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86 Eine strenge Verordnung.

l 842.

E» wird da« Mim-Hmen drr Hund- in Kaff--.. Wirlhj. und andere
Gasthäuser bei Strafe von einem ©ulten für jeden Jpuno verboten:!

1844

Da» Verbot, Hunde in Kaffee., Wirth« - unt andere Gasthäuser
mitzunehmen. wird unter Hinweisung auf obige Bekanntmachung vom
Jahre 1842 erneuert.

Frau und Schwägerin.

18 45.

Ei bleibt strenge untersagt. Hunde in Gast- und Kaffeehäuser mitzunehmen,
und da er den Anschein hat, daß letzter- Anordnung in neuerer Zeit in Vergessen,
heit kommen will, so wird da» Verbot, Hunde IN W >rth » b Lu scr UN d
Wirth«schaft»gLrten mitgunchmcn. hicmit aut da» Ernstlichste
erneuert und eingeschLrft.

1 847.

E» hat den Anschein, al« ob die Verordnung, welche »erbietet, Hunde in
Kaffee- und WirthrhLnser mitznnehmen, in Vergessenheit gerathen Willi e« wird
daher diese« Verbot neu-rdi-g« bekannt gemacht. und gegen deu Eontra-
venienteu die strengste und uunachsichtlichste Strafe augedroht.

Muthmaßliche Ansicht einer Bayerischen WirthSstube am Schluff- de» Jahre« 1848.

Sie glichen einander in Allem so sehr.

Es gab aus der Welt nichts so AehnlicheS mehr,

Genau solch ein Blick — wie der Schnitt ihres Kleides,
Genau solch ein Herz — damals glaubte ich Beides,

Und täglich nur schien cs mir mehr einerlei,

Wer von ihnen Frau oder Schwägerin sei.

Doch leider, gesteh' ich — s'ist schlimm, aber wahr, —
Der Unterschied wurde erst später mir klar;

Und jetzt bin ich endlich dahinter gekommen,

Daß ich — au» Bersehn nur — die Falsche genommen;
Nun denk' ich und wünsch' ich so hin und so her,

Daß doch meine Frau — meine Schwägerin wär'.

Die Frau — Papilloten — stets im Negligee,

Sie — immer srifirt, und deu Anzug wie Schnee;

Die Frau — immer brummig und mürrisch und hitzig,
Sie — immer nur freundlich, zuvorkommend, witzig.
Der Teufel hat sicher — zur Qual nur dem Mann,

Die Schwägerin uns in die Ehe gethan.

Doch — 's giebt nichts Vollkommene« hier auf der Welt,
Wo Trübsal und Aerger vom Himmel oft fällt,

Die liebliche Rose muß Dornen verstecken.

Da« sticht hat deu Schatten, di« Sonne selbst Flecken,
Da« aber ists, was mich am Meisten betrübt,

Daße» — ohne Frau — keine Schwägerin giebt.
Bildbeschreibung

Werk/Gegenstand/Objekt

Titel

Titel/Objekt
"Eine strenge Verordnung" "Frau und Schwägerin"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Grafik

Inschrift/Wasserzeichen

Aufbewahrung/Standort

Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Universitätsbibliothek Heidelberg
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES

Objektbeschreibung

Maß-/Formatangaben

Auflage/Druckzustand

Werktitel/Werkverzeichnis

Herstellung/Entstehung

Entstehungsort (GND)
München

Auftrag

Publikation

Fund/Ausgrabung

Provenienz

Restaurierung

Sammlung Eingang

Ausstellung

Bearbeitung/Umgestaltung

Thema/Bildinhalt

Thema/Bildinhalt (GND)
Verordnung
Gaststätte <Motiv>
Wunsch <Motiv>
Ehefrau <Motiv>
Verkündung
Schwägerin
Karikatur
Hund <Motiv>
Tausch <Motiv>
Verbot <Motiv>
Satirische Zeitschrift

Literaturangabe

Rechte am Objekt

Aufnahmen/Reproduktionen

Künstler/Urheber (GND)
Universitätsbibliothek Heidelberg
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
Public Domain Mark 1.0
Creditline
Fliegende Blätter, 6.1847, Nr. 131, S. 86
 
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