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dort die Wasser kr aftnutzung die größte Ausdehnung hat von allen Wasser-
kraftnutzungen, die gegenwärtig in Österreich in Angriff genommen werden.
Die Wasserkraftnutzung stand auf dem Programm der Tagung, und wir
vom Heimatschutz waren vollständig der Mühe überhoben, Heimatschutz-
forderungen aufzustellen, weil das von den Wasserbautechnikern selbst
geschah, so wie es heute hier durch Herrn Ministerialrat Cassimir geschehen
ist, indem der bedeutendste Wasserbauer von der Technischen Hochschule
in Wien in seinem technischen Programm eigentlich ein Heimatschutz-
programm aufstellte. Auch hier wurde betont, daß der Techniker Gewicht
darauf legen müsse, daß ein Unterschied sei zwischen der Privatwirtschaft-
liehen und der volkswirtschaftlichen Auffassung, von der eben gerade Herr
Professor Fuchs sprach, daß der Piivatwirtschafter wirtschaftlich das wolle,
was auf Konzessionsdauer gedacht ist, daß aber weder der Volkswirtschafter,
noch der Techniker sich auf diesen Standpunkt stellen können, denn auch
ein Techniker wolle ein Werk schaffen, das für die Zukunft dauere, und daß
von diesem Standpunkt aus der Techniker sich dagegen wenden müsse,
daß eine Ausnützung bis zur letzten Pferdekraft vorgesehen sei. Es wird
also dieser Standpunkt von der Technikerschaft bei uns ebenso vertreten,
wie vom Heimatschutz. Es ist ferner von den Technikern, sowohl von
Theoretikern als Praktikern des Wasserbaus, eine Fachberatung seitens
der Regierung gefordert worden, in welcher für die ganze Benützung der
Wasserkraft, bezüglich der praktischen und administrativen Durchführung
und Verteilung, die Aufstellung von Richtlinien auch für die Privatwirt-
schaft gefordert wurde. In dem im Juni 1922 erlassenen, jetzt erschienenen
Elek'tiizitätsgesetz ist durch die Einflußnahme, die wir darauf genommen
haben, in einem eigenen Paragraphen der Denkmal- und Heimatschutz
erwähnt, wo es heißt: „Starkstromanlagen sind in solcher Weise auszu-
führen, daß geschichtliche, künstlerische oder vom Standpunkt des Heimat-
schutzes wertvolle Denkmäler oder Ortsbilder sowie hervorragende Natur-
schönheiten in ihrer Eigenart oder Wirkung nicht erheblich beeinträchtigt
werden.“ Es ist also ein einschränkender Passus darin, aber es war immer-
hin wertvoll, dies hineinzubringen, weil das Gesetz auch vorsieht, daß die
öffentlichen Interessenten, zu denen der Heimatschutz und der Naturschutz
in einem Paragraphen ausdrücklich erklärt werden, bei der generellen Vor-
projektierung vor Erteilung der Konzession teilzunehmen haben. Das ist
ein wesentlicher Eifolg, der zu buchen war. (Beifall.)

Wirkl. Geh. Rat Freiherr Dr. von Biegeleben-Berlin: Herr Pro-
fessor Dr. Fuchs hat vorhin auf ein Bedürfnis hingewiesen, daß die Staats-
behörden eine Anzeigepflicht vorschreiben sollen, damit man rechtzeitig
Kenntnis von einem Piojekt bekommt. Das halte ich für durchaus gerecht-
fertigt. Aber das beste wäre, wenn die Ministerien mit gutem Beispiel
vorangingen, daß nicht die einzelnen Ministerien ein solches Piojekt vor-
legen, bevor es nicht der Wasserbauabteilung Vorgelegen ist. In Hessen
haben wir eine Ministerialbauabteilung, in der Ingenieure und Hochbauer
und Künstler vereinigt sind. Ich habe dabei bemerkt, wie da die Geister
aufeinandergeplatzt sind. In dieser Abteilung arbeiten auch die Herren
Geh. Baurat Professor Putzer und Geh. Oberbaurat Professor Hofmann
von unserem Ausschuß mit. Daß da manchmal die Funken gestoben sind,
 
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