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Davidsohn, Robert
Philipp II. August von Frankreich und Ingeborg — Stuttgart: Druck von Gebrüder Kröner, 1888

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https://doi.org/10.11588/diglit.51977#0152
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— 144 —
IX.
Innocenz’ Verhalten gegen Octavian. — Politische
Verhandlungen. — Kirchliche Folgen des
Interdiktes.
Ziemlich mild war doch der Tadel, den der Papst
seinem Legaten für ein Verfahren zu teil werden liess,
welches die mit einem so grossen Kraftaufwande, mit
einem langen Interdikt über ein ganzes Land eingeleitete
kirchliche Aktion zu gunsten der Königin in jener in-
haltslosen Versöhnungskomödie von St. Leger endigen
liess, für ein Verfahren, für welches der Ausdruck „lu-
dibrii fabula“, den der Papst für die Ehescheidungs-
verhandlung vor dem Reimser Kardinal-Erzbischof an-
gewandt hatte, ebenso zutreffend war wie für jene.
Er erklärte seinem Legaten, wie bemerkt, er glaube
nicht alles, was ihm geschrieben werde1); doch er möge
bewirken, dass es nicht geglaubt werde, was nicht viel
anderes besagt, als dass der Papst den wahren Sach-
verhalt nicht glauben wolle, zumal er den Kardinal zugleich
ermahnt, dafür zu sorgen, dass die Königin nicht ein-
geschlossen gehalten werde, dass man geeigneten Per-
sonen Zutritt zu ihr, Unterhaltung mit ihr gewähre, be-
sonders, damit über die bevorstehende Scheidungsverhand-
lung mit ihr gesprochen werden könne. Er solle Sorge
tragen, dass Erzbischöfe und Bischöfe zu ihr gelangen
können, wie ehedem zu anderen Königinnen. Der König
solle sie zeitweise besuchen, sie mit einer königlichen

i) Ep. III, 16.
 
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