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Radowitz, Joseph Maria von [Bearb.]
Verzeichniss der von dem verstorbenen Preussischen General-Lieutenant J. von Radowitz hinterlassenen Autographen-Sammlung (1. Theil): Reformatoren, Fürsten, Kriegsmänner, Staatsmänner, und wichtige Urkunden auf Pergament und Papier — Berlin: Hübner-Trams, 1864

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https://doi.org/10.11588/diglit.57325#0115

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Fürsten.

103

1602.

lieh gründliche Motive, mich selbst beeinträchtigen dürften, und ich
daher solche Zwecke lieber auf anderen Wegen als durch das Mil.
Wochenblatt erreicht sähe. Die Schlacht vor Leipzig gehört übrigens
nicht in jene eigentliche Critik betreffende Categorie, da hierbey
nur zu referiren, u. nichts zu widerlegen ist . . . Carlsruh in Schle-
sien, den 31. Mai 1837‘-. 2 S. gr. 4. As.
Brief an einen Freund. Gratulation zu dessen Ernennung zum Obrist
und Familien-Mittheilungen. s. d. e. 1. (1843). 1 S. 3 Z. gr.
4. As.

XLIV. Würzburg.

Julius (Echter von Mespelbrunn), Fürstbischof von Würzburg, Grün-
der der Liga.
1603. 2 N.
1604. Schreiben an Georg Ludwig, Landgrafen zu Leuchtenberg. Antwort
auf eine Neujahrsgratulation. 2. Januar 1608. S.
Franciscus, Bischof von Würzburg und Bamberg.
1605. Schreiben an den Kellerei - Verwalter zu Steinau. Würzbuig, 16.
Mai 1636. S.
Johann Philipp (von Schönborn), Bischof.
1606. Gedruckter Erlass an die Aebtissin des Klosters Himmelspforten,
betreffend den Beitrag zur Contribution. Würzburg, 14. Februar
1647. S.
Peter Philipp, Bischof von Würzburg und Bamberg.
1607. Schreiben an den Grafen zu Hanau. Schuldangelegenheit. Bamberg,
20. Juni 1678. S.
Conrad Wilhelm, Bischof.
1608. Schreiben an denselben. Zollangelegenheit. Würzburg, 18. Februar
1684. S.
Johann Gottfried, Bischof.
1609. N.
1610. An den Grafen zu Hanau. Zollangelegenheiten. Würzburg, 9. Juli
1688. S.
Johann Philipp (von Greifenclau), Bischof.
1611. Gedruckter Erlass an das Canzleistift in Würzburg. Bestimmung in
Betreff der Miliz.
„ . . . Gleich wie uns nun die Conservation der unserigen aus Lands-
Vätterlicher Sorgfalt jederzeit oblieget, und Wir bisshero ungerne ge-
sehen, dass der arme Unterthan, welcher von dem letztvorig getragen
schwehren Kriegs-Last, sich noch nicht wieder erholet, zu denen
bissher vor das gemeine Wesen willigst entrichteten Praestandis auch
mit dem Ausschuss beleget werden müssen. Also seynd Wir denen-
selben zu Abwendung des geklagten Schadens mit der gebetenen
Ausschuss Abnahm unter die Arme zu greiffen gnädigst gemeinet,
 
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