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Badischer Architecten- und Ingenieur-Verein / Unterrheinischer Bezirk [Hrsg.]
Mannheim und seine Bauten — Mannheim, [1906]

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https://doi.org/10.11588/diglit.26129#0297
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Wohnhäuser und Villen.

die nach rückwärts stattfindende Grundrißentwickelung mindestens 6 Meter Abstand von der
erwähnten Nachbargrenze haben müsse, um hierdurch dem Lckgrundstück Licht und Luft zu

Dr. $. R. Itttcf)el Wwe.: Wohnhaus.

sichern, hieraus erklärt
sich die Grundrißgestal-
tung. Das anstoßende
Grundstück Uaiserring
No. 44 wurde noch dazu
erworben, zwecks Unter-
bringung der Ltallungen
und Anlage eines Gar-
tens. Das Gebäudewurde
im Jahre 1896 — 1897,
den besonderen Wünschen
des Eigentümers ent-
sprechend, erbaut.
 
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