Eine neue Inschrift des C. Rutilius Gallicus aus Ephesos
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in das vornehme Collegium der sodaies Aug'ustales kooptiert i'J. Dann kehrte er
nach dem Osten zurück und übernahm als legatus pro praetore provinciae Asiae
die ihm vielleicht bereits aus seiner galatischen Dienstzeit vertraute jurisdiktionelle
Tätigkeit. Statius (V. 80 f.) berichtet, daß er das neue Amt durch zwei Jahre
versah und wegen seiner Designation zum Konsul niederlegte. Ganz das Gleiche
geht aus unserer Inschrift hervor. Als sie verfaßt wurde, war Gallicus Legat in
Ephesos und Consul designatus. Vermutlich war eben seine Designation zum höchsten
Reichsamt der Anlaß, daß ihm M. Aemilius Pius, Präfekt zweier AuxiliarkohortenV),
eine Ehrenstatue errichtete, deren Basis die hier veröffentlichte Inschrift trug.
Auf die späteren Stellung*en des Gallicus einzug'ehen, gibt diese keinen An-
laß. Dagegen muß wenigstens der Versuch gemacht werden, mit ihrer Hilfe sein
Geburtsjahr und seine Ämter einschließlich des Konsulats zeitlich festzulegen.
Gallicus war während seiner Erkrankung nach dem Säkularfeste des
Jahres 88 und während der Abwesenheit des Kaisers Domitian im Dakerkriege
(89 n. Chr.) nicht viel über 60 Jahre alt. Seine Geburt fiele demnach aller-
spätestens 29 n. Chr. Da er jedoch das Legionskommando der KV. Legion nach
der Wiener Inschrift spätestens 54 n. Chr. innehatte und davor noch seine
kurulische Ädilität und die von dieser mindestens durch ein Jahr getrennte Ouästur
anzusetzen ist, welche man erst nach vollendetem 24. Lebensjahre übernehmen
konnte, so kommen wir auf ein etwas früheres Geburtsdatum, nämlich 26 oder 27.
Die Quästur kommt dann in das Jahr 50 oder 51, die Ädilität 52 oder 5g,
die Prätur frühestens 55 zu liegen. Darauf folgte die anscheinend 9 Jahre^)
dauernde galatische Legation. Im Jahre 68 wird Gallicus zum sodalis Augmstalis
kooptiert. Für seine zweijährige asiatische Leg'ation kommen dann etwa die
Jahre 69—70, für das Konsulat das Jahr 71 in Betracht, ohne daß ein wenig
späterer Zeitraum für die beiden letzteren Ämter ausgeschlossen wäre^).
Smyrna. JOSEF KEIL
16) CIL VI 1984.
l') Weder die coh(ors) I. Bosp(oriana) oder
Bosp(oranorum) noch die coh(ors) I. Hisp(anorum)
sind uns genügend bekannt, um aus ihrer Nennung
einen Schluß auf das Verhältnis des M. Aemilius
Pius zu Gallicus während dessen Legation ziehen
zu können. Vgl. über erstere (die im zweiten Jahr-
hundert in Cappadocien bezeugt ist) C. Cichorius bei
Pauly-Wissowa W 255 und E. Ritterling, Arch.-
epigr. Mitt. XX 1897 S. 159; Wien. Stud. XXIV
1902 S.363.
16) Groag, a. a. O. 1238 erinnert daran, daß in
die von Statius V. 77 genannten neun Ernten möglicher-
weise auch die pannonische Dienstzeit des Gallicus
eingerechnet ist.
16) Nach dem Konsulat bekleidete Gallicus
noch unter Vespasianus die Stellungen eines le-
gatus Augusti pro praetore (ad census accipiendos)
in Africa und — in den Jahren 77/78 — eines legatus
Augusti pro praetore in Germania inferior. Von
Domitian wurde er schließlich zum praefectus urbi
ernannt (Stellen bei Groag, S. 1239 f.).
