1.3 Datierungsfragen
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tular und dem Breve für Mäcon weg. Unabhängig von der Einstufung der Re-
sponsa Stephani II. gibt es demnach keinen Hinweis, der eine Frühdatierung des
Königskapitulars rechtfertigen könnte.
Der enge Bezug zwischen Königskapitular und Responsa Stephani II. bleibt
der einzige Ansatzpunkt für eine genauere Datierung des Königskapitulars in-
nerhalb des zeitlichen Rahmens 751-755. Das Königskapitular ist im Umfeld der
Responsa Stephani II. von 754, höchstwahrscheinlich kurz danach, entstanden.
Demnach ist das Königskapitular das älteste erhaltene Kapitular Pippins als
König. Ob es sich auch um das erste Kapitular nach dem Dynastiewechsel 751
überhaupt handelt, muss offenbleiben. Vor dem Konzil von Ver im Juli 755 muss
noch jene andere Synode Pippins stattgefunden haben, auf der die Beschlüsse
gefasst wurden, auf die Kapitel 20 und 21 von Ver Bezug nehmen. Ob jene andere
Synode noch der Hausmeierzeit oder schon der Königszeit zuzuweisen ist, muss
ebenso offenbleiben wie die Frage, ob sie vor oder nach der Versammlung
stattfand, aus der das Königskapitular hervorging.
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tular und dem Breve für Mäcon weg. Unabhängig von der Einstufung der Re-
sponsa Stephani II. gibt es demnach keinen Hinweis, der eine Frühdatierung des
Königskapitulars rechtfertigen könnte.
Der enge Bezug zwischen Königskapitular und Responsa Stephani II. bleibt
der einzige Ansatzpunkt für eine genauere Datierung des Königskapitulars in-
nerhalb des zeitlichen Rahmens 751-755. Das Königskapitular ist im Umfeld der
Responsa Stephani II. von 754, höchstwahrscheinlich kurz danach, entstanden.
Demnach ist das Königskapitular das älteste erhaltene Kapitular Pippins als
König. Ob es sich auch um das erste Kapitular nach dem Dynastiewechsel 751
überhaupt handelt, muss offenbleiben. Vor dem Konzil von Ver im Juli 755 muss
noch jene andere Synode Pippins stattgefunden haben, auf der die Beschlüsse
gefasst wurden, auf die Kapitel 20 und 21 von Ver Bezug nehmen. Ob jene andere
Synode noch der Hausmeierzeit oder schon der Königszeit zuzuweisen ist, muss
ebenso offenbleiben wie die Frage, ob sie vor oder nach der Versammlung
stattfand, aus der das Königskapitular hervorging.