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Hisloria dipl. Friderici II.

Historia diplomatica Friderici Secundi. Ed. Huillard-Bre holles.
Auspiciis et sumptibus H. de Albertis de Luynes. tom. I. p. I.
et II. Parisiis. 1853. 4.
Dieses wichtige, für die Geschichte des Mittelalters, na-
mentlich des Teutschen und Italienischen, bedeutsame Ur-
kundenbuch (s. Jahrbücher Nr. 27. Jahrg. 1853} hat mit den
beiden Abteilungen des ersten Bandes wiederum einen beträchtli-
chen Schritt vorwärts gelhan. Bei dem, in unserer „materiellen“
Zeit doppelt achtungswerlhen Eifer und „wissenschaftlichen“ Sinn
der Herausgeber kann man nunmehr an der baldigen Beendigung
des Ganzen nicht länger zweifeln. Indem sich Referent bis dahin eine
einlässliche Anzeige vorbehält, beschränkt er jetzt wie schon das
erstemal seine Bemerkungen hauptsächlich nur auf den Plan und
wesentlichen Inhalt, wie darüber der Vor bericht (averlissement}
weitere Nachricht gibt. Der erste, hier vorliegende Band, welchem
die jedenfalls lehrreiche Einleitung noch fehlt, behandelt den
Zeitraum zwischen der Sici lisch en Thronbesteigung F rie d ri ch s
{1198} und der Kaiserkrönung zu Rom (22. Nov. 1220}; der
■zweite Band geht von da bis zum Tode des Papstes Honorius III.
(März 1227}; der dritte bis zum September 1231; der vierte um-
fasst in der ersten Abtheilung die Constitutionen von Melfi und
anderweitige Gesetze, in der zweiten den T hat bestand bis
zum September 1237 mit Einschluss der auf König Heinrich be-
züglichen Documente; der fünfte reicht von dem Beginn des Lom-
bard e n k r i e g e s (1237} bis zur Erwählung des Papstes Inno-
cenz IV. (Juni 1243}; den Mittelpunkt bildet das allein noch
vorhandene Bruchstück Carcanis aus der Kanzlei Friedrichs — re-
gestum imp. Friderici II. —; diesem werden die übrigen Urkunden
mit Einschluss der auf König Konrad bezüglichen angereiht. Der
sechste und letzte Band, von Innocenz IV. bis zum Tode Fried-
richs (1250} führend, liefert neben den Docümenten Konrads
hauptsächlich die unter dem Namen Peters von Vinea bekannten
Briefe und Erlasse; sie sind möglichst chronologisch geordnet
und geben, nach der Zeitfolge aufgefasst und überhaupt richtig be-
urtheilt einen wesentlichen Beitrag zur Kenntniss der Personen und
Sachen. Jeder Band hat Zusätze, in welchen theils später ge-
fundene Urkunden, theils zweifelhafte oder geradezu falsche
Stücke erscheinen, ferner ein doppeltes, nach Personen und
Oertlichkeiten angelegtes Register und ein chronologisch
geordnetes Verzeichniss der aufgenommenen Urkunden. Böh-
mers Regestenwerk diente dabei vorzüglich als Führer. Diesem
Gelehrten verdankt auch der Herausgeber das dem ersten Bande
einverleibte Chronikbruchstück eines unbekannten, jedenfalls
gut unterrichteten Zeitgenossen; es wurde 1849 von dem rastlosen
Forscher zu Rom in der Vaticana entdeckt, abgeschrieben und hier
zuerst mitgetheilt, Neben anderm vernimmt man da die bestimmte
 
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