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Das gelange
Herrn Nechnungsbeamten, der nn Zaubcrfache als Autorität
galt, der junge Kaufmann Meier ein und erbot sich,
als Gegenwart gegen den Herrn Doktor auszutreten, wobei
er jedoch im Voraus die Anwesenden als Zeugen aufforderte,
daß er alle Verantwortung für eine bei der Vertheidigung
der Kreuze entstandenen Verwundung des Doktors ablehne,
was dieser auch lachend zugestand. Der Herr Kaufmann
Meier nahm also seine Stellung oder vielmehr Sitzung auf
dem Fußboden, wie vorgeschrieben war, ein, die Kreuze zwi-
schen den Beinen, die zwei Messer in Händen und hackte nun
e Kunststück.
so eifrig auf die Kreuze los, als ob er Fleisch zu Wür-
sten herzurichten hätte und ließ sich von allen scheinbaren
Manövern seines Gegners, seine Aufmerksamkeit von den
Kreuzen abzuwenden, nicht darausbringen. Das war nun
freilich bedenklich und schien Allen, die anwesend waren, den
Doktor und, wie es später die böse Welt wissen wollte, den
Herrn Rechnungsbeamten ausgenommen, sehr klug zu sein.
Aber was geschah? Der Doktor, der, Zaubersprüche zwischen
den Zähnen murmelnd, den Herrn Meier dreimal umgangen
hatte, bückt sich auf einmal, packt denselben an seinen beiden
Stiefeln und zieht ihn blitzschnell, man hätte nicht aus Drei
zählen können, trotz der beiden Messer, die ihn ja so nicht i
zu erreichen vermögen, über die drei Kreuze her, daß er sic :
mit seinem höchsteigenen Gesäß im nächsten Augenblick aus-
gelöscht hat.
Recht muß er haben.
„Also, Herr Huber ist doch gestorben!" sagt Herr Spöck
zu dem Doktor Gallimathias, „und doch ve>sicherten Sie, daß
Sie ihn ganz gewiß kuriren würden!" — „Was Sie da in
den Tag Hineinschwatzen, haben Sie den Herrn Huber wäh-
rend seiner Krankheit beobachtet? Nein! Aber ich sage Ihnen,
er ist — geheilt gestorben."
Das gelange
Herrn Nechnungsbeamten, der nn Zaubcrfache als Autorität
galt, der junge Kaufmann Meier ein und erbot sich,
als Gegenwart gegen den Herrn Doktor auszutreten, wobei
er jedoch im Voraus die Anwesenden als Zeugen aufforderte,
daß er alle Verantwortung für eine bei der Vertheidigung
der Kreuze entstandenen Verwundung des Doktors ablehne,
was dieser auch lachend zugestand. Der Herr Kaufmann
Meier nahm also seine Stellung oder vielmehr Sitzung auf
dem Fußboden, wie vorgeschrieben war, ein, die Kreuze zwi-
schen den Beinen, die zwei Messer in Händen und hackte nun
e Kunststück.
so eifrig auf die Kreuze los, als ob er Fleisch zu Wür-
sten herzurichten hätte und ließ sich von allen scheinbaren
Manövern seines Gegners, seine Aufmerksamkeit von den
Kreuzen abzuwenden, nicht darausbringen. Das war nun
freilich bedenklich und schien Allen, die anwesend waren, den
Doktor und, wie es später die böse Welt wissen wollte, den
Herrn Rechnungsbeamten ausgenommen, sehr klug zu sein.
Aber was geschah? Der Doktor, der, Zaubersprüche zwischen
den Zähnen murmelnd, den Herrn Meier dreimal umgangen
hatte, bückt sich auf einmal, packt denselben an seinen beiden
Stiefeln und zieht ihn blitzschnell, man hätte nicht aus Drei
zählen können, trotz der beiden Messer, die ihn ja so nicht i
zu erreichen vermögen, über die drei Kreuze her, daß er sic :
mit seinem höchsteigenen Gesäß im nächsten Augenblick aus-
gelöscht hat.
Recht muß er haben.
„Also, Herr Huber ist doch gestorben!" sagt Herr Spöck
zu dem Doktor Gallimathias, „und doch ve>sicherten Sie, daß
Sie ihn ganz gewiß kuriren würden!" — „Was Sie da in
den Tag Hineinschwatzen, haben Sie den Herrn Huber wäh-
rend seiner Krankheit beobachtet? Nein! Aber ich sage Ihnen,
er ist — geheilt gestorben."
Werk/Gegenstand/Objekt
Pool: UB Fliegende Blätter
Titel
Titel/Objekt
"Das gelungene Kunststück" "Recht muß er haben"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Inschrift/Wasserzeichen
Aufbewahrung/Standort
Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES
Objektbeschreibung
Maß-/Formatangaben
Auflage/Druckzustand
Werktitel/Werkverzeichnis
Herstellung/Entstehung
Künstler/Urheber/Hersteller (GND)
Entstehungsort (GND)
Auftrag
Publikation
Fund/Ausgrabung
Provenienz
Restaurierung
Sammlung Eingang
Ausstellung
Bearbeitung/Umgestaltung
Thema/Bildinhalt
Thema/Bildinhalt (GND)
Literaturangabe
Rechte am Objekt
Aufnahmen/Reproduktionen
Künstler/Urheber (GND)
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
Public Domain Mark 1.0
Creditline
Fliegende Blätter, 51.1869, Nr. 1276, S. 207
Beziehungen
Erschließung
Lizenz
CC0 1.0 Public Domain Dedication
Rechteinhaber
Universitätsbibliothek Heidelberg