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Wolf, Gunther
Satura mediaevalis: Gesammelte Schriften ; Hrsg. zum 65. Geburtstag (Band 3): Stauferzeit — Heidelberg, 1995

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https://doi.org/10.11588/diglit.15265#0009

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1231, Sept. Ermordung Ludwigs V

1246 Ottos Tochter Elisabeth vermählt mit König Konrad IV.18
1255 Bayrische Landesteilung
1255/56 Heidelberg im Rheinischen Städtebund"
1257 Erwerbung der Kurwürde durch die Pfalz
Die Verwandtschaftsbeziehungen sind wie folgt:20

Staiifer Crfn v. Henneberg Weifen Plantagenet Wittpi^ar^

I ,-1 I r-1

Konrad °° Irmgard Heinr. d. Löwe »■ Mathilde

Friedrich L

(tv. 1189) Agnes „ Heinr. v. Braimsrhw. Ks. Otto IV.

I 1193/94 (+ 1227) Ludwig I.

(+ 1231)

Heinr. d. lüng. Agnes oo Otto
(t 1214) |_I

Ludwig n. Elisabeth ~ Kg. Konrad IV.
(t 1294) I 1246 |

I I
Pfalzgrafen bei Rhein Konradin von Staufen

Nach dieser Übersicht gilt es, den Terminus ante quem der Stadtrechtsverleihung
festzulegen.

1255/56 mußte Heidelberg, um dem Rheinischen Städtebund beitreten zu können,
Stadtcharakter haben. Und in der Tat: wenig später wird Heidelberg häufig als civitas"
erwähnt, um 1280 der erste Bürgermeister ,Wernherus magister civium in Heidelberg'73,
Bestandteile aber einer civitas sind auch die Stadtmauern und die cives. Erstere lassen
sich für Heidelberg schon 1235 nachweisen23, letztere mit Sicherheit sogar schon 1226. In
diesem Jahr treten in einer Urkunde des Pfalzgrafen vier Heidelberger Bürger auf: ,Item ci-
ves de Heidelberc Ortliebus, Meingotus, Fridericus, Hartungus'.24

Heidelberg war also 1226 schon Stadt.

Doch läßt sich m. E. dieser Zeitpunkt noch weiter nach oben rücken. Der vorerwähn-
te Ortliebus mit den Bezeichnungen cives und burgensis taucht bereits im Juni 1220 auF,
und 1217, Juni, 24 ist in einer pfalzgräflichen Urkunde von den ,Burgenses Heidelbergen-
ses die Rede, was sehr wohl auch die ,Bürger von Heidelberg' bedeuten kann 26.

Der oberste terminus post quem ist zweifellos die Verleihung des Lobdengaues an
die Wormser Bischöfe durch König Heinrich II. im Jahre 1011. Doch macht die erste Er-
wähnung Heidelbergs im Jahre 1196 - vorher fehlt jede Spur - die Gründung in vorstau-
fischer Zeit unwahrscheinlich, da eine bedeutende Stadt sicher irgendeine Erwähnung
gefunden hätte. Ist doch die Zahl der Belegstellen im 13. Jahrhundert und später ja gera-
dezu Legion; ja in den Monumenta Erphesfurtensia wird von Rudolf II. von der Pfalz als
dem ,dux de Heidelberg' gesprochen27. Wir können also einstweilen getrost als terminus
post quem den Beginn der staufischen Herrschaft in der Pfalz (1156) ansetzen.

So wäre also Heidelberg in den Jahren zwischen 1156 und 1217 (1226) Stadt gewor-
den.

8

Aber noch enger lassen sich die zeitlichen Grenzen ziehen, wenn man die Heraldik
und Sphragistik heranzieht.

Das Heidelberger Wappen zeigt den aufgerichteten (steigenden) goldenen Löwen mit
Krone und roten Waffen im schwarzen Schild. Dieses Wappen aber hat die Stadt schon
von alters her, nachweisbar seit dem Jahre 1344 mit nur geringen Änderungen28. In der
uns überlieferten Form des Siegels von 1344 ziert die Brust des Löwen ein kleiner Rau-
tenschild (Wittelsbach), der offensichtlich nachträglich dem Wappen eingefügt wurde28*.
Wappenverleihung und Stadtrechtsverleihung aber hängen aufs engste zusammen und
erfolgten meist gleichzeitig. So hilft uns vielleicht die Lösung des Wappenproblems auch
beim Stadtrecht und seiner zeitlichen Ansetzung etwas weiter.

Drei Geschlechter haben seit 1156 in unserer Gegend geherrscht: die Stauf er, die Wei-
fen und die Wittelsbacher. Die ersten führten seit etwa 1200 als Wappentier den Adler,
die letzteren die Rauten im Wappen. Das Wappentier der Weifen war der Löwe gewor-
den. Hier scheint sich ein Zusammenhang zu ergeben.

Auch eine andere Stadt Deutschlands, die 1137 an das Haus der Weifen kam und um
1150 von Heinrich dem Löwen Stadtrechte erhielt, Braunschweig2', führt seit jener Zeit
den steigenden Löwen im Wappen. Eben jener Heinrich aber, der die Tochter Konrads
von Staufen geheiratet hatte und 1195 seinem Schwiegervater in der Pfalzgrafschaft bei
Rhein gefolgt war, nannte sich (1195 Nov.) kurz und schlicht ,dux de Brunswik'30.

Der Schluß erscheint einleuchtend, daß, der Üblichkeit der Zeit entsprechend, jener
Heinrich oder sein gleichnamiger Sohn zwischen 1195 und 1214 mit ihrem Wappen ihrer
rheinischen Residenz auch die Stadtrechte verliehen. Hatte schon Konrad von Staufen
öfter in der Heidelberger Gegend geweilt31, so scheinen dies der ältere, vor allem aber der
jüngere Heinrich häufig, ja letzterer fast ausschließlich getan zu haben32.

In diese Jahre von 1195 - 1214 fällt auch die erste urkundliche Erwähnung Heidel-
bergs (1196).

Die Jahre 1197/98 scheiden für die Stadtrechtsverleihung m. E. aus, da der Pfalzgraf
in diesen Jahren als Kreuzfahrer im Heiligen Land war33. Es ergibt sich also zunächst als
erste Möglichkeit die Stadtrechtsverleihung durch die Weifen entweder 1195/96 oder zwi-
schen 1198 und 1214.

Die andere Möglichkeit ergibt sich nach dem Clipearius (um 1250 verfaßt) des Conra-
dus von Mure (t 1261) für den Ursprung des Heidelberger Wappens aus dem der schwä-
bischen Herzöge. Über dies Wappen führt Conradus v. Mure an der bezeichneten Stelle
aus:

,Suevorum ducis gilvus color, hunc ita ponis', ,Ut super nunc nigri pingatur forma
leonis.' - also der schwarze Löwe im goldenen Feld34.

Danach könnte die Stadtrechtsverleihung auch zwischen 1156 und 1195 erfolgt sein,
zumal es im Jahre 1196 (siehe Anm. 9) die Siedlung Heidelberg ja schon gab35.

Wenn wir also am Ende vor einem ,non liquet' zwischen diesen beiden obengenann-
ten Zeiträumen stehen, so war es gegenüber dem ,Wir wissen nicht Rickers doch
möglich, die Entstehung Heidelbergs als Stadt auf die Jahre 1156 - 1196 oder 1198 - 1214
einzugrenzen26. Wir haben also allen Grund, die Besiedlung Heidelbergs und seine erste
Entwicklung in der Zeit Konrads von Staufen (1156 - 1195) anzusetzen.
 
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