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Zimmermann, Petra Sophia [Bearb.]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Niedersachsen (Band 18, Teil 2): Landkreis Celle: Landkreis Celle ohne Stadt Celle — Hameln, 1994

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https://doi.org/10.11588/diglit.44418#0013
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Einführung

Die Denkmaltopographie des Landkreises Celle ist eine denkmalkundliche Beschreibung
der geschichtlich, künstlerisch, wissenschaftlich oder städtebaulich bedeutsamen Bau-
ten und Gebäudegruppen vor dem topographischen und entwicklungsgeschichtlichen
Hintergrund eines Ortes bzw. einer Stadt.
Um den vielgestaltigen Denkmalbestand des Landkreises Celle seiner Bedeutung ent-
sprechend zu würdigen, drängte sich-auch aus Gründen der Übersichtlichkeit und der
unterschiedlichen Bauphänomene-eine Unterteilung des Kreisgebietes auf, diedarüber
hinaus auch historisch gerechtfertigt erscheint. Der vorliegende Band, der ausschließlich
den Bauten des Landkreises vorbehalten ist, umfaßt die Stadt Bergen, die Gemeinden
Faßberg, Hambühren, Hermannsburg, Unterlüß, Wietze und Winsen sowie die Samtge-
meinden Eschede, Flotwedel, Lachendorf und Wathlingen mit ihren 16 Mitgliedsgemein-
den und dem gemeindefreien Bezirk Lohheide. Der 2. Band wird die Stadt Celle beinhal-
ten, die, zunächst ein eigener Stadtkreis, erst 1973 mit der Verwaltungs- und Gebietsre-
form in den Landkreis eingebunden wurde. Um den umfangreichen Stoff in seiner Kom-
plexität zu bewältigen, bedient sich die Darstellung eines synthetischen Ansatzes, der
trotz grundsätzlich topographischen Vorgehens den Denkmalbestand zugleich doch in
den Rahmen der historischen Entwicklung eines engeren Bereichs stellt. Dabei wird vom
topographischen Ansatz vielfach zugunsten einer sinnfälligen geschichtlichen, respek-
tive baugeschichtlichen Abfolge in der Beschreibung abgegangen, die die Objekte nach
ihren ortsgeschichtlichen, allgemein entwicklungsgeschichtlichen oder phänomenologi-
schen Zusammenhang behandelt. Geschichtliche oder städtebauliche Sachverhalte, die
durch inzwischen abgetragene Denkmale oder nicht als Baudenkmale eingestufte bauli-
che Anlagen repräsentiert werden, haben nur insoweit Eingang in die Darstellung gefun-
den, als sie zum Verständnis derallgemeinen Orts- und Stadtentwicklung bzw. der vorge-
stellten Baudenkmale beitragen.
Einem einleitenden Überblick folgt ein differenzierter Kartenteil, der dem Benutzer die
Lokalisierung der beschriebenen Bauten ermöglicht. Es schließen sich in alphabetischer
Reihenfolge, nach Gemeinden geordnet, die Ortsbeschreibungen an. Hier werden die
Kulturdenkmale behandelt und ihrer Bedeutung entsprechend einzeln oder im größeren
Zusammenhang unterschiedlich ausführlich besprochen. Den Schluß bildet ein ausführ-
liches Straßen- und Gebäuderegister.
Aus gestalterischen Gründen konnten Text und inhaltlich zugehörige Abbildungen nicht
immer auf einer Seite bzw. Doppelseite angeordnet werden. Von einer vollständigen foto-
grafischen Dokumentation des Denkmalbestandes wurde abgesehen und statt dessen
das Gewicht mehr auf die Vorstellung der besonders beispielhaften oder auch herausra-
genden Baudenkmale gelegt. Denkmalgruppen sind in der Regel nurdurch eine Gesamt-
ansicht oder wenige gruppenkonstituierende Bauten fotografisch vertreten.
Neben einer Übersichtskarte 1 :200.000 mit der Kartierung der Kartenausschnitte und
den folgenden 12 Gebietskarten 1 :50.000, in denen eine die gesamte Fläche des Kreises
abdeckende Kartierung der Baudenkmale und denkmalpflegerische Interessenbereiche
erreicht wird, sind Würden Landkreis charakteristische Ortskarten 1 :10.000 dargestellt.
In das Kartenwerk eingetragen sind Einzeldenkmale, Gruppen baulicher Anlagen, denk-
malwerte Grünanlage und Gewässer sowie der denkmalpflegerische Interessenbereich.
Der Gleichwertigkeit, die das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz dem Einzeldenk-
mal und der Gruppe baulicher Anlagen zumißt, entspricht die einheitliche rote Farbge-
bung. Während das Einzeldenkmal (gern. § 3 (2) NDSchG) grundrißscharf eingetragen
ist, sind Gruppen baulicher Anlagen (gern. § 3 (3) NDSchG) parzellenbezogen angege-
ben. „Sprechende“ Farben unterscheiden denkmalwerte Grünanlagen (grün) und Ge-
wässer (blau). Ein Gitternetz soll in Verbindung mit dem angefügten Register das Auffin-
den der Baudenkmale erleichtern. Ihre Würdigung und Darstellung in der Denkmaltopo-
graphie gibt die Einschätzung der Denkmalfachbehörde wieder.
Schwach rot angelegte Farben kennzeichnen denkmalpflegerische Interessenbereiche.
Darunter sind z. B. historische Ortskerne oder wichtige Ortserweiterungen zu verstehen,
an deren Strukturen (Straßen, Parzellen, Bausubstanz u.ä.) Ortsgeschichte und -ent-
wicklung bis in die Gegenwart ablesbar werden, obwohl die vorhandenen baulichen Anla-
gen selbst nicht nur oder nur zum Teil als Baudenkmale im Sinne des NDSchG gelten
können. Um der besonderen Situation solcher Bereiche Rechnung zu tragen, sollten des-
halb denkmalpflegerische Begleitmaßnahmen erwogen werden, die der Initiative der Ge-
meinden anheim gegeben sind. Hierzu zählen Gestaltungssatzungen und besondere
Festlegungen in Bebauungsplänen.

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