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KREIS MOSBACH.
Linie im Jahre 1768 die Primogenitur ein. Von diesem Zweige — alle anderen Neben-
linien sind erloschen — stammen die jetzt lebenden Fürsten der evangelischen Linie ab.
Die Rochefort'sche Linie dagegen befolgte ebenso streng die Erstgeburts-
folge, die der Fürst Karl Thomas (1735—89) sogar nachträglich für die erst später
erworbenen und zu einem Fideicommiss vereinigten böhmischen Besitzungen besonders
einführte. Von dem Bruder dieses Fürsten, Theodor Alexander, als dem einzig
erhaltenen Zweige, entstammen die jetzigen Fürsten der katholischen Linie.
Mit der vorwiegenden Bedeutung, welche seit dem dreissigjährigen Kriege die
grösseren Staatengebilde für die geschichtliche Entwicklung gewannen, trat diejenige
so kleiner Territorialherrn ebenso in den Hintergrund wie sogar die des Kaisers und
Reiches. Schon an den grossen Unternehmungen der Jahre 1667—1714 blieben die
Löwensteiner Grafen persönlich unbetheiligt, zumal der Graf Maximilian Karl alle
ihm von Ludwig dem XIV. angebotenen Versuchungen standhaft zurückgewiesen hatte.
Nur Stadt und Grafschaft hatten gelegentlich, wie z. B. im Jahre 1673, unter dem Durch-
zuge der Kriegsheere zu leiden. Auch an den späteren Ereignissen des XVIII. und
XIX. Jhs. spielten die Grafen als Landesherren nur eine passive Rolle.
Dennoch erlangten einige derselben durch die Eigenart und Macht ihrer Persönlich-
keit das Recht zu ihrer Erwähnung. So von der Virneburg'sehen Linie und zwar von
einem mit ihm selbst wieder erloschenen Zweige der Graf Eucharius Kasimir
(1681—98), der sich in auswärtigen Kriegsdiensten viel umhergetummelt und sich
besonders in den Kämpfen der Venetianer mit den Türken ausgezeichnet hatte. So
ferner von der Rochefort'schen Linie der Graf Maximilian Karl (1672—1718), der
nacheinander die hohen kaiserlichen Aemter eines Statthalters der Oberpfalz, eines
Administrators von Bayern, eines Principal-Commissars auf den Reichstagen und eines
Gouverneurs des Herzogthums Mailand bekleidet hatte, im Jahre 1711 auch zum Mit-
gliede des Reichskammergerichtes ernannt worden war (darauf die Medaille Nr. 20) und
von Kaiser Joseph I. unter dem 3. April 1711 und 13. März 1712 in den erblichen
Reichsfürstenstand »zurückversetzt« wurde (s. Medaille Nr. 21). Damit war die Roche-
forter Linie von jetzt an eine fürstliche geworden.
Gemäss dem Reichsdeputationshauptschluss vom 28. Febr. 1803 wurde die Virne-
burg'sche Linie für den Verlust von Virneburg durch eine Reihe anderer Gebiete,
worunter das Amt Freudenberg, entschädigt, nahm in Folge dessen jetzt den Namen
Löwenstein-Wertheim-Freudenberg an, verlor jedoch im Jahre 1806 durch
Mediatisirung ihre Souveränität. Die beiden damals lebenden Vertreter wurden dann
in den Jahren 1812 und 13 in den bayerischen und württembergischen Fürstenstand
erhoben, so dass auch diese Linie nunmehr eine fürstliche ist.
Die Linie Rochefort büsste zu gleicher Zeit (1801) die luxemburgischen und andere
linksrheinische Besitzungen ein, darunter namentlich Rochefort, ward 1803 anderweitig
entschädigt (Rothenfels, Homburg, Bronnbach u. s.w.), 1806 mediatisirt und nannte sich
nach der von ihr im Jahre 1730 durch Kauf von den Grafen von Hatzfeld erworbenen
Herrschaft Rosenberg nunmehr Löwenstein-Wertheim-Rosenberg.
Die innere Geschichte der beiden Linien wird während ihres fast 200 jährigen
Bestehens vornehmlich durch drei Streitfragen in Bewegung erhalten.
Die erste betrifft die durch den Grafen Johann Dietrich in Folge seiner Ein-
führung des Simultangebrauches des Chors der Stadtkirche und der Hospitalkirche im
KREIS MOSBACH.
