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wie auf anderen Gebieten der Denkmalpflege schon gesündigt war, daß man
das Versäumte dort erst erkannte, als es als unabänderliche Tatsache vor
Augen stand; mit Recht befürchtete man, daß, wenn Menschenhand auf dem
seit Jahrtausenden feststehenden Gebiete der Baukunst allgemein gefehlt
habe, sie auch nicht unfehlbar sein werde auf einem Gebiet, das in sich
selbst noch nicht ganz ausgereift war, viel weniger also noch in seinen Be-
ziehungen zur Umwelt; diese innere Empfindung war begründet und ver-
ständlich. Es lagen damals Ansätze großer wirtschaftlicher Unternehmungen
vor, welche nur mit Zahlen der Kraft und Zahlen des Handels rechneten,
welchen aber Fragen mehr kultureller Art, der Entwertung der Natur und
der Bauschönheit, noch nicht geläufig waren. Das durch solche Unter-
nehmungen erstrebte Endziel der Gewinnung schiffbarer Wege elektrischer
Energie und Kraft ,,in hohem Ausmaße“ wollte es weiter und leider, daß
sie sich in ihren Bauwerken zunehmend jenen Gegenden zuwenden, welche
bisher, infolge ihrer eigenartigen und stillen Schönheit und nicht zuletzt
ihrer Ruhe, von Menschen mit empfindsamem Auge hoch geschätzt waren.
Daß der Mensch der Natur in diesen Weiten an das Herz gehen wollte und
konnte, das war ihnen noch nicht klar erkennbar. Die wirtschaftlich-tech-
nische Entwicklung vollzog sich am raschesten da, wo Wasser und gefäß-
reiche Berge zur Verfügung standen, zwei Werte, die an sich schon das-
Kennzeichen einer schönen Gegend ausmachen, denn „das Wasser ist der
Silbertau der Landschaft“, der dieser, mehr noch im Gebirge, eigene Reize gibt.

Inzwischen geht unsere schwarze Kraft, die Kohle, seit Jahren ins-
Ausland, die weiße, die Bergbäche, Flüsse und Ströme, laufen unbeirrt
ihren Weg weiter.

Das Reich nahm durch die Übernahme der Verkehrswege, und auch
der Wasser Verkehrswege, die Führung in die Hand, die Länder für sich
auf gleichen Gebieten. Der Streit, ob Privat- oder Allgemeinwirtschaft
Wasserläufe und Wasserkräfte auszubauen habe, ist also grundsätzlich
entschieden, die Einheitlichkeit der Wirtschaft ist als eine Notwendig-
keit anerkannt. Damit haben das Reich und die Länder Aufgaben über-
nommen, für deren restlose Erfüllung „in jeder Hinsicht“ sie sich aber
auch einzusetzen haben. Artikel 150 der Deutschen Reichsverfassung
besagt: „Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie
der Landschaft genießen den Schutz und die Pflege des Staates“ und Ar-
tikel 155 „alle Bodenschätze und alle wirtschaftlich nutzbaren Naturkräfte
stehen unter Aufsicht des Staates“, damit besagen sie inhaltlich auch, daß
das Reich und die Länder sich hei der Erfüllung dieser Aufgaben auch von
Gesichtspunkten dieses Geistes leiten lassen müssen, was vom Reich oder
von den Ländern ausgeführt oder gestattet wird, muß vom gleichen Geiste
getragen sein, ein enges Zusammengehen und Verstehen vom Reich und
Land ist darum auch auf diesem Gebiete notwendig.

Wenn seit Jahrhunderten Worte einen besonderen Klang hatten, wie
,, Schaffhausen“, „Niagara“, „Walchensee“, „.Heidelberg“, „Neckar“,
„Rhein“ und „Main“, weil sich mit ihnen das Gefühl ungebändigter Natur-
kräfte und besonderer Naturschönheit verband, so mischt sich heute mit
diesen das Gefühl einer gewissen Wehmut, daß es dieser Schönheit ans Leben
gehen soll und daß sie spätere Geschlechter nicht mehr ungeschmälert ge-
nießen können; in allen diesen Fällen nicht mit Unrecht, denn keiner bleibt
 
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