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Österreich / Zentral-Kommission für Erforschung und Erhaltung der Kunst- und Historischen Denkmale [Editor]
Kunstgeschichtliches Jahrbuch der K[aiserlich-]K[öniglichen] Zentral-Kommission für Erforschung und Erhaltung der Kunst- und Historischen Denkmale - Beiblatt für Denkmalpflege — 1908

DOI issue:
Heft 2-3
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Tietze, Hans: Der Kampf um Alt-Wien, I: Alt-Wiener Friedhöfe
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https://doi.org/10.11588/diglit.26206#0032
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Hans Tietze Der Kampf um Alt-Wien

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erschwert haben, kommt so der Moment, daß auch
die Denkmalpflege schweren Herzens auf ihren Weiter-
bestand verzichtet.

Denn dieser handelt es sich in ihrer gegen-
wärtigen Gestaltung hauptsächlich um ideelle Güter,
denen gegenüber die materielle Erhaltung des Objektes
in zweite Linie tritt. Diese Erhaltung wird vom Stand-
punkte des historischen und kunsthistorischen Inter-

allergrößten Teile in den geistigen Assoziationen liegt,
die es vermittelt und daß es, diesen dienend, zugrunde
gehen mag. Wie es also z. B. angebracht erscheint,
wertvollere Grabsteine durch Herausheben aus dem
Kirchenpflaster und Aufstellen zu retten, so kann sich
auch der Fall ergeben, daß Grabplatten zu einem
bloßen Stimmungselemente geworden sind und daß
ihrer Aufstellung widerraten werden müßte. Als

Fig. g Partie vom neuen Währinger Friedhof

esses gefordert werden und bei Objekten, die in einer
dieser Kategorien von besonderem Werte sind, wird
sie allen anderen Erwägungen gegenüber maßgebend
sein; so wird die Rettung eines kunsthistorisch wert-
vollen Stückes durch Unterbringung in einem Museum
gebilligt werden, wenn es auch auf diese Art seiner
ursprünglichen Bestimmung entfremdet wird. Für die
große Menge des namenlosen Gutes aber, das heute
in Denkmalpflege und Heimatschutz einen so breiten
Raum einnimmt, gilt umgekehrt, daß sein Wert zum

Beispiel nenne ich die Margaretenkapelle auf dem
St. Petersfriedhofe in Salzburg, wo der mit abge-
tretenen Grabplatten bedeckte Fußboden nicht wenig
zu dem starken Eindrücke beiträgt, den die von
allen Seiten entgegen starrenden Zeichen des Todes
auslösen.

Ähnliches gilt von den Friedhöfen; ist jener
oben angedeutete Grad von Entweihung — im ästhe-
tischen Sinn — erreicht, hat die Denkmalpflege an
der materiellen Erhaltung des Friedhofes kein Inter-
 
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