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514 Wuttke: Besitzergreifung Schlesiens, 1. Thcil.
Aufsicht steht. Die beiden Herrn treten sich einander ausserdem
gar nicht in den Weg, da Richtung und Materie ihrer Forschun-
gen ganz verschieden ist.
Der Verf. spricht sich in einem kurzen Vorworte dahin aus,
dass er zeigen wolle, wie die Schlesier, wenn man ihre Geschichte
unter den Habsburgern genau untersuche, dem grossen Könige von
Preussen, der sie von der österreichischen Regierung erlöset habe,
die grösste Dankbarkeit schuldig seyen, obgleich er ihnen freilich
den preussischen Militär- und Beamten-Despotismus aufgedrungen
habe. So glaubt wenigstens Ref. die folgende Stelle deuten zu
müssen :
Des schlesischen Volkes Rechte und Freiheiten, seine alte
und ehrwürdige Verfassung stiess Friedrich II. mit einem Gewalt-
akte um, trat mit kräftigem Fusse sie nieder und schritt über sie
weg als unumschränkter Gebieter und Herr; er thats gegen gött-
liches Recht, gegen das Recht des Buchstabens, gegen sein eig-
nes heiliges Wort — und dennoch ist ihm Schlesien zum
innigsten Danke verpfichtet.
Der erste Abschnitt des Buchs, das sich, was sehr selten bei
Büchern dieser Art der Fall ist, nicht blos zum Aufschlagen eig-
net, sondern mit Vergnügen von einem Ende bis zum andern
durchlesen lässt, weil es eben so frei von Trockenheit ist, als von
Schwulst oder modernisirendem süssliehem Faseln, gibt einen Ue-
berblick der altern Geschichte. Den zweiten Abschnitt, Schle-
sien unter den Habsburgern als ein selbständiges
Land eröffnet der Verf. durch eine kurze, auf wenige Seiten
zusammengedrängte Einleitung über den Zustand der allgemeinen
Bildung, besonders auch in Beziehung auf Religionsverfassung,
deren Sinn und Richtung, wie das Lehrtalent des Verf. man aus
den folgenden Worten S. 85. sehen wird:
Es begann, heisst es dort, nun ein harter Kampf der Theo-
rie mit der Praxis: die Gelehrten, viel muthiger, als die gehar-
nischten Krieger, die mit dem Schwerte in der Faust den Feind
bedrohten, liessen sich von ihrem Beginnen dadurch nicht abhal-
ten, weil es menschlichem Ermessen fast ein Ding der Unmög-
lichkeit seyn musste , dieses uralte, ungeheure Gebäude der Hie-
rarchie zu zerstören, auf welches seit einem Jahrtausend alle
Verhältnisse der bürgerlichen Gesellschaft einzig begründet schie-
nen. Die Opposition ging von den Stätten der Gelehrsamkeit, von
den Universitäten aus. Dies wird hernach in Beziehung au£
 
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