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Das Kunstgewerbe in Elsaß-Lothringen — 2.1901-1902

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Wolff, F.: Zur Denkmalpflege in den Reichslanden
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https://doi.org/10.11588/diglit.6477#0124

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F. Wolff: Zur Denkmalpflege in den Reichslanden.

101

Abb. i5. — Standesscheibe von Glarus.

öffentlichen Orten sich befindenden Kunst-
und der zum Staatseigentum gehörigen
Baudenkmäler. In diesen Dekreten tritt
zum ersten Male die Bezeichnung « Monu-
ments publies» auf. Unter dem 10. Mai
1810 erlässt der Ministre de l'Interieur,
comte de Montalivet, eine Verfügung an
die Lokalbeamten der einzelnen Departe-
ments, in der er die Beantwortung einer
Reihe von Fragen über den gegenwärtigen
Zustand und über die geschichtliche Be-
deutung der Diözesanbauten und anderer
weltlicher Bauten erbittet. In dieser Ver-
fügung sieht Geheimrath Lörsch mit vollem
Recht die Keime der « Inventaires», der

nur allmählich und langsam durchgeführten
Arbeit des Verzeichnens und Beschreibens,
die seitdem immer wieder aufgenommen
und oft mächtig gefördert, auch am Ende
des Jahrhunderts noch nicht zum Ab-
schluss gebracht ist. Der Grund dieser
Verzögerungen ist klar. Der gegebene
Auftrag birgt in sich eine so unendliche
Menge von Arbeitsleistung, von Wissen
und Können, der ohne genügende Mittel
nicht ausgeführt werden kann, selbst wenn
die geeigneten Kräfte sofort zur Hand
gewesen wären.

Die Zeit nach dem Sturze Napoleons I.,
von i8i5 bis zur zweiten Revolution i83o,
 
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