Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Kunsthaus Lempertz <Köln> [Hrsg.]
Nachlass C. Th. Deichmann, Köln, und anderer Besitz: Meissener Porzellan der Frühzeit, europäisches und ostasiatisches Porzellan (Familie Verte und Familie Rose) ... Orientteppiche ; die Gegenstände aus dem Nachlaß Deichmann sind im Katalog durch ein vorgesetztes Sternchen bezeichnet ; [Versteigerung: Freitag, 6., Samstag, 7., Montag, 9. Mai 1932] (Katalog Nr. 336) — Köln, 1932

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.5737#0003
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Verkaufs-Bedingungen.

Die Versteigerung erfolgt durch Notar Loenartz unter nach-
folgenden Bedingungen:

1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Reichs-
mark im Auftrage der Firma Math. Lempertz, Buchhandlung und Anti-
quariat, Köln.

2. Der Ansteigerer hat außer dem Steigpreis ein Aufgeld von fünfzehn
Prozent zu entrichten.

3. Bei verspäteter Zahlung wird die bankmäßige Verzinsung in An-
rechnung gebracht.

4. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die
Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Ansteigerer über. Der Ver-
steiglasser hat das Recht, angesteigerte, aber nicht abgenommene
Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers anderweitig zu
verkaufen. Die Verpflichtung des Ansteigerers zur Zahlung des Kauf-
preises, soweit er den Erlös des freihändigen Verkaufs übersteigt, bleibt
bestehen.

5. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie
sich zur Zeit des Zuschlags befinden. Nach erfolgtem Zuschlag können
Reklamationen keine Berücksichtigung finden. Die Katalogangaben
werden nicht gewährleistet. Erhebliche Beschädigungen sind ange-
geben, soweit sie bei der Katalogisierung bemerkt wurden; die Nicht-
angabe verbürgt aber keinesfalls das Nichtvorhandensein einer Be-
schädigung.

6. Der Notar hat das Recht, Gegenstände außerhalb der Reihenfolge
des Katalogs zu verkaufen.

7. Bei Streitigkeiten über das Letztgebot oder, wenn der Zuschlag
versehentlich auf ein Doppelgebot hin erfolgt ist, wird der Gegenstand
nach dem Ermessen des amtierenden Notars von neuem ausgeboten.

8. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche
Verbindlichkeiten ist Köln.

UNIVERSITÄTS-
BIBLIOTHEK

HEßELBERG
v_.—--'
 
Annotationen