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Zeitschrift für Ästhetik und allgemeine Kunstwissenschaft — 7.1912

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https://doi.org/10.11588/diglit.3592#0675
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BESPRECHUNGEN

echten Monumenten zu vergleichen, haben aber nicht immer den entsprechenden
Stil, man denke an Akten- und Kurialstil; und schon ihr Zweck ist häufig rein
praktisch, die Fixierung und Konservierung eines Tatbestandes. Auch die Gesetze
(die in den Mon. Germ, ebenfalls eine Hauptabteilung bilden) haben nicht alle den
monumentalen Ton, obwohl es unter ihnen erhabene Monumentalwerke gibt wie
den mosaischen Dekalog. Dagegen kann man Inschriften dem Zwecke nach als
echte Monumente ansehen, dem Material nach ebenfalls, der Größe und dem Stile
nach nicht immer. Ich führe das hier nur aus, weil ich glaube, daß die allgemeinere
literarische Bedeutung des Wortes gelegentlich beteiligt gewesen sein mag, wenn
auch in der Kunstwissenschaft sich ein zu weitherziger Begriff für Monument ein-
geführt hat.

Es gibt ja Werke der Kleinkunst, die in der Form monumental wirken, von
denen man dann aber auch ausdrücklich hervorhebt, daß sie trotz ihrer wirklichen
Kleinheit groß wirken; und man kann dann leicht finden, daß der betreffende
Autor — wieder einmal, und trotzdem bleibt es immer wieder irrtümlich — darauf
hinweist, daß die »äußere Größe« ganz unwesentlich sei für den Eindruck der
Größe und daß es nur auf die »innere Größe« ankomme; in gewissem Grade trifft
das zu, aber eben, daß das wirklich kleine Ding dann »groß wirkt«, ist schon be-
zeichnend genug dafür, daß auch das Element räumlicher Größe im Eindruck nicht
überhaupt unwesentlich ist. In vielen Fällen tut man besser, auch nicht im über-
tragenen Sinne von monumental zu sprechen, sondern vielleicht von »streng
dekorativ«; das allein Richtige ist dies überall da, wo von Gegenständen der
Zweckkunst oder angewandten Kunst die Rede ist. Auch diese Verwechslung oder
diese allzu weitgehende Bequemlichkeit im Gebrauch des Wortes monumental
passiert unserem Verfasser gelegentlich (z. B. S. 27). Als er dann zuerst wirkliche
Monumentalwerke einführt (als erstes die Grabsteinplatte aus Borghorst im erz-
bischöflichen Diözesanmuseum in Münster), sagt er sachgemäß, was nun das Neue
gegenüber den früher von ihm behandelten Sachen ist (ohne aber den scharfen
Begriff des Monumentalen auf diese neuen Werke einzuschränken und genügend
zu betonen, daß jetzt erst die eigentliche monumentale Kunst im engeren Sinne
komme). Die Stelle lautet: »Diese Grabplatte ist ein wichtiges Dokument einer
neuen Anschauung, die jetzt der zeitlichen Beschränkung des menschlichen Daseins
gegenüber ein Erwachen für das Bleibende, Dauernde verkörpert. Allmählich ent-
stand mit dem Emporblühen des Bürgertums eine größere Seßhaftigkeit und damit
eine gewisse Liebe zum heimatlichen Boden und zur Umgebung, vor allem zum
Menschen selbst. Das geistige und religiöse Leben gewann eine höhere Geltung.
Man machte sich Gedanken über Welt und Menschen. Die paar großen Ereignisse
des Lebens, vor allem die Beobachtung des Todes, des am stärksten einschneiden-
den Faktors, gaben zum Nachdenken Veranlassung. Mit dem Grabe verknüpften
sich die primitivsten Gedankenvorgänge naturgemäß am stärksten. Gleichzeitig
mochte die irdische Vergänglichkeit den Wunsch rege machen, ein Dauerndes,
Bleibendes, Ewiges zu schaffen. Die Grabstätten boten Veranlassung zu monu-
mentalen Werken. Es entstanden Grabdenkmäler, die in starrer Ruhe die Bedeu-
tung des Verstorbenen verkünden. Bronze und Stein als unverwüstliches heimisches
Material wurden zum künstlerischen Ausdrucksmittel. Um ihre Beweglichkeit zu
verhindern, wurde der Maßstab groß und monumental. So entstanden Denkmäler
von feierlicher Größe, ehern, unnahbar und ewig« (S. 55). Von einer weiteren
Stufe heißt es dann (S. 57): »Als Weiterbildung dieser (zeichnerischen) Auffassung
darf die Darstellung der Kreuzabnahme auf den Externsteinen gelten, die jetzt auch
rein äußerlich, ihrer Größe nach, den monumentalen Stil in ganzer Wucht ver-
 
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