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Davidsohn, Robert
Philipp II. August von Frankreich und Ingeborg — Stuttgart: Druck von Gebrüder Kröner, 1888

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https://doi.org/10.11588/diglit.51977#0191
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183

wenn er zur Kaiserkrone gelange, auch nach Sizilien
streben werde. Dann aber würde ihm das Reich die
Kräfte, Sizilien die Schätze darbieten, mit denen er sich
bestreben würde, Frankreich zu unterwerfen. Durch die
Erinnerung an angebliche Nachstellungen, welche dem
König — ob von Philipp, ob von seinem verstorbenen
Bruder Heinrich VI., wird, wohl absichtlich, unklar ge-
lassen — in der Lombardei bereitet seien, als er aus
Palästina zurückkehrte, versucht der Papst, Philipp von
Frankreich von dem Staufer zu entfernen. Otto aber
habe geschworen, dass er gegen Philipp nach dem Rate
des Papstes verfahren werde. Auch sei nicht zu fürchten,
dass Otto je um Johanns von England willen gegen
den König von Frankreich vorgehen werde, da der eng-
lische König Otto in dessen Notlage keine Hilfe leiste.
Etwa entgegenstehender Verpflichtungen ungeachtet, möge
Philipp dem Staufer Hilfe und Gunst entziehen, sie dem
Welfen zuwenden, sich diesen jetzt, wo er seiner Hilfe
bedürfe, zum Schuldner machen.
Nur auf die Ehescheidungsangelegenheit lässt es
sich beziehen, wenn Innocenz in diesem Briefe schreibt,
der König „möge seine, des Papstes, Bitten so erhören,
wie er wünsche, mit seinen Bitten vom Papst erhört zu
werden“. Der päpstliche Notar, Magister Philipp,' aus
Deutschland, wohin er mit dem Legaten Guido gegangen
war, zurückkehrend, befand sich in dieser Zeit beim
König von Frankreich. Er sollte, da er aus Deutsch-
land kam, wohl durchsetzen, was Octavian nicht geglückt
war und was der Papst mit solchem Eifer von Philipp
erbat. Der König hatte dem Notar Philipp erklärt, er
 
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