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Zeitschrift für Ästhetik und allgemeine Kunstwissenschaft — 11.1916

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https://doi.org/10.11588/diglit.3817#0347

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342 BESPRECHUNGEN.

unverständlich wird; offenbar ist ihm das Formurteil des »Kunstkritikers« keine
ästhetische Schätzung. Die »schöne Wirklichkeit« ist ihm auch »rein ästhetisch«
vor dem »schönen Schein« ausgezeichnet, offenbar auf Grund des Existenzfaktors.
»Derselbe Wert, der dem bloß vorgestellten Gegenstand hypothetisch zugesprochen
wird, [wird] der gleich schönen Wirklichkeit eben darum kategorisch beigelegt.«
Die hypothetische Schätzung des bloßen Geschmacksurteils dürfe nicht mit der
eigentlichen ästhetischen Schätzung verwechselt werden, wie dies z. B. bei Schiller
geschehe, der die Bevorzugung der wirklichen Schönheit auf außerästhetisches Inter-
esse zurückführt.

Nelsons Ausführungen über Schiller bewegen sich sonst im allgemeinen in zu-
stimmendem Sinne, namentlich sofern er die Ethik im ästhetischen Sinne erweitert
oder ergänzt; denn Nelson bedauert »die Ausschließung aller ästhetischen Lebens-
ideale aus der Ethik« bei Kant. Es ist zwar nicht ersichtlich, warum die Ethik
ästhetische Lebensideale fördern soll, da sie doch wohl eigene Aufgaben hat; hatte
doch Schiller selbst scharfsinnig bemerkt: »Es gibt zwar kein moralisches, aber es
gibt ein ästhetisches Übertreffen der Pflicht«, — d. h. Schiller erkannte klar, daß
mit dem ästhetischen »Übertreffen« der eigentliche Boden der Ethik verlassen ist,
wo es kein Plus der Pflicht gibt, wie es die schöne Seele — allgemein-kulturell be-
trachtet — darstellt. Für Nelson war ja auch die Moralität auf Grund des sittlichen
Triebes nur negativ zu werten; ästhetisch wird sie als positiv wertvoll geschätzt.

Mit Fries (wie übrigens auch mit Schiller) polemisiert Nelson teils, soweit er
noch mit Kant, etwa im Begriff der interesselosen Anschauung, übereinstimmt, teils
hat er sich grundlegende Gedanken einverleibt. Im übrigen ist für Fries die Schön-
heit nur ein Analogon zur Schönheit als Sittlichkeit, zur Geistesschönheit. Die
ganze Ethik ist die Ästhetik der Geistesschönheit — die Schönheit wird in ihrer
Bedeutung geahnt in der Naturerscheinung, verstanden im sittlichen Selbstbewußt-
sein — dies ist weniger eine Begründung als eine Übertragung des Schönheits-
begriffes; die eigentliche Ästhetik wird wenig damit anfangen können. — Für Nel-
son ist die sittliche als negative von der ästhetischen als positiver Wertung deutlich
geschieden; erstere ist (wie auch für Fries) zudem auflöslich, letztere nicht. Auch
hier zeigt sich der rationalistische Grundgedanke Nelsons: weil das ethische Urteil
auf Begriffe zu bringen ist, erscheint es ihm schon auflöslich (so als Interessen-
gerechtigkeit), während der ethische Imperativ gerade nicht weiter zu begründen
und aufzulösen ist. Prinzipiell müsse jedes sittliche Gefühl auch auflöslich sein.
Damit wird der letzte direkte Grund der eigentlichen Überzeugung geleugnet.

Die seltsamste Ableitung bei Nelson ist wohl die des Ideals der Gemeinschaft
als eines ästhetischen Ideals, eines besonderen Falles des Ideals der Schönheitsliebe.
Dies hängt mit Nelsons Abweisung zusammen, eine Pflicht der Gemeinschaft
anzuerkennen. So läßt es sich denn weder aus der Gerechtigkeitsliebe als ethischem
noch aus der Wahrheitsliebe als theoretischem Fundament ableiten und muß sozu-
sagen dem ästhetischen Gebiet anheimfallen; sie bedeutet nur einen besonderen
Fall des Ideals der ästhetischen Ausbildung (also auch die Gemeinschaft sozusagen
nur egozentrisch bewertet). Die »Gesellschaft«, in der die Rechtspflichten existieren,
hatte sich ja in bloße gegenseitige Einschränkungen aufgelöst: auch der Wert des
Rechtszustandes ist »gar kein positiver Wert, sondern besteht nur vergleichsweise«.
Damit zeigt sich, für einen Unbefangenen, die Unmöglichkeit, auf die bloße Gleich-
heit, die für Nelson (wie für Fries) das wesentlichste Kriterium des Ethischen ist,
überhaupt etwas aufzubauen. Die Herbeiführung des Rechtszustandes (unter dem
Nelson nicht etwa die Gültigkeit eines Rechts, sondern die faktische gleichmäßige
Gewahrtheit der Interessen versteht) ist obendrein nicht Pflicht, denn sie würde
 
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