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Einführung

Die Denkmaltopgraphie des Landkreises Hannover beschreibt die wegen ihrer geschichtli-
chen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung als Kulturdenk-
male ausgewiesenen Bauten oder Gebäudegruppen vor dem topographischen und
geschichtlichen Hintergrund eines Ortes und charakterisiert ihre baulichen und gestalteri-
schen Eigenheiten. Im Gegensatz zur isolierenden, objektbezogenen Darstellung der Bau-
denkmale in den traditionellen Inventarwerken versucht die topographische-synthetische
Methode die Einbindung der Baudenkmale in geschichtliche und räumliche Zusammenhän-
ge deutlich zu machen. Damit werden jene Bedeutungszusammenhänge beschrieben, aus
denen das Baudenkmal nicht zuletzt seine wesentlichen Qualitäten gewinnt. Die Darstel-
lung der Baudenkmale erfolgt in Texten, Fotografien und Karten, deren Informationen sich
ergänzen und erst im Zusammenwirken zur Gesamtaussage über den Denkmalbestand
des Landkreises verdichten.
Der an den Anfang gestellte baugeschichtliche Überblick ordnet die Baudenkmale in den
Rahmen der baugeschichtlichen Entwicklung ihrer Gebäudegattung ein, wobei einige Bau-
denkmale beispielhaft aufgeführt werden. In den Ortsbeschreibungen werden dagegen alle
Objekte behandelt und einzeln benannt, die in dem das Denkmalverzeichnis ersetzenden
Gebäuderegister im Anhang aufgeführt sind. Die Breite und Tiefe der textlichen Beschrei-
bung hängt von ihrer nachweisbaren geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung sowie
ihrer Individualität als Bauwerk ab.
Die einordnende Beschreibung der Baudenkmale im Zusammenhang eines Dorfes oder
Straßenzuges legt die Form eines fließenden Textes ohne Hervorhebung einzelner Objekte
nahe. Innerhalb komplexer Ortslagen erfolgt die Untergliederung anhand historisch-topo-
graphischer Einheiten, innerhalb dieser wiederum häufig anhand baugeschichtlicher Abfol-
gen, funktionaler oder gebäudetypologischer Kategorien. Das angesichts des Fließtextes
möglicherweise schwierige Auffinden einzelner, dem Leser bekannter Objekte gewährlei-
stet die typographische Hervorhebung der Adresse im Text, das dazugehörige Register
mit Orts- und Straßennamen sowie Hausnummern am Ende des Bandes.
Die Aussagen des Textes werden gestützt durch Fotografien von wesentlichen Ansichten
eines großen Teiles der Baudenkmale. Die Auswahl der Abbildungen zielt nicht auf Voll-
ständigkeit in der Illustration des Verzeichnisses, sondern auf die Präsentation besonders
beispielhafter oder auch herausragender Baudenkmale. Die Anordnung von textlicher
Beschreibung und fotografischer Darstellung eines Objektes auf einer Seite bzw. Doppel-
seite ist angestrebt, aus gestalterischen Gründen jedoch nicht immer zu verwirklichen. Auf
die Fotografien wird in dem Register verwiesen.
Einen Überblick über Art, Lage, Verteilung und strukturelle Beziehung des Denkmalbestan-
des vermittelt ein topographisches Kartenwerk, in das die Denkmalsubstanz farbig einge-
tragen ist. Neben den Karten 1 : 50 000, in denen eine die gesamte Fläche des Kreises
abdeckende Kartierung der Baudenkmale und denkmalpflegerischen Interessenbereiche
erzielt wird, sind alle Orte des südlichen Kreisgebietes auch im Maßstab 1:10 000 darge-
stellt. Denkmale der Architektur, denkmalwerte Grünanlagen und Gewässer, werden durch
die Farbwahl rot, grün und blau unterschieden. Während das Einzeldenkmal der Architek-
tur (gern. § 3.2 NDSchG) grundrißgetreu in dunkelrot eingetragen ist, werden Gruppen
baulicher Anlagen (gern. § 3.3 NDSchG) parzellengetreu angegeben. Ein Gitternetz ermög-
licht das Auffinden einzelner Baudenkmale anhand des Registers. Schwach rot angelegte
Flächen bezeichnen denkmalpflegerische Interessenbereiche, die nicht Bestandteil des
Denkmalverzeichnisses sind. Unter ihnen sind Ortsbereiche (wie z.B. alte Ortskerne oder
wichtige Stadterweiterungen) zu verstehen, an deren Struktur bzw. Baubestand die Orts-
geschichte und Stadtentwicklung ablesbar wird, während zugleich ihre Bausubstanz selbst
nicht oder nur zum Teil als Baudenkmal eingestuft werden konnte. Der besonderen Situa-
tion dieser Bereiche sollten denkmalpflegerische Begleitmaßnahmen Rechnung tragen, die
der Initiative der Gemeinde anheim gegeben sind, wie etwa Gestaltungssatzungen oder
besondere Festlegungen in Bebauungsplänen.

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