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Die Trennung der Justiz

7?

Deputation von Pudelheim: „Da wir vernommen
haben, daß bei völliger Durchführung der Trennung der
Justiz von der Verwaltung aus je zweien der gegenwärtigen
Landgcrichtsbezirke ein Verwaltungsbezirk gebildet werden
soll, so werden es Euer Gnaden entschuldbar finden, wenn
wir die gehorsamste Bitte äußern, es möge unser Städtchen
Pudelheim mit einer Verwaltungsbehörde beglückt werden,

> Zur Begründung unserer Bitte wagen wir es, die Aufmerk-
samkeit Euer Gnaden auf den regen gewerblichen Verkehr,

' auf die hübsche Lage unseres Städtchens, und insbesondere
auf den Umstand hinzulenken, daß, wenn die Verwaltungs-
behörde nach Strudelheim gelegt würde, — denn nur zwischen
Strudel- und Pndelhciin könnte die Wahl schweben — die
meisten Bewohner des bisherigen Bezirkes von Pndelheim,
um zur Verwaltungs-Behörde zu kommen, einen Weg von
! fast sieben Stunden zurücklegen müßten, was, wie Euer
Gnaden zugeben werden, für die keineswegs sehr wohlhabenden,
loyalen Bewohner dieses Bezirkes eine große Calamität sein
würde."

Geheimer Rath: „Ich kann Ihnen, meine Herren,
einstweilen zur Beruhigung mittheilen, daß es noch nicht
definitiv entschieden ist, ob Pudelheim oder Strudelheim der
Sitz der Verwaltungsbehörde werden wird. Was aber Ihr
letztes Motiv, die weite Entfernung von Strndelheim, betrifft,
so erlaube ich mir, Sie darauf aufmerksam zu machen, daß,
im Falle die Verwaltungsbehörde nach Pndelheim käme, was
ich sehr wünsche, eben die Bewohner des Bezirkes Strudel-
heim m die von Ihnen hervorgehobene Calamität gerathen
würden. Sagen Sie übrigens Ihren Mitbürgern, daß ich bei
, der seinerzeitigen Entscheidung dieser Frage das Interesse des
! Städtchens Pndelheim nicht aus den Augen verlieren werde,"

von der Administration.

Deputation von Strudelheim: „Wir haben aus
öffentlichen Blättern entnommen, daß die hohe Regierung da-
mit umgehe, bei vollständiger Durchführung der Trennung der
Justiz von der Verwaltung aus je zweien der gegenwärtigen
Landgerichtsbezirke einen Verwaltungsbezirk zu bilden. Euer
Gnaden werden es uns deshalb nicht übel auslegen, wenn
wir die unterthänigste Bitte wagen, es möge unser Städtchen
Strudelheim mit dem Sitze einer Verwaltungsbehörde gnädigst
bedacht werden. Zur nähern Motivirnng dieser unserer Bitte
erlauben wir uns, Euer Gnaden ans die nicht unbedeutende
Industrie, die gesunde Lage und die stets bewiesene Loyalität
unseres Städtchens, sowie auch insbesondere auf den Umstand
hinzuweisen, daß, wenn Pudelheim, welches Städtchen bei ge-
genlvärtiger Frage etwa noch in Betracht kommen könnte,
zum Sitze der Verwaltungsbehörde gemacht werden sollte,
die meisten Bewohner des Bezirkes von Strndelheim, um
zur Verwaltungsbehörde zu kommen, einen Weg von bei-
läufig sieben Stunden zurücklegen müßten, Ivas, tvie wohl
kaum in Abrede gestellt werden kann, für die Bewohner
unseres ohnehin nicht sehr wohlhabenden Bezirkes mit be-
deutenden materiellen Nachtheilen verbunden tväre,"

Geheimer Rath: „Einstweilen, meine Herren, diene
Ihnen zur Beruhigung, daß es noch keineswegs definitiv ent-
schieden ist, ob die Verwaltungsbehörde nach Strndelheim
oder nach Pudelheim kommen wird. Bezüglich des letzten
von Ihnen angeführten Grundes erlaube ich mir aber zu
bemerken, daß, wenn die Vcrlvaltungsbehörde, >vas ich von
Herzen wünsche, nach Strndelheim kommen sollte, eben den
Bewohnern des Bezirkes Pudelheim die von Ihnen geltend
gemachten materiellen Nachtheile zugehen würden. Sagen
Sie übrigens Ihren Committenten, daß ich bei der seiner-
zeitigen Entscheidung dieser Frage die Interessen des Städt-
chens Strndelheim keineswegs aus den Augen verlieren werde."

Redaction: Caspar Braun und Fricdr. Schneider. — München, Verlag von Braun & Schneider.
Kgl, Hof- und Universitäts-Buchdruckerei von Dr. C. Wolf & Sohn in München.
Bildbeschreibung

Werk/Gegenstand/Objekt

Titel

Titel/Objekt
"Die Trennung der Justiz von der Administration"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Grafik

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Aufbewahrung/Standort

Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Universitätsbibliothek Heidelberg
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES

Objektbeschreibung

Maß-/Formatangaben

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Werktitel/Werkverzeichnis

Herstellung/Entstehung

Entstehungsort (GND)
München

Auftrag

Publikation

Fund/Ausgrabung

Provenienz

Restaurierung

Sammlung Eingang

Ausstellung

Bearbeitung/Umgestaltung

Thema/Bildinhalt

Thema/Bildinhalt (GND)
Geheimer Rat
Ort
Einflussnahme
Sitz
Vorteil
Beeinflussung
Behörde
Abgeordneter
Karikatur
Satirische Zeitschrift

Literaturangabe

Rechte am Objekt

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Künstler/Urheber (GND)
Universitätsbibliothek Heidelberg
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
Public Domain Mark 1.0
Creditline
Fliegende Blätter, 34.1861, Nr. 818, S. 80
 
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