Linie im Jahre 1768 die Primogenitur ein. Von diesem Zweige — alle anderen Neben-
linien sind erloschen — stammen die jetzt lebenden Fürsten der evangelischen Linie ab.
Die Rochefort'sche Linie dagegen befolgte ebenso streng die Erstgeburts-
folge, die der Fürst Karl Thomas (1735—89) sogar nachträglich für die erst später
erworbenen und zu einem Fideicommiss vereinigten böhmischen Besitzungen besonders
einführte. Von dem Bruder dieses Fürsten, Theodor Alexander, als dem einzig
erhaltenen Zweige, entstammen die jetzigen Fürsten der katholischen Linie.
Mit der vorwiegenden Bedeutung, welche seit dem dreissigjährigen Kriege die
grösseren Staatengebilde für die geschichtliche Entwicklung gewannen, trat diejenige
so kleiner Territorialherrn ebenso in den Hintergrund wie sogar die des Kaisers und
Reiches. Schon an den grossen Unternehmungen der Jahre 1667—1714 blieben die
Löwensteiner Grafen persönlich unbetheiligt, zumal der Graf Maximilian Karl alle
ihm von Ludwig dem XIV. angebotenen Versuchungen standhaft zurückgewiesen hatte.
Nur Stadt und Grafschaft hatten gelegentlich, wie z. B. im Jahre 1673, unter dem Durch-
zuge der Kriegsheere zu leiden. Auch an den späteren Ereignissen des XVIII. und
XIX. Jhs. spielten die Grafen als Landesherren nur eine passive Rolle.
Dennoch erlangten einige derselben durch die Eigenart und Macht ihrer Persönlich-
keit das Recht zu ihrer Erwähnung. So von der Virneburg'sehen Linie und zwar von
einem mit ihm selbst wieder erloschenen Zweige der Graf Eucharius Kasimir
(1681—98), der sich in auswärtigen Kriegsdiensten viel umhergetummelt und sich
besonders in den Kämpfen der Venetianer mit den Türken ausgezeichnet hatte. So
ferner von der Rochefort'schen Linie der Graf Maximilian Karl (1672—1718), der
nacheinander die hohen kaiserlichen Aemter eines Statthalters der Oberpfalz, eines
Administrators von Bayern, eines Principal-Commissars auf den Reichstagen und eines
Gouverneurs des Herzogthums Mailand bekleidet hatte, im Jahre 1711 auch zum Mit-
gliede des Reichskammergerichtes ernannt worden war (darauf die Medaille Nr. 20) und
von Kaiser Joseph I. unter dem 3. April 1711 und 13. März 1712 in den erblichen
Reichsfürstenstand »zurückversetzt« wurde (s. Medaille Nr. 21). Damit war die Roche-
forter Linie von jetzt an eine fürstliche geworden.
Gemäss dem Reichsdeputationshauptschluss vom 28. Febr. 1803 wurde die Virne-
burg'sche Linie für den Verlust von Virneburg durch eine Reihe anderer Gebiete,
worunter das Amt Freudenberg, entschädigt, nahm in Folge dessen jetzt den Namen
Löwenstein-Wertheim-Freudenberg an, verlor jedoch im Jahre 1806 durch
Mediatisirung ihre Souveränität. Die beiden damals lebenden Vertreter wurden dann
in den Jahren 1812 und 13 in den bayerischen und württembergischen Fürstenstand
erhoben, so dass auch diese Linie nunmehr eine fürstliche ist.
Die Linie Rochefort büsste zu gleicher Zeit (1801) die luxemburgischen und andere
linksrheinische Besitzungen ein, darunter namentlich Rochefort, ward 1803 anderweitig
entschädigt (Rothenfels, Homburg, Bronnbach u. s.w.), 1806 mediatisirt und nannte sich
nach der von ihr im Jahre 1730 durch Kauf von den Grafen von Hatzfeld erworbenen
Herrschaft Rosenberg nunmehr Löwenstein-Wertheim-Rosenberg.
Die innere Geschichte der beiden Linien wird während ihres fast 200 jährigen
Bestehens vornehmlich durch drei Streitfragen in Bewegung erhalten.
Die erste betrifft die durch den Grafen Johann Dietrich in Folge seiner Ein-
führung des Simultangebrauches des Chors der Stadtkirche und der Hospitalkirche im