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Siebern, Heinrich [Hrsg.]; Brunner, Hugo [Hrsg.]
Die Bau- und Kunstdenkmäler im Regierungsbezirk Cassel (Band 3): Kreis Grafschaft Schaumburg: Textband — Marburg, 1907

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https://doi.org/10.11588/diglit.15582#0151
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Hohenrode.

Das am linken Weserufer dem Dorfe Kleinen-Wieden gegenüber gelegene Kirchdorf Hohenrode, dessen Geschichte.
Name sich von selbst erklärt (s. Arnold, S. 449. — Förstemann, Ortsnamen II S. 777) gehört zum Metro-
politana! und zum Amtsgericht Rinteln und zählt 524 Einwohner. Es ist wohl derselbe Ort Honredere,
wo Bischof Sigibert von Minden 1033 dem von ihm begründeten Martinskloster zu Minden sechs Hufen Landes
aus seinem eigenen Besitz übergibt (Wippermann, Reg. Sch. S. 9 Nr. 15). Im Mittelalter war Hohenrode
eine Gerichtsstätte der Grafen von Roden und Wunstorf, und der Platz, auf dem sie dingten, heißt noch
heutigentags der Weddplatz'). Wohl zur Sicherung dieses Gerichts hatte im Jahre 1170 Konrad von
Roden in der Nähe des Dorfes, südöstlich von diesem auf einer Anhöhe, die vom Volke heute die Hünen-
burg genannt wird, ein festes Schloß aufgeschlagen. Allein die Burg sollte von kurzem Bestände sein,
sie wurde auch in die Kämpfe Herzog Heinrichs des Löwen mit seinen Gegnern hineingezogen. Am
1. August 1180 hatten die Anhänger und Vasallen des Herzogs, unter ihnen der junge Graf Adolf IV. von
Schaumburg, die gegen jenen und für den neuen Herzog von Westfalen, den Kurfürsten von Köln, ins
Feld gerückten Gegner bei Halrefeld unweit Osnabrück aufs Haupt geschlagen. Da fühlte sich Graf Adolf
durch die Engherzigkeit und Härte, mit der Herzog Heinrich ihm die einzige Belohnung für die aufgewandten
Kosten, nämlich die Gefangenen und die Kriegsbeute streitig machte, aufs tiefste verletzt und ging stehenden
Fußes zur kaiserlichen Partei über. In dieser seiner neuen Verbindung aber mußte ihm das seinem eigenen
Schlosse gegenüberliegende feste Haus der dem Herzog treugebliebenen Grafen von Roden unbequem
werden. Er schritt 1181 zur Belagerung und brach es vollständig. Seitdem sind von der Burg nur der
Graben und wenige Trümmer noch vorhanden (Prutz, Heinrich der Löwe, S. 331—333. — Piderit, Gesch. d.
Grfsch. Sch. S. 66 u. 181. - Ders., Wanderungen durch das Wesertal II S. 53 f. - Dolle, Bibl. Schb. III S. 281
Anm. f. — Hölzermann, Lokaluntersuchungen S. 93 u. Taf. XXX; vgl. Schuchhardt, Atlas VII S. 81, § 331).

Die Kirche zu Hohenrode, in vorreformatorischer Zeit zum Archidiakonat Ohsen gezählt, soll ihre
Begründung der bekannten Hildeburg, der Stifterin Möllenbecks, verdanken (Paulus, Hess.-Schb. Sup., S. 209).
Das jetzige Gotteshaus wurde (nach Spangenbergs Schaumb. Chr. S. 40) im Jahre 1172, also nur zwei Jahre
nach Erbauung der Burg, vom Mindener Bischof Werner2) zu Ehren der heil. Apostel Petrus und Andreas
geweiht. Es wurde 1440, wie eine daran angebrachte Inschrift erweist, durch einen Anbau erweitert.

Bis zur Reformation war die Kirche zu Hohenrode dem Kloster Möllenbeck einverleibt, welches
den Gottesdienst durch einen Vikar versehen ließ. Wie Möllenbeck in den Besitz der Kirche gelangt sei,
ist nicht bekannt, doch wenn Mooyer im Mindener Sonntagsblatt 1852, S. 862 recht hat, daß die Grafen
von Wunstorf und Roden Vögte des Klosters gewesen seien, so wäre hier vielleicht der Fingerzeig gegeben.
Mit dem adeligen Hof in Hohenrode waren die von Münchhausen beliehen, von welchen er auf die
von Schlitz gen. von Görz überging, bis ihn der Amtmann J. J. Brand zu Schaumburg erwarb. Nach dem
Tode von dessen letztem Nachkommen (1780) war er apertes Lehen (Ledderhose, Kirchenstaat S. 442).

Das Dorf Hohenrode selbst war durch den Lauenauer Nebenrezeß 1647 an Hessen gelangt
(ebenda, S. 428).

Die Kirche, malerisch auf einer Anhöhe gelegen, an derem Fuße sich die Dorfstraße hinzieht,Bes^''rr^ung-
besteht aus Westturm, Schiff und Chor. Tafei 71,

' und 72.

1) Über Wedde im Sinne von Gericht (Rügegericht) s. Schiller und Lübben, Mndd. Wb. V, S. 622).

2) Nicht Anno, da dieser erst 1173 oder 1174 Bischof wurde (s. Dolle, Bibl. Sch. S. 281 Anm.).

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