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Deutsche Kunst und Dekoration: illustr. Monatshefte für moderne Malerei, Plastik, Architektur, Wohnungskunst u. künstlerisches Frauen-Arbeiten — 32.1913

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Bülow, Joachim von: Zusammenschluss der Künstler
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https://doi.org/10.11588/diglit.7014#0379

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hoch sein müssen, aber doch nicht den Grad
erreichen sollten, zu dem sie heute vielfach
emporgeschraubt werden. Kunsthändler und
Sammler, einBegriff, der heute mit jenem leider
zusammenfällt, betreiben den Bildkauf als reine
Spekulation, und der unschätzbare ästhetische
Wert eines Kunstwerkes ist hierbei weniger
maßgebend als der Name des Autors, die
Schule, ja, das Ursprungsland, dem er angehört.

Eine wirtschaftliche Organisation der bilden-
den Künstler wird in der Lage sein, ohne Rück-
sicht auf persönliche Einflüsse auf den Kunst-
handel zu wirken. Sie wird das Ansehen des
Künstlers heben können, der heute nur dann
Achtung unter seinen Mitbürgern besitzt, wenn
er Titel oder Vermögen erwarb, was beides nicht
von dem Wert seiner Arbeit abhängt.

In erster Linie wird eine Organisation jedoch
nach innen zu wirken haben. Sie wird die
soziale Lage der Künstler selbst sichern und
dadurch deren Selbstvertrauen, ihre Unab-
hängigkeit im Schaffen stärken. Darum muß
eine künstlerische Wirtschaftsorganisation die
notwendige Versicherung gegen bedürftiges
Alter, für den Fall der Invalidität, an erste Stelle
setzen. Der Künstler, der weiß, daß ihm, wenn

seine Kräfte versagen, geholfen wird, zum Lohn
dafür, daß er ehrlich und überzeugt gearbeitet
hat, wird unbefangener, intensiver schaffen
können. Die auf diesem Gebiete bestehende
Renten- und Pensionsanstalt in Weimar ist, mit
etwa 700 Mitgliedern, noch viel zu klein, um
Positives leisten zu können. Ihr Ausbau wird
Aufgabe der Organisation sein müssen. Ergänzt
werden muß sie durch eine Krankenkasse, durch
Witwen-und Waisenversorgung. Denn auch die
Sorge um die Zukunft der Seinen muß auf das
Schaffen eines Künstlers lähmend wirken. Eine
Darlehnskasse ist bei der Unsicherheit des
Absatzes von Bildwerken und der nicht immer
sofortigen Honorierung bei Aufträgen ebenfalls
erforderlich.

Das künstlerische Urheberrecht bedarf we-
sentlicher Änderungen. Mit dem Augenblick,
wo der Künstler sein Werk aus der Hand gibt,
verliert er jeden Einfluß auf sein Schicksal, rück-
wirkend hat er keinen Anteil an seiner Wert-
steigerung, höchstens indirekt, indem seine
später zu erzeugenden Bilder ebenfalls im Preis
zunehmen. Es erscheint nur gerechtfertigt, den
Künstler bei Verkäufen aus zweiter und fol-
gender Hand zu beteiligen. In Frankreich sind

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