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Jahrbücher der Älterthumsfreunde am Rhein,

verborgen liegt, wage ich nicht zu entscheiden. Schliesslich be-
merkt auch Hr. v. Jaumann, dass er wegen meines Zweifel gegen
manche Roltenburger Inschriften auf Fragmenten und A. (in diesen
Jahrb. 1851 S. 738 und in den Bonn. Jahrb. XVII. S. 190}, „mit
mir einen Streit zu schlichten habe,· die Aufschriften seyen alle
wohl aufbewahrt; ich solle kommen und schauen.“ Eigentlich habe
ich keinen Streit gesucht oder erwartet, sondern einige bescheidene
Zweifel erhoben; ich könnte jetzt zur Unterstützung meiner Zweifel
etwa beisetzen: wer so kühn und phantasiereich im Deuten der In-
schriften ist, kann auch leicht auf Fragmenten zu Vieles sehen; doch
wir wollen hierüber kein Wort mehr äussern, sondern ich wünsche
Hr. v. Jaumann möge sein gelehrtes Werk Col. Summlocenne neu
ediren und hierin die neuaufgefundenen Denkmäler durch getreue
Abbildungen uns vorlegen; diess könnte einstweilen die Autopsie
ersetzen. — Fragmente von Inschriften werden weiter mitgetheilt
aus Hüttigweiler von Hansen in Ottweiler (aus dem Jahr 1840
soll wahrscheinlich 1850 heissen} — sie scheinen nicht erhalten
zu sein, sonst könnte der Einsender keinen Zweifel erheben, ob
auf der zweiten eine Rosmertha anzunehmen sey. —- Grotefend
in Hannover liefert schöne Zusätze zu de Wal’s Moedergodinen und
zu dessen mylh. septentrion. Jedoch sind manche von diesen In-
schriften schon in den Bonner Jahrbüchern mitgetheilt, z. B. in XVII,
S. 200, woraus man auch abnehmen konnte, dass die zwei In-
schriften nach Mainz, nicht nach Luxemburg gehören; ebenso hätte
auch die Recension über de Wals letzteres Werk (ebendaselbst
S. 160 f.} eine Berücksichtigung verdient. Uebrigens können diese
Zusätze noch bedeutend vermehrt werden. — Von den Armringen,
welche in einem Grabe bei Guntersblum nach Jahrbuch XVI. S. 132
gefunden sein sollen, nimmt der gelehrte nordische Alterthumsfor-
sclier Kruse in Dorpat Gelegenheit, sowohl über diese als über
andere allerthümliche Gegenstände, namentlich die Waage, welche
sowohl in Livland als am Rheine erscheine, dankenswerthe Be-
merkungen zu geben, worauf wir die Alterthumsforscher besonders
aufmerksam machen. Was nun den Guntersblumer Fund betrifft,
«o hält Kruse, „wenn wirklich eine Münze des Maxentius darin
lag“, S. 245 es für ein Grab vielleicht eines unter Constantin gegen
den Maxentius dienenden Gothen“, aber auf der folgenden Seite
bemerkt er: „weil die Leiche nicht verbrannt war, deutet dies wohl
sicher auf eine spätere Zeit; ich möchte den Fund daher in die
Zeit versetzen, wo die Skandinavier einerseits häufig mit den Ost-
seeprovinzen in Berührung kamen, andererseits mit England, Frank-
reich und den beiden Ufern des Rheines im VIII—X. Jahrhundert.“
Als wir in diesen Jahrbüchern (1851 S. 740} jenen Fund berührten,
zweifelten wir an der Bezeichnung „römisch-germanisch“, indem
wir, was wir über einen Fund bei Harxheim kurz vorher äusserten,
nicht auch über diesen wiederholen wollten; Hr. Kruse zeigt jetzt,
was wir dort über jenen erklärten, wenn auch nicht ausdrücklich,
 
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