Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Die Kunst für alle: Malerei, Plastik, Graphik, Architektur — 22.1906-1907

DOI Artikel:
Eckert, Eduard: Zum neuen Urheberrechtsgesetz
DOI Artikel:
Von Ausstellungen und Sammlungen - Neue Kunstliteratur - Vermischte Nachrichten - Von Denkmälern - Personal-Nachrichten
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.12155#0346

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
-<^ftg5> ZUM NEUEN URHEBERRECHTSGESETZ <&^~

george engleheart«unbekannte

liehe Handlung zuletzt stattgefunden hat, ohne
Rücksicht darauf, ob der Verletzte von der
Rechtsverletzung Kenntnis erlangt hat oder
nicht. Leider aber kann die kurze dreijährige
Verjährungsfrist auch bei dem Anspruch auf
Schadenersatz und auf Strafverfolgung wegen
Verletzung des Urheberrechtes verstreichen,
ohne daß der Verletzte von seiner Schädigung
Kenntnis erlangt und die Möglichkeit gehabt
hätte, seinen Anspruch auf Schadenersatz
geltend zu machen.

Die Allgemeine Deutsche Kunstgenossen-
schaft hat sich bei dieser und mancher anderen
Frage vergeblich bemüht, eine dem Urheber
günstigere Regelung herbeizuführen. Unter
diesen Umständen werden die deutschen Künst-
ler dem Gesetze, dessen Inhalt hier natürlich
nicht erschöpfend dargestellt werden kann,
wohl kaum den Beifall zollen, den der Ge-
setzentwurf der Regierung im Reichstag ge-
funden hat. Aber im Vergleich zu dem bis-
herigen Gesetze bedeutet das neue doch einen
Schritt vorwärts; es sei in dieser Beziehung
nur noch auf die Bestimmungen zum Schutze
des künstlerischen Namens hingewiesen. Das
Gesetz wird am 1. Juli 1907 in Kraft treten.
Eine Regelung des Verlagsrechtes an Werken
der bildenden Künste soll folgen, wenn die
Regierung genügend Material gesammelt und
gesehen hat, wie das neue Urheberrechtsgesetz
sich bewährt. Möge es dann gelingen, im
Zusammenhange mit der Regelung des Ver-
lagsrechtes auch das Urheberrecht weiter zu
verbessern, damit es unseren Künstlern einen
immer wirksameren Schutz biete gegen jeden
„Dieb an fremder Arbeit und Begabung".

VON AUSSTELLUNGEN

UND SAMMLUNGEN

DRAG. Ausstellung des Vereins deutscher bilden-
* der Künstler in Böhmen- (Rudolfinum). Eine
herzhafte Tat, nicht ohne Bedeutung für die Zukunft
der deutschen Künstlerschaft Böhmens, muß diese
knapp und sehr sorgsam gewählte Ausstellung ge-
nannt werden. Sie hat die Zweifler und Angstmeier
schnell überzeugt, der Jugend aber mag sie ein An-
sporn sein für künftige sonnigere Tage. Neben
schon längst Gewürdigten und Anerkannten, neben
Orlik, Hegenbarth, Müller-Dresden und andern Namen
von Rang treten uns hier Männer in den Weg, die
bisher kaum irgendwo genannt wurden und die
selbst ihrer engern Heimat fast Fremde sind. Es
ist eine Revue der Kommenden^ wenn man so
sagen darf; diese Jungmannschaft deutscher Kunst
zu Böhmen erquickt durch die Ursprünglichkeit
ihrer Empfindungen, durch den Reichtum malerischer
Einfälle und die tiefe Inbrunst ihrer Impressionen.
Dabei einigt alle (so unterschiedlich auch die Pfade
sind, die sie gewählt) ein gemeinsames, die son-
dere Romantik unserer viellieben Heimat nämlich.
August Brö.mse — als Radierer sehr geachtet —
stellt zum ersten mal hier seine Gemälde zur Schau;
eine balladeske Geste ist in ihnen und eine glühende
Andacht, dennoch aber sind sie stark und schlicht
und man weiß und fühlt, daß da ein echter Künstler
die heiligsten Empfindungen der Seele geoffenbart
hat. Brömse ist ein versonnener Mensch, der in
sich schaut und Wunder entdeckt und tragische
Geschehnisse; es scheint mir nur ein ganz äußer-
liches Moment, daß seine Motive an Böcklin er-
innern oder gar Stuck, denn er ist durch und durch
ein persönlicher Künstler, der seine eigenen Farben
hat und seine eigene Sehnsucht. Richard TeSCHNER
hat riesengroße Glasmosaiken neben winzigen Tafel-
bildchen, Marionetten und graphische Blätter neben

r. cos wa y unbekannte

312
 
Annotationen