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in das vornehme Collegium der sodaies Aug'ustales kooptiert i'J. Dann kehrte er
nach dem Osten zurück und übernahm als legatus pro praetore provinciae Asiae
die ihm vielleicht bereits aus seiner galatischen Dienstzeit vertraute jurisdiktionelle
Tätigkeit. Statius (V. 80 f.) berichtet, daß er das neue Amt durch zwei Jahre
versah und wegen seiner Designation zum Konsul niederlegte. Ganz das Gleiche
geht aus unserer Inschrift hervor. Als sie verfaßt wurde, war Gallicus Legat in
Ephesos und Consul designatus. Vermutlich war eben seine Designation zum höchsten
Reichsamt der Anlaß, daß ihm M. Aemilius Pius, Präfekt zweier AuxiliarkohortenV),
eine Ehrenstatue errichtete, deren Basis die hier veröffentlichte Inschrift trug.
Auf die späteren Stellung*en des Gallicus einzug'ehen, gibt diese keinen An-
laß. Dagegen muß wenigstens der Versuch gemacht werden, mit ihrer Hilfe sein
Geburtsjahr und seine Ämter einschließlich des Konsulats zeitlich festzulegen.
Gallicus war während seiner Erkrankung nach dem Säkularfeste des
Jahres 88 und während der Abwesenheit des Kaisers Domitian im Dakerkriege
(89 n. Chr.) nicht viel über 60 Jahre alt. Seine Geburt fiele demnach aller-
spätestens 29 n. Chr. Da er jedoch das Legionskommando der KV. Legion nach
der Wiener Inschrift spätestens 54 n. Chr. innehatte und davor noch seine
kurulische Ädilität und die von dieser mindestens durch ein Jahr getrennte Ouästur
anzusetzen ist, welche man erst nach vollendetem 24. Lebensjahre übernehmen
konnte, so kommen wir auf ein etwas früheres Geburtsdatum, nämlich 26 oder 27.
Die Quästur kommt dann in das Jahr 50 oder 51, die Ädilität 52 oder 5g,
die Prätur frühestens 55 zu liegen. Darauf folgte die anscheinend 9 Jahre^)
dauernde galatische Legation. Im Jahre 68 wird Gallicus zum sodalis Augmstalis
kooptiert. Für seine zweijährige asiatische Leg'ation kommen dann etwa die
Jahre 69—70, für das Konsulat das Jahr 71 in Betracht, ohne daß ein wenig
späterer Zeitraum für die beiden letzteren Ämter ausgeschlossen wäre^).
Smyrna. JOSEF KEIL
16) CIL VI 1984.
l') Weder die coh(ors) I. Bosp(oriana) oder
Bosp(oranorum) noch die coh(ors) I. Hisp(anorum)
sind uns genügend bekannt, um aus ihrer Nennung
einen Schluß auf das Verhältnis des M. Aemilius
Pius zu Gallicus während dessen Legation ziehen
zu können. Vgl. über erstere (die im zweiten Jahr-
hundert in Cappadocien bezeugt ist) C. Cichorius bei
Pauly-Wissowa W 255 und E. Ritterling, Arch.-
epigr. Mitt. XX 1897 S. 159; Wien. Stud. XXIV
1902 S.363.
16) Groag, a. a. O. 1238 erinnert daran, daß in
die von Statius V. 77 genannten neun Ernten möglicher-
weise auch die pannonische Dienstzeit des Gallicus
eingerechnet ist.
16) Nach dem Konsulat bekleidete Gallicus
noch unter Vespasianus die Stellungen eines le-
gatus Augusti pro praetore (ad census accipiendos)
in Africa und — in den Jahren 77/78 — eines legatus
Augusti pro praetore in Germania inferior. Von
Domitian wurde er schließlich zum praefectus urbi
ernannt (Stellen bei Groag, S. 1239 f.).