Zusammenschluß der Künstler.
architekt dagobert peche-wien.
verkaufsraum der fa. wiktorin & co.-wien.
derartige Bestrebungenbereits so weit gediehen,
daß sie demnächst Gesetz werden. Ein gleiches
können wir in Deutschland verlangen. Die
stärkste Konkurrenz wird der lebenden Kunst
durch den Vertrieb alter Werke gemacht. Hier
ist eine Umsatzsteuer am Platze.
Ein Verlagsrecht für Kunstwerke gibt es zur
Zeit nicht. Der Künstler ist, ganz auf private
Verträge angewiesen, in einer noch ungün-
stigeren Stellung als der Schriftsteller.
Diese Zustände müssen geändert werden
und können es lediglich durch Reichsgesetze.
Ein Reichsgesetz ist nur zu erlangen, wenn eine
starke reichsdeutsche Organisation den Beweis
liefert, daß die Künstlerschaft den Willen hat,
ihre Forderungen durchzusetzen. Darum muß
eine solche Organisation von allen Seiten unter-
stützt werden, die Mittel, die sie verlangen
wird, können durch die Künstlerschaft selbst
nur in geringem Maße aufgebracht werden.
Das Reich muß beisteuern, und Kunstfreunde,
die heute durch Stiftungen aller Art immer nur
beschränkte und nicht ohne weiteres bedürftige
Kreise der Kunst unterstützen, werden sich die
Gelegenheit nicht entgehen lassen, einer allge-
meinen Organisation ihre Hilfe zu gewähren.
Um eine solche Organisation zu schaffen, regt
es sich allenthalben unter den Künstlern, Als
erste sind die Münchner im Februar an die
Öffentlichkeit getreten, dann folgte Berlin im
April, Dresden, Hamburg und Westdeutschland
im Mai. Überall werden Lokalverbände ge-
schaffen in der ausgesprochenen Absicht, mit
den anderen deutschen wirtschaftlichen Or-
ganisationen zusammenzugehen. Die Aufgaben
solcher Lokalverbände sind noch mannigfaltig
genug, wenn sie auch die für das ganze Reich
in Frage kommenden Ziele einem Reichsaus-
schuß dereinst überlassen müssen.
Um die Zusammenschweißung der verschie-
denen örtlichen Verbände bemüht sich in Ber-
lin eine Kommission aus Künstlern aller Rich-
tungen, die auch die Anregung für örtliche
Gründungen übernimmt, soweit solche nicht von
selbst entstehen. Sie wird eine große deutsche
Künstlerversammlung vorbereiten, die einen
Reichsausschuß der wirtschaftlichen Ortsgrup-
pen schaffen soll. dr. j. von hülow-berlin.
3ö7
architekt dagobert peche-wien.
verkaufsraum der fa. wiktorin & co.-wien.
derartige Bestrebungenbereits so weit gediehen,
daß sie demnächst Gesetz werden. Ein gleiches
können wir in Deutschland verlangen. Die
stärkste Konkurrenz wird der lebenden Kunst
durch den Vertrieb alter Werke gemacht. Hier
ist eine Umsatzsteuer am Platze.
Ein Verlagsrecht für Kunstwerke gibt es zur
Zeit nicht. Der Künstler ist, ganz auf private
Verträge angewiesen, in einer noch ungün-
stigeren Stellung als der Schriftsteller.
Diese Zustände müssen geändert werden
und können es lediglich durch Reichsgesetze.
Ein Reichsgesetz ist nur zu erlangen, wenn eine
starke reichsdeutsche Organisation den Beweis
liefert, daß die Künstlerschaft den Willen hat,
ihre Forderungen durchzusetzen. Darum muß
eine solche Organisation von allen Seiten unter-
stützt werden, die Mittel, die sie verlangen
wird, können durch die Künstlerschaft selbst
nur in geringem Maße aufgebracht werden.
Das Reich muß beisteuern, und Kunstfreunde,
die heute durch Stiftungen aller Art immer nur
beschränkte und nicht ohne weiteres bedürftige
Kreise der Kunst unterstützen, werden sich die
Gelegenheit nicht entgehen lassen, einer allge-
meinen Organisation ihre Hilfe zu gewähren.
Um eine solche Organisation zu schaffen, regt
es sich allenthalben unter den Künstlern, Als
erste sind die Münchner im Februar an die
Öffentlichkeit getreten, dann folgte Berlin im
April, Dresden, Hamburg und Westdeutschland
im Mai. Überall werden Lokalverbände ge-
schaffen in der ausgesprochenen Absicht, mit
den anderen deutschen wirtschaftlichen Or-
ganisationen zusammenzugehen. Die Aufgaben
solcher Lokalverbände sind noch mannigfaltig
genug, wenn sie auch die für das ganze Reich
in Frage kommenden Ziele einem Reichsaus-
schuß dereinst überlassen müssen.
Um die Zusammenschweißung der verschie-
denen örtlichen Verbände bemüht sich in Ber-
lin eine Kommission aus Künstlern aller Rich-
tungen, die auch die Anregung für örtliche
Gründungen übernimmt, soweit solche nicht von
selbst entstehen. Sie wird eine große deutsche
Künstlerversammlung vorbereiten, die einen
Reichsausschuß der wirtschaftlichen Ortsgrup-
pen schaffen soll. dr. j. von hülow-berlin.
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