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Nr. 12. HEIDELBERGER 1853.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Beinling; i Beschickte der Bischöfe zu Speyer.

(Schluss.)
Die Geschichte der Bischöfe ist in vier Abschnitte eingetheilt.
Erster Abschnitt. Von den ersten bekannten Bischöfen zu Speyer
bis zu derer Metropolitanverbindung mit Mainz, oder von 610 bis
760 (S. 167—199). Zweiter Abschnitt. Von der Metropo-
litanverbindung der Bischöfe zu Speyer mit Mainz bis zu der frei-
gegebenen Wahl derselben, oder von 761 bis 1224 (S. 199—
343). Dritter Abschnitt. Von der freien Bischofs-Wahl zu
Speyer bis zur Beschränkung der bischöflichen Befugnisse durch
Wahlkapitulalion, oder von 1224—1272 (S. 360—516). Vierter
Abschnitt. Von Beschränkung der bischöflichen Befugnisse durch
Wahlkapitulation bis zuin gescheiterten Versuche, die Stadt Speyer
dem Bischöfe zu unterwerfen, oder von 1272 bis 1396 (Seite
516—683).
In diesen Abschnitten wird nun das Leben und Wirken von 58
Bischöfen ausführlich und mit genauer Angabe der jedesmaligen
Quellen — 1869 Anmerkungen sind dem Texte beigefügt — in ein-
facher thatsächlicher Erzählung geschildert.
Auf die Geschichte der einzelnen Bischöfe selbst näher einzu-
gehen, würde uns zu weit führen und den Raum dieser Blätter
überschreiten, in welchen wir nur durch eine Anzeige die Auf-
merksamkeit des gelehrten Publikums auf diese in vielen Beziehun-
gen wichtige Schrift lenken wollen.
II. Beigegeben ist diesem Werke das oben genannte „Urkun-
denbuch.“
Mit Recht sagt der Verfasser (Vorwort S. III): „die Haupt-
stützen und sichersten Grundlagen einer zuverlässigen Geschichte
sind vorzugsweise Urkunden.“ Als derselbe daher den Entschluss
gefasst hatte, eine Geschichte der Bischöfe von Speyer zu schreiben
und desshalb in den verschiedenen Chronisten des Bislhums und bei
andern hierher gehörigen Schriftstellern Umschau gehalten, so musste
er sich bald überzeugen, welches Schwanken in ihren Angaben,
welche Unzuverlässigkeit in ihrer Zeitrechnung, welche Unrichtig-
keiten und Verstösse in ihren Behauptungen herrschen. Ohne sichern-
des Schöpfen aus den Urquellen, ohne die mühevolle Berathung der
noch vorhandenen Urkundenschätze liess sich hierbei kein verlässiges
XLVI, Jahrg. 2. Doppelheft. 12
 
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