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Bezirk Schwetzingen [Editor]; Amtsbezirk Philippsburg [Editor]
Schwetzinger Wochenblatt: Amts-Verkündigungsblatt für den Bezirk Schwetzingen ; badische Hopfenzeitung — 1872

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Januar (No. 1 - 12)
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https://doi.org/10.11588/diglit.33306#0019

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Amtlich«
Bekanntmachung. !
Die Ausgleichung' der !
Kriegslasten betr.
Besch l u ß.
Nr. 251. An die Gemeinderäthe des Be-
zirks : .
Die Gemeinderätbe erhalten mit Bezug
auf die Verordnung Gr. Ministeriums des
Innern vom 29. Dezember 1871 (Gesetzes-
und Verordnungsblatt 1872 Nr. I) die früher
einqercichten Liquidationen niit dem Aufträge
-urück, solche nun nach Maßgabe des Gesetzes
über die Ausgleichung der Kriegslasten vom
23. Dezember 1871 umzuarbeiteu und dann
Wieder Vorlage zu machen.
Der Aintsrevident ist erbotig, ans Wunsch
der Gemeinben bei Aufstellung der Liquida-
tionen'an die Hans zu gehen und möge man
sich daher an diesen wenden.
Schwetzingen, 9. Januar 1872.
Großh. Bezirksamt.
Richard.

Bekanntmachungen und Privat Anzeigen.

Bekanntmachung
Die Ausgleichung der
Kriegslasten bctr.
Beschluß.
Nro.' 252. Nach Verordnung Großh.
Ministeriums des Innern vom 29. Dezember
1871 (Gesetzes- und Verordnungsblatt Nr. I
von 1872) sind alle Anforderungen ans Grund
des Gesetzes vom 23. Dezember 1871, die
Ausgleichung der Kriegslasten betreffend, bei
Vermeiden des Ausschlusses unter Vorlage der
erforderlichen Belege bis 1. Mürz 1872 an-
zumelden.
Wir fordern deßbalb die Gemeindever-
tretungen und Privatpersonen, welche noch eine
Anforderung glauben stellen zu können, auf,
solche baldthunlichst bei der unterfertigten Stelle
unter Anschluß der Belege geltend zu machen.
Nicht erforderlich ist'die Anmeldung solcher
bereits früher liquidirter Anforderungen, be-
züglich deren bereits ein Anerkemüniß ausge-
stellt wurde, oder bis'zum 1. Januar d. I.
keine Entschließung des Ministeriums des Innern
ergangen ist.
Schwetzingen, 9. Januar 1872.
Großh. Bezirksamt.
Richard,
Bekanntmachung.
Die Stellung der 1871er
Gemeinderechnungen betr
Beschluß.
Nr. 258. Die Genzeinderüthe des Amts-
bezirks werden veranlaßt, umgehend die. Cassen-
bücher der Gemeinderechner für 1872. sowie
die Umlagcregister für dieses Jahr anher vor-
zulegen.
Auch ist der Rechnungssteller anher nam-
haft zu machen, welchen, die Stellung der 1871er
GemeinderechuüW übertragen ist.
Schwetzingen, 9. Jn„uar 1872.
.Großh., Vezirksamt.
R i ck> q r d.
Bekanntmachung.
Nro. 5. Von einem Ungenannten erhielten
wir durch Vermittlung des Herr» Redacteur
Beck dahier die Gabe von fünf Gulden,
wofür wir srcundlichst danken.
Schwetzingen, 8. Januar 1872.
Der Vezirksaussluß des'Juvalidenvcreins.
_ R i ch a r d.
Bekanntmachung.
Nr. 430. Es ist dahier gegen den ledigen
Maurer und Tünchner

Georg Jacob Zahn von Seckenheim
der Antrag gestellt worden, ihn wegen Ver-
schwendung für mundtod zu erklären. Derselbe
ist an unbekannten Orten abwesend und wird
hiermit anfgefordert
binnen 4 Wochen
ans den gestellten Antrag um so gewisser sich
anher zu erklären, als sonst nach Maßgabe
der bisherigen Erhebungen nach Actenlage er-
kannt werden würde.
Schwetzingen, 8. Januar 1872.
Großh. Amtsgericht.
S a u r. _
MV Gulden
ffind anszuleihen gegen bedungenes
^ ^Unterpfand. Von wem, sagt die
Expedition d. Bl.
Zugelaufen
ein großer rother langhaariger Hund.
Abzuholen gegen Einrückungs-
gebühr und Futtergeld bei
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H o ck e n h e i in.
Li egenschafts - Versteigerung.
Am »W-^ ^ rts ZU H
Wonlag, den 22. Januar d. I.,
Nachmittags 2 Uhr,
lassen die Erben des verlebten Oberstlieutenant Peter Ehe-
halt bezw. deren Vertreter auf dem Rathhause dahier
circa 19 Morgen Wiesen, in 30 Parcellen bestehend und über
dem AngelhöferRheindurchschilitt, Hockenheimer Gemarkung, gelegen,



öffentlich zu Eigenthum versteigern, wobei der endqiltige Zuschlag er-
folgt, wenn der Tax mit . . . . 14,000 fl.,
Vierzehntausend Gulden,
oder mehr geboten wird.
Die übrigen Bedingungen liegen zur Einsicht auf dem Rathhause offen.
Steigerungslustige macht man darauf aufmerksam, daß aus dem größten Theil
der Wieselt vorzügliche Ziegelerde gewonnen werden kann.
Hockenheim, den 5. Januar 1872.
Das Waisengericht:
Fahlbusch.
___I. Naber.
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ist soeben in 9ter Auflage bis auf die jüngste Zeit vervollständigt, erschienen und
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