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Siebern, Heinrich [Hrsg.]; Brunner, Hugo [Hrsg.]
Die Bau- und Kunstdenkmäler im Regierungsbezirk Cassel (Band 3): Kreis Grafschaft Schaumburg: Textband — Marburg, 1907

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https://doi.org/10.11588/diglit.15582#0242
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Sachsenhagen

Das Städtchen mit nur 826 Einwohnern gehört zum Amtsgericht Rodenberg und zur Klasse Obern- Geschichte,
kirchen. Verleihung des Stadtrechts fand erst 1650 durch Landgräfin Amalie Elisabeth von Hessen
statt, bei welcher Gelegenheit das Wappen, zwei Klauen des hessischen Löwen, welche das Nessel-
blatt aus dem Wasser heben, gegeben wurde1). Das Weichbildrecht erhielt der Ort durch Privileg des
Grafen Adolf IX. von Holstein-Schaumburg vom 8. Mai 1407 (Urk. im Marb. St.-Archiv, U.-Rep. 1,
Sachsenhagen 1).

Sachsenhagen, im nördlichsten Teile des Kreises am Aueflüßchen gelegen, das die Stadt auf beiden
Seiten umfließt, wird bei der ersten Erwähnung im Jahre 1253 und so ferner Sassenhagen genannt, ist
also wohl der Hagen eines gewissen Sasso oder Sachso gewesen. Die Anrodung des Ortes und der
ganzen Gegend muß zu dem gedachten Zeitpunkt noch ziemlich neu gewesen sein. Herzog Albrecht von
Sachsen, der Enkel Albrechts des Bären, hatte kurz zuvor in Sachsenhagen ein festes Schloß erbaut, gegen
welches die Mindener Kirche Einsprache erhob. Der Streit wird geschlichtet, indem der Herzog die Burg
samt allen seinen in der Diözese Minden gelegenen Gütern dem Stift zu Lehen aufträgt und sie für sich
und seine Nachkommen lehensweise zurückempfängt (Würdtwein, Subs. dipl. VI S. 430 Nr. 173 u. ö.).
Aus der hierüber errichteten Vertragsurkunde ist ersichtlich, daß die Hufen für die Burgmänner erst noch
gerodet werden mußten. Auch der Bau einer Kirche wird vorgesehen und ihre Ausstattung mit zwei
ebensolchen Hufen. Doch handelt es sich ganz offenbar, wie wir weiter unten sehen werden, um eine
solche im Schloßbezirke selbst. Auch die beiden Höfe (curiae), welche dem Stift vorbehalten werden, sind
innerhalb dieses gelegen, der eine im oberen, der andere im unteren Teile der Burg. Eine Ansiedelung
ums Schloß, wenn sie wirklich, wie kaum anzunehmen, damals schon vorhanden war, wird nicht erwähnt.

In der nächsten Zeit ist die Burg von Albrechts Bruder Otto, Bischof von Hildesheim, weiter
ausgebaut worden (Wippermann, Reg. Schb. S. 95 Nr. 193); 1297 aber geht sie von dessen Neffen Herzog
Johann pfandweise anstatt der Mitgift auf dessen Eidam, den Grafen Adolf VI. von Holstein und Schaum-
burg über (ebenda, S. 121 Nr. 259), bei dessen Haus sie, da die Pfandschaft nicht eingelöst wurde, fortab
als mindensches Lehen geblieben ist (Piderit, Gesch. S. 76).

Das im 16. Jahrhundert verfallene Schloß ließ Graf Ernst, dem das Amt Sachsenhagen mit einigen
andern im Jahre 1595 von seinem älteren Bruder Adolf XII. als Apanage überlassen worden war (Piderit,
S. 112), wiederum neu erbauen und residierte daselbst mit seiner Gemahlin Hedwig, Tochter des Land-
grafen Moritz von Hessen, bis er selbst im Jahre 1601 zur Landesregierung kam.

Am 24. Oktober 1619 wurde der ganze Flecken durch eine Feuersbrunst eingeäschert (Dolle,
Bibl. Schb. III S. 300 Anm. 7).

Ob außer der Schloßkapelle zu Sachsenhagen, welche 1495 von den Grafen Adolf und Erich von
Schaumburg gebaut und dotiert war (Dolle, a. a. O. S. 300, Anm. f), noch eine ältere Kirche dort vorhanden
gewesen, ist nicht klar. Die Burgkapelle wurde später, nach Mitteilung des Mag. Nothold, Verfassers der
Historia Lindhorstana, welcher unter dem Grafen Ernst als Hofprediger nach Sachsenhagen berufen wurde,
„von der Burg in den Flecken transferiert". Sie brannte bei der großen Feuersbrunst des Jahres 1619 mit

l) So die Angabe Winckelmanns in Dolles Bibl. Schb. III S. 301. Die Darstellung bei M. von L'Estocq, Hess. Landes-
u. Städtewappen, Tafel VI (Text S. 13) ist ganz modern: Das Nesselblatt im Schild, den zwei goldene Löwen halten, über dem
Wappen die Königskrone. Vgl. dazu die Bemerkung L'Estocqs bei Oldendorf, S. 13.
 
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