Der Grenzverlauf im Bereich Kleines Armenhaus, Wüstung Oldendorp und Roter Turm zwischen dem Amt Sal-
derhelden und der Stadt Einbeck, Ausschnitt Behr 1785, StAE
Grenzstreitigkeiten ein Ende zu bereiten. Erst 1789
beendete ein Vergleich und eine durchgehende
Versteinung die Unstimmigkeiten mit dem Amt
Greene im benachbarten Herzogtum Braun-
schweig-Wolfenbüttel. Der regulierte Grenzverlauf
zu den hannoverschen Ämtern Rotenkirchen, Ein-
beck und Salzderhelden wurde drei Fuß jenseits
des äußeren Grabens der Einbecker Landwehr
festgelegt. Dieser Grenzverlauf wurde zunächst
1791 mit 71 Steinen zu den Gemarkungen von
Bartshausen und Voldagsen bis zum Krummen
Wasser versteint. Im weiteren Verlauf über die
Hube wurde eine entsprechend dichte Verstei-
nung für unnötig empfunden. 1792 wurden dort
vom Kuventhaler Turm bis zum sogenannten
Brandfleck am Ende des Wendfeldes die fortlau-
fend nummerierten Steine 72 bis 92 gesetzt und
das anschließende Stück bis zur Leine mit weite-
Der versteinte Grenzverlauf am Bartshäuser Berg
zwischen Einbeck (Kurfürstentum Hannover) und
Greene (Herzogtum Braunschweig), Ausschnitt Karte
1 von Rakebrand 1791, StAE
ren 16 Steinen von 93 bis 108 markiert. Dort wo
ein Weg die Landesgrenze bildete, wie unterhalb
des Negenborner Burgberges, wurden die Grenz-
steine nicht in die Mitte, sondern abwechselnd
links und rechts entlang des Weges gesetzt. Aus
Kostengründen wurden nur die Hauptsteine mit
den Buchstaben AG (Amt Greene) und SE (Stadt
Einbeck) versehen, die Zwischensteine dagegen
nur grob behauen. In einem Abstand von jeweils
drei Fuß durften keine Bäume auf die Grenzlinie
gesetzt werden.
Die Ausgaben für die Knickhauer in den Kämme-
rei-Rechnungen des 18. Jahrhunderts sprechen
für die Instandhaltung und Nutzungskontinuität
der Landwehr. Im Zuge von Grenzbegehungen
wurden regelmäßig der Zustand und die Schäden
an der Landwehr, den Türmen, den Brücken und
Uferbefestigungen aufgenommen. So wurden im
Rechnungsjahr 1719/20 Knickhauer beschäftigt
und die Gräben neu ausgehoben. Bei den regel-
mäßigen Begehungen wurde 1743 festgestellt,
dass die intensive Nutzung als Garten-, Weide-
und sogar Ackerland durch einige Türmer und die
Bauern von Kohnsen und Bartshausen zu Schä-
den an der Landwehr geführt hatte. Der geringe
Knickhauerlohn zur Pflege der Landwehren von
nur 15 Talern im Rechnungsjahr 1745/46 war eher
eine Ausnahme, als die Landesregierung die Aus-
gaben für die Landwehr als unnötig kritisierte. Die
von ihr empfohlene Umwandlung in Ackerland
wurde von der Stadt wider besseren Wissens mit
der Bedeutung der Türmer für die Feld-, Weide-
und Waldaufsicht abgelehnt. Die Landwehr hatte
nach wie vor als Rechtsgrenze und Sinnbild kom-
munaler Selbstständigkeit für die Stadt eine hohe
Bedeutung. In den Folgejahren wurden die An-
strengungen sogar noch verstärkt. Der Knick-
hauerlohn 1753/54 betrug bereits 55 Taler und
variiert in den Folgejahren um die 10 Taler pro Jahr.
1757/58 wurde der teilweise unter den Pflug
genommene Landwehrgraben am Bartshäuser
Turm ausgeräumt, d.h. wieder hergestellt. Auch
nach dem Siebenjährigen Krieg wurde die Unter-
haltung fortgeführt. 1764/65 wurden an der Gren-
ze zum Herzogtum Braunschweig in dem noch
heute erhaltenen Teil der Landwehr 89 Taler auf-
gewendet. 1767/68 und in den Folgejahren trach-
tete man danach, den entstandenen Rückstand
bei der Pflege der Landwehren durch einen auf 60
Taler erhöhten Knickhauerlohn auszugleichen.
Erstmals 1773/74 tauchten unter den Einnahmen
Pachtgelder für die Landwehr auf: „Nachdem
Anno 1767 im Magistrat für gut befunden, die um
der Stadt belegenen Landwehren, so theils mit
Weiden und wildem Buschwerck bewachsen,
auszuroden und zu Ackerland auch Wiesenwachs
arthaft zu machen und aufs Meistbietende zu ver-
pachten beliebet worden, so ist der District vom
Reinser Thurm bis an die Urne 10 Morgen haltend
auf 6 Jahre verpachtet“. Bis 1777/78 wurden die
zu verpachtenden Flächen auf mehr als 48 Mor-
gen erhöht und sehr klein parzelliert für zusam-
men 87 Taler und 4 Groschen verpachtet. Heute
ist allein nach Norden in den bewaldeten Teilen
des Einbecker Holzes und der angrenzenden
Forstflächen die Landwehr mit Gräben und Wäl-
len erhalten geblieben.
DIE LANDWEHRTÜRME UND
DIE SPÄH WARTEN
Im Jahr 1381 wird ein städtischer Wartmann in
Kohnsen erwähnt (Feise, 1959, Urkunde 368a,
S. 84), der als freier Mann allein der Stadt Einbeck
unterstand. Die Stadt unterhielt demnach mögli-
cherweise schon vor Entstehung der Landwehr
und der Landwehrtürme Wartmänner. Der Bau
der acht Landwehrtürme erstreckte sich über
einen längeren Zeitraum in der ersten Hälfte des
15. Jahrhunderts. Eine bürgerliche Stiftung von
1422 waran die Bedingung geknüpft, dass inner-
halb von zwei Jahren mit dem Bau begonnen wer-
den müsse (Feise, 1959, Urkunde 657, S. 138).
Die Wohnhäuser bei den Warten wurden frühzei-
tig an die Wächter verpachtet bzw. vergeben, so
der Rote Turm 1487 an Hans Greve auf drei Jah-
re (Feise, 1959, Urkunde 1834, S. 347) oder der
Reinser Turm 1490 an Cord Helwich und seine
Familie auf Lebenszeit (Feise, 1959, Urkunde
1890, S. 358). In der Auflistung der Bediensteten
der Stadt Einbeck im Haushaltsjahr 1583 wurden
zwar fünf Torpförtner, vier Straßenwächter und
zwei Mauerwächtererwähnt, jedoch weder Wart-
leute noch Feldhüter oder Forstleute (Fahlbusch,
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