16 Preußen. Höh. Lehranst. Personalien. Bayern. Höh. Lehranst. Verfügungen.
8. AUSZEICHNUNGEN.
Roter Adler-Orden IV. Kl.
vacat.
Kronen-Orden IV. Kl.
Zeichenlehrer a. D. Blumberg-Wriezen.
Zeichenlehrer a. d. Oberrealschule A. Gut-Wiesbaden.
Oberlehrer a. Realgymn. R. Lubitz-Dortmund.
Den Titel Professor:
Zeichenlehrer am Realgymnas. Kuhlmann-Altona.
Zeichenlehrer a. d. Kunstgewerbeschule Hotzfeld-Kassel.
Zeichenlehrer a. d. Kunstgewerbeschule Seiß-Elberfeld.
9. TODESFÄLLE.
Unger, Königl. Luisen-Gymnasium Berlin. 12. Aug. 1906.
Seeliger, Z.-L. a. D. Tarnowitz. 17. Sept. 1906.
Hermann Lambertz, s. Z. Einj. Freiw. in Münster. 24. Dez. 1906. Nach
Ablauf s. Militärpflicht sollte er die Stelle a. d. Realschule in Kreuz-
nach übernehmen.
Gustav Wenk Z.-L. am Gymnasium Duisburg. 9. März 1907.
Leopold Scharf in Ballenstedt a. H.
Gereon Pape, Köln a. Rh. 21. Nov. 1907.
BAYERN.
HÖHERE LEHRANSTALTEN (MITTELSCHULEN).
Königlich Allerhöchste Verordnung,
die realistischen Mittelschulen und den gewerblich-technischen Unterricht betreffend.
. . . Vom 1. September 1907 ab werden in Bayern neunklassige Oberrealschulen als
allgemein bildende Unterrichtsanstalten mit dem Ziele der Vorbereitung zum Hoch-
schulstudium in der Weise errichtet, daß bestehende Realschulen ohne Änderung
ihres bisherigen rechtlichen Charakters erweitert werden. Im einzelnen werden
die K. Luitpold-Kreisrealschule in München, die K. Kreisrealschulen in Passau,
Bayreuth, Kaiserslautern, Regensburg, Nürnberg II, Würzburg und Augsburg sowie
die K. Realschule in Ludwigshafen a. Rh. nach den von Uns durch die Landrats-
abschiede genehmigten Beschlüsse der Landräte, dann nach den für Aufbringung
des Bedarfs der Realschule Ludwigshafen a. Rh. maßgebenden Normen zu Ober-
realschulen ausgebaut....
München, den 14. Juni 1907. Luitpold, Prinz von Bayern etc.
Königl. Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten.
Nr. 12647.
. .. Zu § 42 der Schulordnung für die Realschulen vom 11. September 1894. Das
Pflichtstundenmaß der Rektoren der Oberrealschulen beträgt 12, der Konrektoren
16 Wochenstunden.
Zu § 43: Für die hauptsächlich in den drei oberen Klassen der Oberrealschulen
beschäftigten Lehrer beträgt das Pflichtstundenmaß 20 Wochenstunden. Übungen
werden auf das Pflichtstundenmaß entsprechend angerechnet. ...
München, den 15. Juni 1907. Dr. von Wehner.
8. AUSZEICHNUNGEN.
Roter Adler-Orden IV. Kl.
vacat.
Kronen-Orden IV. Kl.
Zeichenlehrer a. D. Blumberg-Wriezen.
Zeichenlehrer a. d. Oberrealschule A. Gut-Wiesbaden.
Oberlehrer a. Realgymn. R. Lubitz-Dortmund.
Den Titel Professor:
Zeichenlehrer am Realgymnas. Kuhlmann-Altona.
Zeichenlehrer a. d. Kunstgewerbeschule Hotzfeld-Kassel.
Zeichenlehrer a. d. Kunstgewerbeschule Seiß-Elberfeld.
9. TODESFÄLLE.
Unger, Königl. Luisen-Gymnasium Berlin. 12. Aug. 1906.
Seeliger, Z.-L. a. D. Tarnowitz. 17. Sept. 1906.
Hermann Lambertz, s. Z. Einj. Freiw. in Münster. 24. Dez. 1906. Nach
Ablauf s. Militärpflicht sollte er die Stelle a. d. Realschule in Kreuz-
nach übernehmen.
Gustav Wenk Z.-L. am Gymnasium Duisburg. 9. März 1907.
Leopold Scharf in Ballenstedt a. H.
Gereon Pape, Köln a. Rh. 21. Nov. 1907.
BAYERN.
HÖHERE LEHRANSTALTEN (MITTELSCHULEN).
Königlich Allerhöchste Verordnung,
die realistischen Mittelschulen und den gewerblich-technischen Unterricht betreffend.
. . . Vom 1. September 1907 ab werden in Bayern neunklassige Oberrealschulen als
allgemein bildende Unterrichtsanstalten mit dem Ziele der Vorbereitung zum Hoch-
schulstudium in der Weise errichtet, daß bestehende Realschulen ohne Änderung
ihres bisherigen rechtlichen Charakters erweitert werden. Im einzelnen werden
die K. Luitpold-Kreisrealschule in München, die K. Kreisrealschulen in Passau,
Bayreuth, Kaiserslautern, Regensburg, Nürnberg II, Würzburg und Augsburg sowie
die K. Realschule in Ludwigshafen a. Rh. nach den von Uns durch die Landrats-
abschiede genehmigten Beschlüsse der Landräte, dann nach den für Aufbringung
des Bedarfs der Realschule Ludwigshafen a. Rh. maßgebenden Normen zu Ober-
realschulen ausgebaut....
München, den 14. Juni 1907. Luitpold, Prinz von Bayern etc.
Königl. Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten.
Nr. 12647.
. .. Zu § 42 der Schulordnung für die Realschulen vom 11. September 1894. Das
Pflichtstundenmaß der Rektoren der Oberrealschulen beträgt 12, der Konrektoren
16 Wochenstunden.
Zu § 43: Für die hauptsächlich in den drei oberen Klassen der Oberrealschulen
beschäftigten Lehrer beträgt das Pflichtstundenmaß 20 Wochenstunden. Übungen
werden auf das Pflichtstundenmaß entsprechend angerechnet. ...
München, den 15. Juni 1907. Dr. von Wehner.