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Lufen, Peter Ferdinand [Oth.]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Niedersachsen (Band 5,3): Landkreis Göttingen, Teil 2: Altkreis Duderstadt mit den Gemeinden Friedland und Gleichen und den Samtgemeinden Gieboldehausen und Radolfshausen — Hameln: Verlag CW Niemeyer, 1997

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.44173#0246
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Gieboldehausen, Gaußsche Landesaufnahme 1829-32, 1:25.000, Blatt 17 Gieboldehausen (Ausschnitt), Nieder-
sächsisches Landesverwaltungsamt - Landesvermessung - B5 -



Gieboldehausen, Fleckenstraße 3-19, Straßenaufnahme von Westen

Gieboldehausen, Ohlenroder Straße, Straßenaufnahme von Osten


GIEBOLDEHAUSEN

Im nordöstlichen Teil des Landkreises, nahe der
Grenze zur Samtgemeinde Hattorf am Harz
liegt im Schnittpunkt einst wichtiger Handels-
wege der Ort Gieboldehausen, der heute durch
die B 27 und B 247 mit Göttingen und Herz-
berg bzw. Duderstadt und Lindau/Katlenburg
verbunden ist. Hahle und Rhume bilden zu-
gleich die natürlichen Grenzen des historischen
Ortskerns, dessen Terrain nach Südosten in
Richtung Vogelsburg bzw. Lohberg sanft an-
steigt. Mit fast 2.000 Hektar besitzt die
Fleckengemeinde Gieboldehausen die größte
Gemarkung. Scherbenfunde und eine gut erhal-
tene Gruppe von 13 Grabhügeln auf der Kuppe
des Kleinen Lohberges westlich von Giebolde-
hausen belegen eine Besiedlung im Neolithikum
und in der Bronzezeit. Die Größe der leider
noch nicht näher untersuchten Grabhügel liegt
zwischen 15 und 20 Metern Durchmesser und
einem Meter Höhe. Unklar sind sowohl Zeitstel-
lung, Grabaufbau und Bestattungsweise. Un-
weit der nordöstlichen Hügel sind außerhalb
des Waldes drei kleine mittelneolithische Sied-
lungsareale nachweisbar.
Im Jahre 1003 wird der Ort als „Gebehildehu-
sen“ erwähnt, während eine Urkunde von 1291
auf eine landesherrliche Burg in Gieboldehau-
sen hinweist. Nachdem Mitte des 14.Jh. die
welfischen Herzöge Gieboldehausen nach und
nach dem Erzbischof von Mainz verpfändeten,
gelangte es schließlich durch Verkauf ganz in
dessen Besitz. Obgleich man wiederholt ver-
suchte, Pfandschaft und Verkauf rückgängig zu
machen, kam 1692 ein Vergleich zustande. Seit
1450 wird Gieboldehausen als Flecken be-
zeichnet, der mit Markt- und Braugerechtigkeit
ausgestattet war. Die Bedeutung als Verwal-
tungs- und Gerichtssitz eines der drei unter-
eichsfeldischen Ämter prägte seine Geschichte
bis zum 19,Jh. Mit der Kreisordnung von 1885
verlor der Flecken seine Bedeutung als Amts-
sitz.
Wie die Übersicht der Ortswüstungen im südli-
chen Niedersachsen zeigt, läßt sich anhand des
Verbreitungsmusters der Siedlungen deutlich
erkennen, daß vornehmlich um Städte und
Flecken oft alle zunächst benachbarten Sied-
lungen wüst fielen und die zugehörigen Gemar-
kungen eingemeindet wurden. Dieser Wü-
stungsprozeß setzte bereits zu Beginn des
13.Jh. ein, erreichte in der 1. Hälfte des 14.Jh.
einen deutlichen Höhepunkt und zog sich bis
ins beginnende 15.Jh. hinein. Nachweisbar sind
in der Gieboldehauser Gemarkung sieben Wü-
stungen: Marsfelde, Bönnekeshausen, Doden-
hausen, Werxshausen, Lemmershausen,
Thiershausen und Ohlenrode.
Seit dem Mittelalter sind in Gieboldehausen
auch die Herren von Minnigerode ansässig, die
im frühen 16.Jh. das „Steinhaus“ zu ihrem
Stammsitz ausbauten. Bauherr war Hans von
Minnigerode, genannt der „Römer“, dessen
Wappen noch das heutige „Schloß auf dem
Walle“ ziert, das neben der kath. Pfarrkirche St.
Laurentius einen wesentlichen städtebaulichen
Akzent in Gieboldehausen setzt.
Im Jahre 1894 wurde die Rhume- und Hahle-
korrektur vorgenommen. So erhielt die Hahle in

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