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Davidsohn, Robert
Philipp II. August von Frankreich und Ingeborg — Stuttgart: Druck von Gebrüder Kröner, 1888

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https://doi.org/10.11588/diglit.51977#0083
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moralische Hoheit des apostolischen Amtes zur Geltung
zu bringen, mit den Interessen weltlicher Politik des
Papsttums kreuzen, musste sie durch diese bestimmt
und vielfach gehemmt werden. Wo die Pflicht des Ober-
hirten schnelles Einschreiten gefordert hätte, erheischte
das Interesse politischer Machtstellung kluges Abwarten.
Gewiss war es Innocenz Ernst darum, das Recht der
Ehe zu schützen, einer Bedrängten zu helfen; doch höher
noch liess ihm seine persönliche Sinuesrichtung und die
Tradition seines Amtes eine andere Pflicht erscheinen:
das Papsttum, die Kirche an Macht zu mehren, an Glanz
zu erhöhen. Solchem, auf eine unabsehbare Zukunft
gerichtetem Streben gegenüber schien das Leiden eines
Einzelwesens, und sei es einer Königin, nicht ins Ge-
wicht zu fallen. Wo sich die Fürsorge für beide Pflichten
vereinigen liess, hat es in der Folge an Bemühungen
des Papstes für die Verstossene nicht gefehlt, wo nicht,
da trat die Sache der Königin stets vor den Interessen
päpstlicher Politik zurück. In der widerspruchsvollen
Vereinigung des geistlichen Hirtenamtes und weltherr-
lichen Strebens lag solches Verhalten begründet. In der
einen Richtung wie in der anderen glaubte Innocenz zu
handeln, wie es ihm sein Amt, von dem er eine hoch-
gespannte Auffassung hegte, gebot. Aus ihrem Innern
heraus und aus dem Gedankenkreise, in dem sie er-
wachsen sind, müssen wir wohl das Thun der Menschen
zu würdigen versuchen.
Auch jene Mahnung an Philipp war ohne Folgen
geblieben. Inzwischen hatte Richard von England Ge-
sandte an den Papst geschickt, um über Philipp wegen
 
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