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Deutsche Kunst und Dekoration: illustr. Monatshefte für moderne Malerei, Plastik, Architektur, Wohnungskunst u. künstlerisches Frauen-Arbeiten — 3.1898-1899

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https://doi.org/10.11588/diglit.6386#0078

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In eigener Sache.

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Alexander Koch zu identifiziren, sondern
vielmehr rein persönlich, wie redaktionell
und buchhändlerisch darauf gehalten wurde:
jeder Verwechselung- mit dem Londoner
Herausgeber zu begegnen. Nebenbei gesagt,
steht die »Tapeten-Zeitung« — Herausgeber
ebenfalls »Alexander Koch-Darmstadt« — be-
reits im 11. Jahre, die »Zeitschrift für Innen-
Dekoration« im 9. Jahre ihres Erscheinens, so
dass also in kunstgewerblichen Fachkreisen
niemals eine Verwechselung bestanden haben
dürfte, nochzumal London und Darmstadt
leicht unterschieden werden können! —

Oder sollte die genannte schmeichelhafte
Verwechselung
dauernd nur bei
Herrn L. G. be-
standen haben?
— dann ver-
bindlichsten
Dank für die ge-
wiss kollegiale
Gesinnung. —
Zur Sache selbst
bemerken wir

ausdrücklich,
dass die von
L. G. gerügten
Nachtrags-Be-
stimmungen zu
unseren Wett-
bewerben so
klar und hin-
weisend gege-
ben wurden,
dass jedem der
Theilnehmer an
unsern Wettbe-
werben diesel-
ben bekannt
sein mussten.
Dass diese Be-
stimmungen

ausserdem in nichts gegen die hierin be-
stehenden sonst üblichen Gewohnheiten Ver-
stössen, geht wohl überzeugend daraus
hervor, dass die Theilnahme an unseren
Wettbewerben von Fall zu Fall bedeutsam
gewachsen ist. Sicher darf hieraus ge-
schlossen werden, dass die Theilnehmer darin
keine Beschränkung ihrer Rechte erblickten,
wenn an die Ertheilung einer lobenden
Erwähnung das Veröffentlichungsrecht ohne
Entgelt an die betreffende Arbeit geknüpft
war. Bisher ist nur in einem Falle ein
Honorar-Anspruch für eine veröffentlichte
lobend erwähnte Arbeit an uns heran-
getreten , den
wir auch bereit-
willigst erfüllen,
da der Urheber
vorgab, von un-
serer Nachtrags-
Bestimmung
keine Kenntniss
gehabtzu haben.
Ferner bemer-
ken wir hier aus-
drücklich, dass
wir in jedem
Heft an auf-
fallender Stelle
auf die »Wett-
bewerb-Bestim-
mungen« und
deren »Nach-
träge« verwie-
sen haben. Es

scheint also
kaum glaublich,
dass die Theil-
nehmer an un-
seren Wettbe-
werben unsere
Bestimmungen
bezw. die Nach-

Kredenz-Schrank in grüngebeiztem Eichenholz.

WILHELM MICHAEL, Kunsttischler—MÜNCHEN.
 
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