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Jahrbuch für den Zeichen- und Kunstunterricht — 4.1909

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Heft 3
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III. Überblick über den Stand des Zeichenunterrichts in den verschiedenen Ländern
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Oldenburg
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https://doi.org/10.11588/diglit.74114#0215

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Oldenburg. F. Fitzlaff.

199

OLDENBURG.
Von FERDINAND FITZLAFF, Zeichenlehrer in OLDENBURG im Gr.
Der großen Kulturbewegung der zuletzt vergangenen Jahre, die auf fast allen
Gebieten des Unterrichts eine Reform herausfordert, verdanken wir es, daß auch
dem Zeichenunterricht endlich mehr Beachtung zuteil geworden ist.
Das Großherzogliche Evangelische Oberschulkollegium hat in einer Verfügung
den Lehrstoff und die Stundenverteilung für die achtklassigen evangelischen Volks-
schulen, gültig vom 1. Mai 1908, bestimmt, aus der man ersieht, daß auch hier an
das bisherige Stiefkind unter den Lehrfächern gedacht worden ist, und daß man
auch hier wie anderswo dem Zeichenunterrichte eine bessere Wertschätzung hat
zuteil werden lassen.
In der Verfügung heißt es:
Die Stundentafel setzt das Maß der auf die einzelnen Fächer fallenden Zeit
nach Abzug der Pausen fest.

Stundenverteilungsplan nach Zeitstunden.

Klasse
I u. II
III u. IV
V
VI
VII
VIII
Zeichnen
U/2
1V2




Wo es tunlich ist, kann schon in der VI. Klasse mit dem Zeichnen begonnen
werden.
Für das Zeichnen stellt jede Schule ihren besonderen Plan auf.
Unter Raumlehre heißt es:
Körper, Fläche, Linie, Punkt, Längenmaße, Entfernungen, Richtung, Winkel und
Winkelmessung.
Flächenmessung, Quadrat, Rechteck, Parallelogramm, Dreieck, Kreis; Körper-
messung, Würfel, Prisma, Walze.
Trapez, Vielecke, Pyramide und Kegel.
Wie bei allen Rechnungsgebieten, so ist besonders auch auf dem Gebiete der
Raumlehre das Schätzen zu üben.
Das Gewonnene durch diese Verfügung ist dankend anzuerkennen, trotzdem
kann die Reform auf dem Gebiete des Volksschulzeichenunterrichts noch nicht als
abgeschlossen betrachtet werden. Bezeichnend für die geringe Wertschätzung in
der alten Verfügung vom 20. Juni 1859 ist, daß der Zeichenunterricht unter die nicht
unbedingt notwendigen Gegenstände gezählt wurde. Zur Einführung der neuen
preußischen Methode in den Volksschulen haben eine Reihe Fortbildungskurse für
diejenigen Lehrer, die im Zeichnen unterrichten, stattgefunden und das Oberschul-
kollegium ist bemüht, um den Zeichenunterricht weiter zu heben, noch neue Kurse
stattfinden zu lassen.
Am hiesigen Seminar wird im Zeichnen nach dem Lehrplan der preußischen
Seminare gearbeitet. Herr W. Meyer hat als ordentlicher Seminarlehrer an einem
fünfmonatlichen Fortbildungskursus für Zeichenlehrer in Berlin teilgenommen. Sein
Gehalt beträgt im Maximum 4620 M. Für außerordentliche Beschaffung von Lehr-
mitteln sind dem Seminar schon über 1000 M. bewilligt worden, und an laufenden
Ausgaben stehen dem Zeichenlehrer jährlich 100 M. zur Verfügung. Außer der
Einrichtung eines großen Zeichensaales ist ein besonderes Lehrmittelzimmer für
den Zeichenunterricht eingerichtet worden.
In der Landtagssitzung vom 9. Mai 1908 erhielt der Art. 87 § 3, die Ruhestands-
verhältnisse der Zivilstaatsdiener betreffend, folgende Fassung:
„Das Ruhegehalt besteht bei 10 und weniger Dienstjabren in 50 Prozent der
Besoldung. Für jedes weitere auch nur begonnene Dienstjahr wird das Ruhegehalt
um 1 Prozent der Besoldung erhöht. Jedoch beträgt die Erhöhung in den ersten
5 nach Vollendung des 60. Lebensjahres begonnenen Dienstjahren jährlich 2 Pro-
zent. Das Ruhegehalt kann aber in keinem Fall über 90 Prozent de$ Besoldung
und über 7500 M. steigen.
 
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