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Hager, Georg [Editor]; Bayern / Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schul-Angelegenheiten [Editor]
Kunstdenkmäler des Königreichs Bayern (2,7): Bezirksamt Oberviechtach — München, 1906

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https://doi.org/10.11588/diglit.36891#0019
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Einleitung.

s

FR. LiPPKRT, Die Pfarreien und Schulen der Oberpfalz kurpfälzischen Anteils 1621
bis 1648, VO. LIII [1901]. M. KiRMAtER, Hist. Karte von Bayern zur Übersicht der
territorialen Entwicklung von 1180 bis jetzt, München 1883, und ADOLF BRECHER,
Darstellung der geschichtlichen Entwicklung des bayer. Staatsgebietes, Berlin 1890,
rechnen, einer älteren falschen Anschauung folgend, das Gebiet der Herrschaft
Schönsee und Reichenstein bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts zur souveränen
gefürsteten Grafschaft Störnstein der Fürsten von Eobkowitz und lassen es irrtümlich
erst 1806 mit dieser Grafschaft in Bayern einverleiben. Die Lobkowitz hatten die
Herrschaft nur von 1669 bis 1713 inne.)
Mit der übrigen Oberpfaiz fiel auch unser ganzes Gebiet 1628 an den Kur-
fürsten Maximilian I. von Bayern: die Oberpfalz ist seitdem eine bayerische Provinz.
Kriegsdrangsale hatte unsere Gegend vor allem durch die Lage an der
böhmischen Grenze in reichlichem Maße zu erdulden. Bei dem Einfälle des böhmi-
schen Königs Ottokar 1266 wurde sie in Mitleidenschaft gezogen. Die Greuel der
Husitenkriege hatte, sie in Fülle zu kosten. Der Dreißigjährige Krieg und der
Österreichische Erbfolgekrieg verliefen verhältnismäßig schonend für den Bezirk.
Wie in der übrigen Oberpfalz, so fanden auch hier im 16. und 17. Jahrhundert
mehrfache Religionsänderungen statt.
1803 wurde das Amt Murach aufgelöst und mit Neunburg v. W. zu einem Land-
gerichte vereinigt. Bei der Territorialeinteilung des Königreichs Bayern 1808 hei
das Landgericht Neunburg v. W. an den Naabkreis, 1810 an den Regenkreis, bei der
letzten dieser Einteilungen 1838 endlich an den Kreis Oberpfalz und Regensburg.
1840 wurde aus dem früheren Amte Murach, aus den ehemaligen Herrschaften
Reichenstein und Schneeberg ein eigenes Landgericht Oberviechtach gebildet. Bei
Errichtung der Kgl. Bezirksämter (1862) wurde das Landgericht Oberviechtach in
verwaltungsrechtlicher Beziehung dem Bezirk Neunburg v. W. zugeteilt; in gericht-
licher Beziehung blieb es bestehen, seit 1879 mit dem Titel Amtsgericht. Am
1. Oktober 1900 wurde der Amtsgerichtsbezirk Oberviechtach vom Bezirksamt Neun-
burg abgetrennt und als eigenes Bezirksamt organisiert.
In kirchlicher Beziehung gehörte das ganze Gebiet stets zur Diözese
Regensburg.
 
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