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Aschersleben. Die Stadtbefestigung: die Tore. — Die Burg.

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4. Schuhstiegtor (wohl nur der mit Tor versehene Turm 1454—57 gebaut).

5. Dammtor, abgebrochen 1900.

6. Sautor (vielleicht mit dem Burgtor identisch).

7. Steintor, 1322 vorhanden, 1765 und 1831 abgebrochen.

8. Hohes Tor, 1442—43 erbaut, 1555 abgebrochen und neugebaut. 1765
zum Teil abgebrochen, ein Teil 1813 zusammengestürzt, 1821 und 1830 ganz
abgebrochen.

[Die Burg.] Sie lag im Südwesten der Stadt und ward an den übrigen
Seiten von der jetzt die Heustadt mit der Margaretenkirche tragenden Höhe und
der Eine begrenzt. Der wichtigste Vorteil ihrer Lage war der Fluß, der sie von
zwei Seiten umfaßte und auch den Burggraben auf den beiden anderen Seiten
füllte. Sie beherrschte das Steintor und dessen westliches Vortor in gleicher
Weise gegen von außen Burg und Stadt bedrohende Feinde; mit der Stadt war sie
durch eine über den Burggraben führende Brücke und ein daranstoßendes Tor,
das spätere Sautor, verbunden. Durch dieses führte die Keichsstraße, die an
der Darre vorbei über den Zippelmarkt und das düstere Tor zum alten Markte,
den Stephansplatz oder über Weinberg, Hopfenmarkt und Kitterstraße zur Stadt
hinaus geführt haben muß. Diese Verhältnisse ergeben sich aus den sehr merk-
würdigen Pergamenturkunden von 1378, die Stadtarchivar Hänselmann in Braun-
schweig als Umschlag einer Rechnung auffand und 1870 veröffentlichte (H.-Z. III,
S. 199 ff.). Diese machen uns mit einem für die Entwickelung der Städte typischen
Handel bekannt, den die Aschersleber dadurch veranlaßt hatten, daß sie „die
Wellerwand“, die einzige Schranke zwischen Stadt und Burg, die den Burg-
leuten die Gewalt über die Stadt kaum beeinträchtigen konnte, durch eine Stein-
mauer ersetzten, die durch einen Turm verstärkt wurde. Sie hatten dabei das
oben erwähnte Tor (Sautor) niedergebrochen und die Lücke ebenfalls durch eine
Mauer geschlossen; sie hatten „darmede vormuret des hilghen rikes strate“.
Diesen gewalttätigen Eingriff in die bischöflichen Rechte hatten sich die Bürger
1366 erlaubt, als der Bischofssitz erledigt und noch nicht wieder besetzt war.
Der Protest des Domkapitels kümmerte die Aschersleber wenig, und die 1377 oder
Anfang 1378 erhobene Klage des Bischofs Albrecht endete zwar mit der Ver-
urteilung der Stadt, Turm und Mauer wieder einzureißen und die widerrechtlich
vermauerte Straße des heiligen Römischen Reiches wieder zu öffnen; aber von
der Ausführung hören wir nichts, sodaß die Annahme große Wahrscheinlichkeit
hat, daß der Bischof sich mit der von ihm selbst veranschlagten Entschädigung
von 200 Mark hat abfinden lassen. Die erwähnte Wellerwand „twischen den
doren“ kann, wie ihr Ersatz, die große Steinmauer, nur das Steintor und Sautor
verbunden haben.

Daß das nach den Urkunden vermauerte Tor nur das letztere gewesen
sein kann, geht aus der Bedeutung des Steintores hervor, die größer gewesen
sein muß als die des Sautores. Denn hätte man das erstere vermauert, würde
man sich den bequemsten Zugang zum alten wie zum neuen (Tie-) Markte und
zum Liebenwahner Tor verbaut haben, um den unbequemsten zu behalten, der
zudem auch die neue Steinmauer illusorisch gemacht hätte, da die Burgleute ja
dann nach wie vor das ihnen bequemste Tor zur Stadt benutzen konnten.
 
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