Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Badischer Architecten- und Ingenieur-Verein / Unterrheinischer Bezirk [Hrsg.]
Mannheim und seine Bauten — Mannheim, [1906]

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.26129#0628
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Hausentwässerung.

593

bei Massenaborten in entsprechenden Zeiträumen eine ausreichende kräftige Wasserspülung
gestattet. Der direkte Anschluß an die Wasserleitung ist hierbei verboten.

Die Entwässerung tiefliegender Keller, welche unter Rückstau des Zielwassers liegen,
wird nur ausnahmsweise und unter Anwendung eines Abschlußschiebers gestattet. Als Material
für die Ableitungen außerhalb der Gebäude sind Zteinzeugröhren mit Asphaltdichtung, für jene
innerhalb der Gebäude und für die Fall- und Lüftungsrohren von 50 mm Durchmesser und
darüber sind deutsche Normalabflußröhren, für Nebenleitungen unter 50 mm Durchmesser sind
Bleiröhren zu verwenden. Für jede Hausentwässerung sind Pläne in doppelter Ausfertigung
beim Ztadtrat zur Genehmigung einzureichen. Die Ausführung wird von der städtischen Be-
hörde überwacht. Auch nach der Fertigstellung kann der Ztadtrat jederzeit den Zustand der
Anlage untersuchen lassen und die Beseitigung etwaiger Mängel verlangen.

von den in der ganzen Gemarkung Mannheim vorhandenen 18539 Liegenschaften
sind bis jetzt ungefähr 6300 an die Ziele angeschlossen.

75
 
Annotationen