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Siebern, Heinrich [Hrsg.]; Brunner, Hugo [Hrsg.]
Die Bau- und Kunstdenkmäler im Regierungsbezirk Cassel (Band 3): Kreis Grafschaft Schaumburg: Textband — Marburg, 1907

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https://doi.org/10.11588/diglit.15582#0061
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Apelern.

Kirchdorf im Amte Rodenberg mit 623 Einwohnern. Es ist der Form des Namens nach eine der ältesten Geschichte.
Gründungen. Der Name lautet um 1040 Apuldrun, 1055 Apeldoren, ferner um 1160 Appultere, später
Appeldern u. s. f. (Mooyer, Kirchl. Eint. S. 33. Westf. U.-B. 1 — 2, S. 6) und bedeutet s. v. a. „zu
den Apfelbäumen" (vgl. Arnold, S. 121). Apelern war einer der 10 Archidiakonatshauptorte des Bistums
Minden, und wenn sich dieses Archidiakonat in älterer Zeit, ehe der Bann Obernkirchen mit Archidiakonats-
befugnissen abgezweigt wurde, mit dem Bukkigau deckte, so haben wir in Apelern den Gerichtshauptort
für letzteren zu suchen. Als Malstatt und vielleicht altheidnische Opferstätte wird der Ort frühzeitig eine
christliche Kirche erhalten haben, welche solange Hauptkirche für den Bukkigau war, bis unter Bischof
Thetmar von Minden (1185 — 1206) die oben erwähnte Trennung in zwei Archidiakonate eintrat. Das Amt
des Archidiakonus war mit dem des Kantors der Mindener Domkirche verbunden (Holscher, Beschr. des
Bist. Minden = Westf. Ztschr. 33, S. 171. — 34, S. 24). Die Bedeutung der Kirche als der ältesten und ersten
des Gaues wird durch ihren Grundbesitz bestätigt. Nachdem bereits 1162 Markgraf Albrecht der Bär über
Güter verfügt hat, welche „ad ecclesiam, que in villa sita est, que dicitur Apuldere" gehörten, überträgt er
zusammen mit Herzog Heinrich dem Löwen dem Kloster Lamspringe in der Hildesheimer Diözese
„medietatem bonorum ecclesie in Appelderen in episcopatu Mindensi", welche Schenkung der Bischof von
Hildesheim im Jahre 1178 bestätigt (Wippermann, Reg. Sch., S. 34, Nr. 58). Da ersterer über 13'/2 Hufen
19 Morgen Landes, letzterer über ungefähr ebensoviele Hufen verfügt, und diese, die sich über 15 Dörfer
verteilen, zwei Dritteile des Gesamtbesitzes der Kirche ausmachen (s. Wippermann, a. a. O., S. 30, Nr. 53),
so muß solcher an 50 Hufen umfaßt haben. Auch dürfen wir, da beide Fürsten Erben der Billunger
waren, und sie hereditario jure verfügen, da ihnen auch gemeinschaftlich die Wedemhufe, das Pfarrgut im
Dorfe selbst, zustand und bisher ihre Kapläne die Einkünfte geteilt hatten, den Schluß ziehen, daß die
Kirche eine Gründung des Billungischen Hauses war (Holscher, a. a. O., Bd. 33, S. 177. — Wippermann,
Reg. Sch., S. 45, Nr. 76).

Eine Familie, die sich nach dem Ort genannt hätte, scheint nicht existiert zu haben. Das Dorf
ist vielmehr mit dem Gericht an die Grafen von Holstein und Schaumburg gelangt, wie der Umstand
ergibt, daß sie über die „Wedemhufe" verfügen (Wippermann, a. a. O., S. 200, Nr. 432). Auch belehnt
im Jahre 1377 Graf Otto den Statius von Münchhausen mit dreien Hufen daselbst, deren Kollektivname
der „Zehnthof" sie als das Richtergut erkennen läßt. Hierin wird die Grundlage des Münchhausenschen
Besitzes in Apelern zu suchen sein. Es ist dies unzweifelhaft derselbe „freie Burghof", mit welchem Claus
von Münchhausen 1609, Januar 13 vom Grafen Ernst von Schaumburg belehnt wird. Daneben erscheinen
noch andere Höfe im Besitz der genannten Familie, von denen hier nur derjenige erwähnt sei, den Magnus
von Münchhausen nach 1580 seinen Vettern verkauft hat (Treuer, Geschlechtshistorie des Hauses von
Münchhausen, S. 51) und der 1615 als wüst bezeichnet wird (vgl. Wippermann, a. a. O., S. 182, Nr. 404a,
S. 208, Nr. 446, S. 200, Nr. 432, und S. 247, Nr. 522. Treuer, a. a. O., S. 40, 297 und 325 der Urkk.).

Im Jahre 1615 wird ein dem schaumburgischen Kanzler von Wietersheim zugehöriger freier Erbsitz
in Apelern genannt (Grenzbuch des Amts Rodenberg, Bl. 5 b). Es wird derselbe sein, den im 18. Jahr-
hundert und noch heute die von Hammerstein besitzen.

Bau- und Kunstdenkmäler im Reg.-Bez. Cassel. III. Kr. Grafschaft Schaumburg. 4
 
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