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Schirm nnd Schutz.

Eine Criminalgeschichtc vom Verfasser derselben.

2ic Thal.

Die Irrungen des menschlichen Herzens sind oft ebenso
unergründlich als straffällig. Diesen Satz soll nacksolgente
Mitthcilung faktischer Begebnisse abermals belegen. ^ _

Unsere Geschichte spielt in einer Provinzialstadt Schlesiens,
Sitz eines Kreisgerichts. Es ist Sommer. Es ist Nachmittags
drei Uhr. Die Sonne scheint. Kurz vorher noch hat cö geregnet.
Ueber den Marktplatz der Stadt schreitet eine bürgerlich,
dcmohngeachtet dennoch sauber gekleidete Frau. Wo kommt uc
her? Wo will sie hin? Wir sehen sic in einem am Markt
bclcgcncn Matcrialladcn verschwinden. Was will ,ie barm
machen? — Etwas kaufen? — Ja. — Aber was? Etwa
Rvnsahler Jagdpulvcr? - Nein. - Farinzucker mit Mohn -
— Nein. — Essig? — Nein. — Nun was denn?
Eichoricn. , .

Kopfschüttelnd schreitet sie nach gemachte», Einkäufe wieder
ihrer in einer Nebenstraße des Marktes gelegenen Wohnung zu.
Sie murmelt: „Schon wieder um einen halben Pfennig

aufgeschlagcn. Herr Gott! was das nur noch werden soll.
Sie hat ihr kleines einstöckiges Haus, mit einer -r.bür und
zwei Fenstern Front, das sic ganz allein bewohnt, erreicht und
klinkt die nicht verschlossene Hausthür auf.

Ihr erster Blick fällt in die hintere linke Ecke der kleinen
Hausflur, wo sich am Boden Spuren von einer Feuchtigkeit zcigei,.
Der Schmutz des Estrichs läßt nicht erkennen, ob cs Blut ist oder
etwas Anderes. Sic schrickt zusammen. Sic wirft einen angst
lichcn Blick nach allen Ecken der Flur. Dann schließt ne mir
zitternder Hast ihr Wohnzimmer auf. Angstvoll suchend und
spähend stürzt sie durch alle Räume ihrer Wohnung. Wie cs
scheint, ohne das gehoffte Resultat. Endlich l>nkt sic athemloS
auf ihren alten Lehnstuhl. Thräncn entrollen ihren Augen,
sie faltet die Hände.

„Er ist fort. Weg ist er," sagt sie mit dem Tone des
bittersten Sclbstvorwurfs, „warum habe ich aber auch die
Hausthür nicht zugeschloffen!" Daun rafft sie sich empor und
eilt auf das Polizeiamt, nachdem sie ihre Hausthüre sorg-
fältig verschlossen.

Forschungen und Irrwege.

Ich war damals junger Auskultator in der Criininal-
station und mußte dem Untersuchungsrichter das Protokoll
führen. Das Gesetz vom 3. Januar 1849 war bereits ge-
geben. Der Untersuchungsrichter hatte eine rothc Nase; er
suchte sich die peinlichen Eindrücke seines Berufs durch heitern
Bier- und Rothweingenuß zu verwischen.

Der Jnkulpat wurde vorgcführt.

g. Bestellungen werten in allen Buch- und Kunst- -^,-ro £*

Handlungen, sowie von allen Postämtern und =4 910«

3 ci t u ng serpcd iti o ncn angenommen.

Erscheinen wöchentlich ein Mal. Subskriptions-
preis fürdcn Band von 26 Nummern 3 fl. 54 kr.
od. 2 Rthlr. 5 Sgr. Einzelne Nummern kosten 12 kr. od. 4 Sgr.

XXXIV. Bd.
Bildbeschreibung

Werk/Gegenstand/Objekt

Titel

Titel/Objekt
"Schirm und Schutz"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Grafik

Inschrift/Wasserzeichen

Aufbewahrung/Standort

Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Universitätsbibliothek Heidelberg
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES

Objektbeschreibung

Maß-/Formatangaben

Auflage/Druckzustand

Werktitel/Werkverzeichnis

Herstellung/Entstehung

Entstehungsort (GND)
München

Auftrag

Publikation

Fund/Ausgrabung

Provenienz

Restaurierung

Sammlung Eingang

Ausstellung

Bearbeitung/Umgestaltung

Thema/Bildinhalt

Thema/Bildinhalt (GND)
Hausflur
Witwe <Motiv>
Schrecken <Motiv>
Schirm
Karikatur
Verschwinden <Motiv>
Satirische Zeitschrift

Literaturangabe

Rechte am Objekt

Aufnahmen/Reproduktionen

Künstler/Urheber (GND)
Universitätsbibliothek Heidelberg
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
Public Domain Mark 1.0
Creditline
Fliegende Blätter, 34.1861, Nr. 816, S. 57
 
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