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Frankreichs Civil- und Criminal- Verfassung kritisch dargestellt von Pr,
Ludwig Frey, Docenten des französischen Rechts an der Univer-
sität Heidelberg, Mitglied des historischen Instituts zu Paris, vormal.
Lehrer der liechte an der Universität Bern. Mannheim b. Hoff. 1812,
Kaum ist in der neuesten Zeit eine Gerichtsverfassung so ver-
schiedenartig beurtheilfc worden, als die französische. Während
die Einen fast alles lohten und vortrefflich fanden, kennen die Andern
kein gutes Stück an allen Einsetzungen der französischen Gerichtsverfas-
sung. Das Institut der Oeffenllichkeit und Mündlichkeit der Gerechtig-
keits-Pflege, das Geschworn,engericht; das Friedensgericht, der Cassations«
hof, die Pairskammer als Staafcsgerichtshof — dies die Felder, auf wel-
chen sich die entgegengesetzten Partheien stets getroffen haben. Der
Verfasser glaubte, dass man von beiden Seiten sich im Extrem bewegte.
Die Wahrheit liegt hier, wie überall; in der Mitte. Der Verfasser lobte
und tadelte die einzelnen Institutionen der Gerichtsverfassung Frank-
reichs. Aber Lob und Tadel ist frei gehalten von den unlautern Ele-
menten leidenschaftlicher Partheiansieht.
J^as Buch zerfällt in 25 Capitel. Die zwei ersten Capitel sind eigent-
lich Einleitungs-Capitel, in so fern darin von den Grundlagen der alten
und neuen französichen Gerichtsverfassung gesprochen wird. Das dritte
Capitel handelt von der Haupteintheilung der französischen Justiz. Das
vierte von den Friedensgerichten, das fünfte ven den Handelsgerich-
ten, das sechste von den Erstinstanzgerichten, das siebente von den köni-
glichen Gerichtshöfen (Assisenj, Jury), das achte Capitel vom Cassations-
hofe, das neunte Capitel von Frankreichs ausserordentlichen Criminalge-
richtshöfcn (Pairs-Karamer dis Staatsgerichtshof, cour de Pairs), das
zehnte Capitel von der innern Organisation der französischen Gerichte (in*
Allgemeinen)^ das eilfte von den französischen Richtern, das zwölfte Ca-
pitel von der Staatsbehörde (ministere public), das Xlil. Cap. von den
Gerichtsschreibern, das XIV. Cap. von den Beamten der gerichtlichen
Polizcy, das XV. Cap, von den Officiers ministeriels, das XVI. Cap. von
den Advocaten, das XVII. von dem charakteristischen Unterschiede zwi-
schen avoue und avocat3 das XVIII. Cap. von den Notariell, das XlX.
Cap. von den Hypotheken-Bewahrern, das XX. Cap. von dem Justizmini-
sterium, das XXI. Cap. von der Justiz des Königs (Begnadigung), das
XXII. Cap. vom Aemter-Kauf nach Frankreichs heutiger Gerichtsverfa;
sung, das XXlII. Cap. von Frankreichs heutiger Rechtsverfassung (le*
cinq Codes), das XXIV. Cap. von Frankreichs heutiger Staatsverfassung
(charte constitutioneile a. 1840); das XXV, Cap. vom Schlüsse.
Frey.
 
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