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als Schwiegersohn Heinrichs des Löwen zu Richard, dem
.Schwager Heinrichs, stand1).
Als die Frage der Mitgift erledigt war, wurden die
Verträge geschlossen, die französischen Gesandten schwu-
ren für sich und in die Seele des Königs, dass Philipp
Ingeborg, sobald sie die Grenzen Frankreichs betreten,
heiraten und zur Königin krönen lassen, dass er sie
ehrenvoll als Königin und Gattin behandeln werde, so
lange sie und er am Leben seien. Auch eine Urkunde
hierüber, von Philipp geschickt, wurde dem König Knut
überreicht2). Dieser beschenkte die Werbungsgesandten
und gab seiner Schwester als Brautgefolge einige vor-
nehme dänische Männer mit3), darunter den Bischof
Petrus von Roskilde, der in Paris studiert hatte, den
Neffen des einflussreichsten Mannes im Königreich, des
1) Scheffer-Boichhorst („Deutschi. u. Phil. Aug.“, 1. c. 493) sagt
über die Werbungsverhandlung: „Der jugendliche Witwer (Phil.)
hatte um die Schwester des Dänenkönigs geworben; als Morgen-
gabe sollte sie ihm einen Rechtstitel auf England zubringen, die
legitimen Ansprüche der Nachfolger Knuts des Grossen. Der
Dänenkönig war bereit; auch wollte er das Unternehmen, wie-
wohl nicht mit der erbetenen Flotte, deren er selbst bedurfte, so
doch mit Geld unterstützen. Denn er fand den Bund mit Deutsch-
land in seinem höchsten Interesse“ etc. — Scheffer-Boichhorst stützt
diese Angabe auf Guillelm. Neubrig. Doch dieser berichtet nur
von der Ablehnung jenes Bündnisverlangens und erwähnt ledig-
lich, dass das Geld als Mitgift Ingeborgs zugesagt, aber nicht,
dass es aus politischen Gründen bewilligt oder zu politischen
Zwecken bestimmt sei. Nirgends findet sich ein Beleg dafür,
dass Knut bereit gewesen sei, das Unternehmen gegen England
zu unterstützen.
2) Rog. v. Hoved. (Rec. XVII, 609) berichtet dies zu 1201
gelegentlich des Konzils von Soissons.
3) Guillelm. Neubrig. 1. c. — Rig. (ed. Delab.) c. 92. — Chro-
nique de St. Denys, ibid. 379. — Gesta Inn. c. 48.
als Schwiegersohn Heinrichs des Löwen zu Richard, dem
.Schwager Heinrichs, stand1).
Als die Frage der Mitgift erledigt war, wurden die
Verträge geschlossen, die französischen Gesandten schwu-
ren für sich und in die Seele des Königs, dass Philipp
Ingeborg, sobald sie die Grenzen Frankreichs betreten,
heiraten und zur Königin krönen lassen, dass er sie
ehrenvoll als Königin und Gattin behandeln werde, so
lange sie und er am Leben seien. Auch eine Urkunde
hierüber, von Philipp geschickt, wurde dem König Knut
überreicht2). Dieser beschenkte die Werbungsgesandten
und gab seiner Schwester als Brautgefolge einige vor-
nehme dänische Männer mit3), darunter den Bischof
Petrus von Roskilde, der in Paris studiert hatte, den
Neffen des einflussreichsten Mannes im Königreich, des
1) Scheffer-Boichhorst („Deutschi. u. Phil. Aug.“, 1. c. 493) sagt
über die Werbungsverhandlung: „Der jugendliche Witwer (Phil.)
hatte um die Schwester des Dänenkönigs geworben; als Morgen-
gabe sollte sie ihm einen Rechtstitel auf England zubringen, die
legitimen Ansprüche der Nachfolger Knuts des Grossen. Der
Dänenkönig war bereit; auch wollte er das Unternehmen, wie-
wohl nicht mit der erbetenen Flotte, deren er selbst bedurfte, so
doch mit Geld unterstützen. Denn er fand den Bund mit Deutsch-
land in seinem höchsten Interesse“ etc. — Scheffer-Boichhorst stützt
diese Angabe auf Guillelm. Neubrig. Doch dieser berichtet nur
von der Ablehnung jenes Bündnisverlangens und erwähnt ledig-
lich, dass das Geld als Mitgift Ingeborgs zugesagt, aber nicht,
dass es aus politischen Gründen bewilligt oder zu politischen
Zwecken bestimmt sei. Nirgends findet sich ein Beleg dafür,
dass Knut bereit gewesen sei, das Unternehmen gegen England
zu unterstützen.
2) Rog. v. Hoved. (Rec. XVII, 609) berichtet dies zu 1201
gelegentlich des Konzils von Soissons.
3) Guillelm. Neubrig. 1. c. — Rig. (ed. Delab.) c. 92. — Chro-
nique de St. Denys, ibid. 379. — Gesta Inn. c. 48.