dauernd abschrecken
lasse. Er hat also das Interdikt dennoch verkündigt.
dicto cessaverunt a diurnis vel submissa voce cantaverunt, seu
tempore interdicto in locis interdictis celebraverunt tribus diebus
sint in levi culpa, uno eorum in pane et aqua.“
1) Orig. Arch. nat. L. 236. Later. 1200 März 21.