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Deutsches Archäologisches Institut [Editor]; Archäologisches Institut des Deutschen Reiches [Editor]
Jahrbuch des Deutschen Archäologischen Instituts: JdI — 20.1905

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Nr. 2
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Detlefsen, Detlef: Die Benutzung des zensorischen Verzeichnisses der römischen Kunstwerke in der Nat. Hist. des Plinius: (Ein Nachtrag zum Jahrbuch Band XVI.)
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https://doi.org/10.11588/diglit.47181#0129
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120 Detlefsen, Die Benutzung des zensorischen Verzeichnisses der römischen Kunstwerke usw.

Einen weit größeren Teil nehmen die Auszüge aus demselben in seiner
Behandlung der Marmorbildnerei ein. Diese Kunst ist von Plinius in B. 36 viel
kürzer behandelt, als die beiden andern, wohl weil seine Quellen sie nicht vom
Bronzeguß sonderten, und es ihm zu schwer oder zu mühsam war, den nach der
ganzen Anlage seines Werkes für B. 36 brauchbaren Stoff in geschickter Weise aus
ihnen auszuziehen. Die Marmorbildnerei wird in den §§ 9—43 abgemacht20. Der
Index gibt als Inhalt dieses Abschnittes an: qui priini laudati in marmore scalpendo
et quibus temporibus. (de Mausoleo Cariae.) nobilitates operurn et artificum in marmore
CCXXV. In keinem anderen Teile dieser Bücher treten die eigenen Leistungen des
Plinius so deutlich hervor als hier. Zuerst freilich erkennt man nur einige wenige
Auszüge aus dem zensorischen Verzeichnis, bald aber häufen sie sich und bilden
in §§ 22—26 den größten Teil des Textes. Dann wird ein Abschnitt gemacht, und
Plinius beklagt sich, daß bei manchen der in Rom befindlichen Marmorwerke die
Namen der Künstler in Vergessenheit geraten seien, weshalb man sich über ihre
Urheber streite. Dafür gibt er zuerst ein Beispiel aus den Sammlungen des Friedens-
tempels, dann bis § 29 eine ganze Reihe aus dem zensorischen Verzeichnis. Nach
einer Beschreibung des Mausoleums und einiger anderer in Kleinasien und Athen
vorhandenen Werke §§ 30—32 findet er sich in Verlegenheit, woher ei- weiteren
Stoff nehmen soll, und da kommt ihm das zensorische Verzeichnis zu Hilfe; er
plündert gewisse Teile desselben geradezu aus. Besonders werden §§ 33—36 die
in den momimenta Asinii Pollionis und der porticus Octaviae aufgehäuften Kunstwerke
herangezogen, dann wird § 37 h aus derselben Quelle nach ganz äußerlichen Gesichts-
punkten eine Gruppe von Werken zusammengestellt, die aus der gemeinsamen
Tätigkeit zweier oder mehrerer Künstler hervorgegangen sind. Wahrscheinlich ist
auch noch der § 39 genannte punische Herkules aus dem zensorischen Verzeichnis
entnommen. Alles übrige bis zum Schluß des ganzen Abschnitts § 43 stammt
dagegen aus Varro oder ähnlicher Quelle. So ist das zensorische Verzeichnis für
Plinius nicht nur eine Hauptquelle für die Darstellung der Marmorbildnerei geworden,
sondern die in ihm zusammengestellten Werke haben Plinius wohl auch den unmittel-
baren Anstoß gegeben, sie § 33 k nebeneinander aufzuzählen.
Die Anordnung der aus dem zensorischen Verzeichnis entnommenen Orts-
angaben in B. 36 gibt folgendes Bild. Es erscheinen
aus der III, Region (?):
Titi imperatoris domus.§ 37;
aus der VIII. Region:
Capitolium.§23,
monum. Pollionis.§§ 23, 24, 25, 33, 34,
t. Jani.§ 28;
aus der IX. Region:
Opera Octaviae.§§ 15, 22, 24, 28, 29, 34, 35,

20) Vgl. Jahrbuch 1901, 79—87.
 
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