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Vereinigung zur Erhaltung Deutscher Burgen [Hrsg.]
Der Burgwart: Mitteilungsbl. d. Deutschen Burgenvereinigung e.V. zum Schutze Historischer Wehrbauten, Schlösser und Wohnbauten — 29.1928

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Nr. 5/6
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Günther, Adam; Michel, Fritz: Die Stadtbefestigungen von Koblenz von der Römerzeit bis ins XX. Jahrhundert
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Kutzbach, Friedrich: Das kurfürstliche Trier nach den originalen Stadtansichten
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https://doi.org/10.11588/diglit.35079#0116
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die Festung Koblenz endlich nur noch zu den minderwichtigen Festungen gezählt, und ein weiterer Beschluß vom
13. März 1889 verfügte, daß sie unter tunlichster Beschränkung der Unterhaltungsmittel im gegenwärtigen Zustande
belassen werde, indessen seien im Hauptabschnitt der Feste Franz und vor der Stadtbefestigung mit Aus-
nahme des Teiles zwischen Rhein und Mainzer Straße die Rayonbeschränkungen tunlichst zu erleichtern. Mit dieser
Ermäßigung der Rayonbeschränkung wurde durch eine weitere Verfügung vom 17. X. 1889 gleichzeitig die Güter-
bahnhossbefestignng in der Kehle vor Feste Franz sowie die Kehlbefestigung der Stadt Koblenz am linken Rhein-
ufer und rechten Moselnfer anfgegeben, und endlich wurde durch Kabinettsorder vom 13. März 1890 verfügt, daß
zur Vereinfachung der Festung die Stadtbefestigungen von Koblenz und Tal Ehrenbreitstein sowie diejenige des
Hauptabschnittes der Feste Franz zugleich aufgegeben werden sollten. Nach langwierigen Verhandlungen erwarb
die Stadt Koblenz 1896 das Gelände der Stadtbefestigung mit Ausnahme der von der Militärverwaltung für
ihre Zwecke, Kasernenbauten usw., vorbehaltenen Flächen. In den Jahren 1896—99 wurde seitens der Stadt-
verwaltung die Einebnung des von ihr erworbenen Geländes der Stadtbefestigung dnrchgeführt und dieses durch
Anlage von Straßen für die Bebauung nutzbar gemacht, während die Militärbehörde auf den ihr verbliebenen
Geländen der Stadtbefestigung und der Anßenwerke auf beiden Moselnfern Kasernenbanten, Garnisonwaschanstalt
und Korpsbekleidnngsamt errichtete (1896—1915). Was dabei von den alten Befestigungsanlagen noch übrig-
geblieben, wurde infolge des Versailler Vertrages 1920—22 zerstört und vernichtet. So gehört denn auch die
Stadtbefestigung von Koblenz des 19. Jahrhunderts jetzt nur mehr der Geschichte an, und nur einzelne unschädlich
gemachte und dem Landschaftsbild erhaltene Bauteile, wie Fort Constantin, der Hüberling und die Ostfront der
Feste Franz geben von den ehemaligen großen Anlagen spärliche Kunde.


Das kurfürstliche Trier
nach den originalen Stadtanfichten.
Bon Fr. Kuhbach, Trier.

anz originale Stadtansichten, d. h. solche, die vom Künstler im Angesichte der Stadt, ohne eine andere
Vorlage als die Wirklichkeit, gezeichnet sind und also als Quellen dienen können, sind von Trier nur
sehr wenige vorhanden. Ganz Original ist natürlich die älteste Stadtansicht von Seb. Münster 1518,
nach der später Braun und Hogenberg sowie Merlan ihre Stiche angelegt haben.-
Gezeichnet ist die Münstersche Ansicht 1548 vom Markusberg westlich der Stadt ans, und zwar
vermutlich im Frühjahr, alles grünt, aber die Äcker sind noch nicht weit gediehen, Pflug und Sämann deuten es an.
Besteller der Ansicht war „Herr Johann des Heiligen Römischen Reichs Chnrfürst, Erzbischof zu Trier und Grosse
 
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