4
VH. B.-A. Oberviechtach.
1350 trugen die Landgrafen von Leuchtenberg die ausgedehnte Herrschaft Reichenstein
und Schönsee, welche sie 1333 und 1334 von den böhmischen Herren von Hostau
gekauft hatten, der Krone Böhmen zu Lehen auf. Reichenstein und Schönsee
blieben böhmisches Kronlehen bis zum Brieden von Preßburg 1803. (VO. Y, 223 f.)
Das Halsgericht, Wildbann, Zoll, Geleit, Bergwerk, Jahr- und Wochenmärkte waren
in dieser Herrschaft Reichslehen.
Auch die Lehenschaft von Frauenstein brachte Karl IV. dauernd an sein Haus;
sie blieb ebenfalls bei Böhmen bis zum Frieden von Preßburg 180g. (VO. V, 223 f.)
Nach dem Tode des kinderlosen Ruprecht I. (1390) wurden Pfalz und Ober-
pfalz in der Hand Ruprechts II. wieder vereint. Die Vereinigung dauerte fort
während der Regierung seines Sohnes Ruprecht III., der von 1400—1410 zugleich
Deutscher König war. Als nach dem Tode des Königs Ruprecht 1410 die pfälzi-
schen Lande unter seinen vier Söhnen geteilt wurden, kam Amt Murach, das zum
Kurpräzipuum gehörte, an den Kurfürsten Ludwig III.
Zwischen den pfälzischen Ämtern Murach und Tännesberg lag als Enklave
Schloß Wildstein, seit 1373 leuchtenbergisch, 1409 aber von Landgraf Johann an
Hermann den Frankengruner verkauft, der die Feste dem Pfalzgrafen Johann dem
Neunburger oder Neumarkter zu Lehen auftrug. Durch Vertrag vom 26. September
1411 ging die Lehenschaft von Wildstein von dem Pfalzgrafen Johann an den
Kurfürsten Ludwig über. Und Wildstein bildete von nun an einen Bestandteil
des Amtes Murach. (Anschauliche Auskunft über den damaligen Gebietsbestand
im Bezirksamte gibt die Karte von HUGO GRAF VON WALDERDORFF, Die Oberpfalz
unter Pfalzgraf Johann, beigegeben der Abhandlung von CHRiSTtAN HAEUTLE, Die
Oberpfalz und ihre Regenten in den Jahren 1404—1448, VO. XXVII.)
Auch die östliche Hälfte des Bezirksamts Oberviechtach, welche seit Karl IV.
im wesentlichen unter böhmischer Oberhoheit stand, wurde nach und nach unter
die pfälzische Landeshoheit gebracht, mit Bewahrung des Charakters als böhmisches
Kronlehen. Die Bestrebungen in dieser Richtung begannen schon im ig. Jahrhundert.
(VO. VI, 174.) Am 18. Juli 1489 trugen die Gebrüder Wilhelm und Hans Satzen-
hofer ihren Teil an Frauenstein, Winklarn und Altenschneeberg dem Pfalzgrafen
Otto von Mosbach zu Lehen auf. Und 1330 begab sich der Besitzer von Frauen-
stein, Reichenstein und Schönsee, Hans Fuchs von Schneeberg, mit diesen seinen
böhmischen Lehen und außerdem mit Schneeberg und Winklarn in den Schutz des
Kurfürsten Ludwig und seines Bruders, des Pfalzgrafen Friedrich: er erklärte sich
und seine Erben mit diesen Gütern als oberpfälzische Landsassen, behielt aber
das Offnungsrecht von Frauenstein, Reichenstein und Schönsee, welche böhmische
Lehen blieben, dem Könige von Böhmen vor. Und 1344 wurde auch zwischen
dem König von Böhmen und dem Pfalzgrafen Friedrich eine Einigung dahin erzielt,
daß die Inhaber der böhmischen Lehengüter von nun an das Ungeld an die Pfalz
entrichten sollten. (Vgl. dazu auch VO. VI, 174 f.)
So war endlich das ganze heutige Bezirksamt Oberviechtach im 16. Jahrhundert
kurpfälzisch geworden. (Den so geschaffenen Gebietsbestand veranschaulicht die
Karte ^Kirchliche Einteilung der kurpfälzischen Gebiete in der Oberen Pfalz 1621
bis 1648«, von HuGO GRAF VON WALDERDORFF, beigegeben der Abhandlung von
VH. B.-A. Oberviechtach.
