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Schlick, Jutta; Schneidmüller, Bernd [Bibliogr. antecedent]; Weinfurter, Stefan [Bibliogr. antecedent]
König, Fürsten und Reich: (1056 - 1159) ; Herrschaftsverständnis im Wandel — Mittelalter-Forschungen, Band 7: Stuttgart, 2001

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https://doi.org/10.11588/diglit.34721#0190
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MofMS rerum femporahMm - Aufbruch in eine neue Zeit (1138-1159)

chen Nachkommenschaft des Babenbergers, sondern außerdem hinsichtlich des
weiteren Herrschaftsausbaus durch die Konzentration von Besitz- und Herr-
schaftsrechten* Die Erleichterung Friedrichs I. und wohl auch der Reichsfürsten
über das Ergebnis der langen Verhandlungen mit dem Welfen und dem Babenber-
ger faßte Otto von Freising in die deutlichen Worte: »Der Kaiser schätzte es höher
als alle seine übrigen Erfolge, daß er diese beiden großen, mit ihm verwandten Für-
sten seines Reiches ohne Blutvergießen wieder aussöhnen konnte.«^
Das Entgegenkommen Friedrichs gegenüber den Wünschen der Fürsten zahlte
sich in der Zukunft aus, wie etwa die enge Zusammenarbeit des Herrschers mit sei-
nem Vetter Heinrich dem Föwen belegt^. Beinahe Jahr für Jahr trafen sich die bei-
den im Januar oder Februar, um die anstehenden Schritte zu besprechen, wie Ernst
Schubert erst kürzlich zeigen konnte*"; bei den ersten Italienzügen führte Heinrich
dem König die größten Truppenkontingente zu*^; 1162, als sich das Verhältnis Bar-
barossas zu den Zähringern verschlechterte, trennte sich der Föwe - vielleicht auf
Wunsch des Kaisers - von seiner Frau Clementia, die aus dieser Familie stammte*
und ließ sich zwei Jahre darauf in die Bündnispolitik Friedrichs mit Heinrich von
England einbinden, indem er dessen Tochter Mathilde heiratete*^'. Aufgrund seiner
nahen Verwandtschaft zum König und seiner herausragenden Position im Reich
mag der Welfe eine Sonderstellung eingenommen haben, doch die Politik Barba-
rossas zielte insgesamt auf die Einbindung der Fürsten in die Herrschaft - was die-
sen allerdings nicht nur Vorteile, sondern auch Pflichten eintrug - und beschränkte
sich keineswegs nur auf die mächtigsten unter ihnen*V
Wie kein anderer Herrscher vor ihm nutzte der Staufer die Möglichkeiten der
Hoftage, um den Kontakt zu den Reichsfürsten zu pflegen, ihren Rat und ihre Mei-
nung emzuholeiW*; weltliche wie geistliche Große wurden verstärkt zum Fürsten-
gericht^ und zur Reichsheerfahrt^ herangezogen; bei vielen Entscheidungen

274 Vgl. AprELT, Friedrich Barbarossa, S. 183; TÖPFER, Friedrich Barbarossa, S. 175.
275 Otto von Freising, Gesta Frederici II, c. 49, S. 380: Preponcbaf lioc pnficeps omni&MS ewMiMMWi SMO-
rmn SMCcesszhMS, si tawi magnos faw affines imperii sni pn'ncipes sine sangninis effMsioKg in con-
cordiam renocare possef.
276 Vgl. WBiNFURTER, Erzbischof Philipp von Köln, S. 465 mit Anm. 41.
277 Vgl. SCHUBERT, Geschichte Niedersachsens, S. 447. Zum Verhältnis Friedrichs und Heinrichs in
den ersten Jahren der Herrschaft Barbarossas vgl. ebd., S. 423-426.
278 Vgl. EHLERS, Heinrich der Löwe, S. 39f., 43f.
279 Siehe zur Eheschließung oben S. 153. Vgl. auch ALTHOFF, Die Zähringer, S. 92; EHLERS, Heinrich
der Löwe, S. 45; SCHUBERT, Geschichte Niedersachsens, S. 426.
280 EHLERS, Heinrich der Löwe, S. 45; SCHUBERT, Geschichte Niedersachsens, S. 442f. Gleichzeitig
wurde eine Ehe zwischen einer weiteren Tochter des englischen Königs und Friedrichs noch
nicht ganz einjährigem Sohn verabredet.
281 Vgl. PATZE, Friedrich Barbarossa, insbes. S. 56: "Barbarossa mußte in einer rechtlich, politisch
und wirtschaftlich gewandelten Welt die Herrschaft in stärkerem Maße als frühere Könige im
Ausgleich mit den Fürsten ausüben...«
282 Vgl. dazu LiNDNER, Die Hoftage, S. 28-54; DERS., Fest und Herrschaft; zur Zusammensetzung
der Hoftagsteilnehmer siehe die jüngste Studie von PLASSMANN, Die Struktur des Hofes.
283 Vgl. PATZE, Friedrich Barbarossa, S. 38f.; allgemein ArPELT, Kaiserurkunde und Fürstensentenz.
284 Vgl. OPLL, Friedrich Barbarossa, S. 213f., 226f.; STÖCKEL, Reichsbischöfe und Reichsheerfahrt,
mit einer Auflistung der geistlichen und weltlichen Teilnehmer S. 64—66, 70-72, und einer pro-
zentualen Aufschlüsselung S. 74f. Zur finanziellen Belastung, die dieser vermehrte Reichsdienst
mit sich brachte, vgl. FRIED, Wirtschaftspolitik, insbes. S. 202f.
 
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