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Deutsches Archäologisches Institut [Editor]; Archäologisches Institut des Deutschen Reiches [Editor]
Jahrbuch des Deutschen Archäologischen Instituts: JdI — 22.1907

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Petersen, Eugen: Parthenon und Opisthodom
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https://doi.org/10.11588/diglit.44282#0026
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E. Petersen, Parthenon und Opisthodom.

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der Beamten, die außerhalb des Parthenon amtieren, wie die Epistaten desBrauronion,
der Parthenon genannt wird II 751, 758, ist es logischer, darunter- nicht einen
Teil des fremden Tempels, sondern diesen überhaupt zu verstehen, wie schon
Michaelis Parth. I 308 wollte. Dies um so mehr, als die Schatzmeister Eigentum
der Brauronia nur im ,Hekatompedon“ und ,in“ oder ,aus“ dem ,Opisthodom“
(d. h. bei ihnen der Hinterhalle) nennen (vgl. Lehner Über d. athen. Schatzver-
zeichnisse S. 40 und 75), wogegen jene Epistaten nur von Verabfolgung aus dem
,alten Tempel“ in den Parthenon, und aus diesem vermutlich ins Brauronion
sprechen.
Verwechseln wir nicht das Interesse, das die Archäologen an den Erwähnungen
jener Namen nehmen mit dem, welches sie für die Athener liatteh: diesen waren
sie, soweit sie sie überhaupt angingen, geläufig, jene sollten sie erst aus zerrissener
Überlieferung kennen lernen und gerieten darüber in Widerspruch. War es denn
für die Athener nicht völlig gleichgültig, ob eine Auszahlung aus dem Schatz das
eine Mal von den Tamiai I 184h έκ του Παρθενώνος, das andere Mal I 273 von den
Logisten έκ του ’Οπισ&οδόμου gebucht wurde: ,aus der Schatzkammer“ war ja so
richtig wie ,aus dem Schatzamt“ oder ,dem Schatzhaus“, wenn das Wort hier noch
als Samtname gebraucht wäre. In jeder der beiden Inschriften ist nur zu einem
der zahlreichen Posten die Zahlungsstelle angegeben. Ist doch die attische Amts-
sprache der Steinurkunden nicht so konstant im Ausdruck wie die römische; oder
war sogar die amtliche Gebarung so ungebunden, daß z. B. (I 184h) die Zahlungen
aus dem Schatz bald durch Vermittelung der Hellenotamiai, bald direkt an die
Feldherren oder andere Personen erfolgten? Ein anderes Beispiel solcher In-
konsequenz sind die Variationen der Benennung des αρχαίος νεώς, die man Arx
S. 65 findet.
Es bleibt also in der Hauptsache bei dem, was Athen. Mitteil. XII 1887 S. 62
in aller Kürze hingestellt war, und was auch den Kern von Furtwänglers Aus-
führungen, MW. 177ff. bildet, der nach allem Bemühen, ,Opisthodom“ und ,Parthenon“
als völlig synonym zu fassen, doch S. 182 darauf zurückkam. In den Masterpieces
tauschte er dafür Milchhöfers Ansicht ein, um in den Münch. Sitz.-Ber. 1898
S. 3561 zu seiner früheren Ansicht zurückzukehren; dann 1904 S. 371, 1 Michaelis
beizustimmen; ob auch heut noch, weiß ich nicht. Michaelis versuchte meine
Ansicht umzudrehen: nicht die weitere, sondern die engere, auf die Halle beschränkte
Bedeutung des Namens sei die ursprüngliche gewesen. Dem widerspricht, wie
wir sahen, nicht allein der Name selbst, sondern die älteste Urkunde, der Volks-
beschluß von Ol. 86,2, in allen Punkten. —
Zu S. 9: Εις την πόλιν in dem Satze des Anonymus Arg. als ,auf die Burg“
verstanden, meint Keil S. 187, entbehre weder literarischer noch urkundlicher
Begründung. Für die letztere verweist er auf den Anfang der Hekatompedoninschrift
Arx AE 20, 2. Wer jedoch die Herstellung dieser lückenhaften Zeilen versuchen
wollte, hätte jedenfalls von der Gewißheit auszugehen, daß nicht neben dreimaligem
έμ πόλει einmal in gleicher Bedeutung κατά την πόλιν stehen kann, noch dazu im
Widerspruch mit der in κατά liegenden Anschauung. Eher hätte auf Arx AE 4, 2
 
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