1350 trugen die Landgrafen von Leuchtenberg die ausgedehnte Herrschaft Reichenstein
und Schönsee, welche sie 1333 und 1334 von den böhmischen Herren von Hostau
gekauft hatten, der Krone Böhmen zu Lehen auf. Reichenstein und Schönsee
blieben böhmisches Kronlehen bis zum Brieden von Preßburg 1803. (VO. Y, 223 f.)
Das Halsgericht, Wildbann, Zoll, Geleit, Bergwerk, Jahr- und Wochenmärkte waren
in dieser Herrschaft Reichslehen.
Auch die Lehenschaft von Frauenstein brachte Karl IV. dauernd an sein Haus;
sie blieb ebenfalls bei Böhmen bis zum Frieden von Preßburg 180g. (VO. V, 223 f.)
Nach dem Tode des kinderlosen Ruprecht I. (1390) wurden Pfalz und Ober-
pfalz in der Hand Ruprechts II. wieder vereint. Die Vereinigung dauerte fort
während der Regierung seines Sohnes Ruprecht III., der von 1400—1410 zugleich
Deutscher König war. Als nach dem Tode des Königs Ruprecht 1410 die pfälzi-
schen Lande unter seinen vier Söhnen geteilt wurden, kam Amt Murach, das zum
Kurpräzipuum gehörte, an den Kurfürsten Ludwig III.
Zwischen den pfälzischen Ämtern Murach und Tännesberg lag als Enklave
Schloß Wildstein, seit 1373 leuchtenbergisch, 1409 aber von Landgraf Johann an
Hermann den Frankengruner verkauft, der die Feste dem Pfalzgrafen Johann dem
Neunburger oder Neumarkter zu Lehen auftrug. Durch Vertrag vom 26. September
1411 ging die Lehenschaft von Wildstein von dem Pfalzgrafen Johann an den
Kurfürsten Ludwig über. Und Wildstein bildete von nun an einen Bestandteil
des Amtes Murach. (Anschauliche Auskunft über den damaligen Gebietsbestand
im Bezirksamte gibt die Karte von HUGO GRAF VON WALDERDORFF, Die Oberpfalz
unter Pfalzgraf Johann, beigegeben der Abhandlung von CHRiSTtAN HAEUTLE, Die
Oberpfalz und ihre Regenten in den Jahren 1404—1448, VO. XXVII.)
Auch die östliche Hälfte des Bezirksamts Oberviechtach, welche seit Karl IV.
im wesentlichen unter böhmischer Oberhoheit stand, wurde nach und nach unter
die pfälzische Landeshoheit gebracht, mit Bewahrung des Charakters als böhmisches
Kronlehen. Die Bestrebungen in dieser Richtung begannen schon im ig. Jahrhundert.
(VO. VI, 174.) Am 18. Juli 1489 trugen die Gebrüder Wilhelm und Hans Satzen-
hofer ihren Teil an Frauenstein, Winklarn und Altenschneeberg dem Pfalzgrafen
Otto von Mosbach zu Lehen auf. Und 1330 begab sich der Besitzer von Frauen-
stein, Reichenstein und Schönsee, Hans Fuchs von Schneeberg, mit diesen seinen
böhmischen Lehen und außerdem mit Schneeberg und Winklarn in den Schutz des
Kurfürsten Ludwig und seines Bruders, des Pfalzgrafen Friedrich: er erklärte sich
und seine Erben mit diesen Gütern als oberpfälzische Landsassen, behielt aber
das Offnungsrecht von Frauenstein, Reichenstein und Schönsee, welche böhmische
Lehen blieben, dem Könige von Böhmen vor. Und 1344 wurde auch zwischen
dem König von Böhmen und dem Pfalzgrafen Friedrich eine Einigung dahin erzielt,
daß die Inhaber der böhmischen Lehengüter von nun an das Ungeld an die Pfalz
entrichten sollten. (Vgl. dazu auch VO. VI, 174 f.)
So war endlich das ganze heutige Bezirksamt Oberviechtach im 16. Jahrhundert
kurpfälzisch geworden. (Den so geschaffenen Gebietsbestand veranschaulicht die
Karte ^Kirchliche Einteilung der kurpfälzischen Gebiete in der Oberen Pfalz 1621
bis 1648«, von HuGO GRAF VON WALDERDORFF, beigegeben der Abhandlung von